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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185608088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18560808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18560808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-08
- Tag1856-08-08
- Monat1856-08
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1856
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 221. Freitag den 8. August. 1856. Bekanntmachung. DaS 8. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 41., Verordnung, die Leichenpäfsc betreffend, vom 14. Juli 1856; Nr. 42., Verordnung zu Bekanntmachung der mit dem Königreiche der Niederlande über die gegenseitige Aus lieferung von Verbrechern getroffenen Uebereinkunft, vom 17. Juli 1856; Nr. 44., Verordnung, die Sächsisch-Schlesische Staats-Eisenbahn betreffend, vom 15. Juli 1856; ist bei uns eingegangen und wirb bis zum GL d. MtS. auf hiesigem RathhauSsaale zur Kenntnisnahme öffentlich auShängen. Leipzig, den 4. August 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Verhandlungen der Stadtverordneten am 30. Juli 1856. Vorsteher Adv. Francke führte den Vorsitz. — Beim Vortrage auS der Registrande wurde ein Antrag des St.-V. vi. Hauschild, welcher die Errichtung eines Turnplatzes für die I. Bürgerschule auf dem' in deren Nähe durch Ausfüllung gewonnenen Raume bezweckte, an den Ausschuß zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen verwiesen. Zwei Zuschriften des Raths gelangten zum Vortrage. Dir eine derselben enthielt die Anzeige, daß der Stadt rath nach Antrag der Stadtverordneten eine persönliche Eoncession zum Weißdacken für die Weststraße und deren Umgebungen gegen einen Canon von 50 Thlr. ertheilen werde, die andere die Mit- thrilung, daß der beantragte Abbruch des über dem Georgenpförtchen befindlichen, ohnehin baufälligen Flügels des Georgenhauses in Angriff genommen und damit einem früheren Anträge der Stadt verordneten entsprochen worden sei. Bei dieser Veranlassung kam St.-V. vr. Hauschild auf die früher angeregte Frage wegen gänzlicher Eröffnung des Brühls zurück. Er bezeichnen den gegenwärtigen Zeitpunkt als den zweckmäßigsten für die Erledigung dieser Krage, fand sich indeß durch eine Mittheilung des St.-V. Sachsenröder, wonach es sich gegenwärtig nur um den sofortigen, in keiner Weise aufzuschiebenden Abbruch jenes Flügels handele, während spätere Unterbringung der Waisenkinder und die weit-re Abtragung de- GeorgenhauseS späterer Erwägung Vorbehalten bleibe, zufriedengestellt und sah von Stellung eines besonderen Antrages ab. Die Tagesordnung brachte zunächst 1. ein vom St.-V. vr. Kori vorgetragenes Gutachten des Verfassungsausschusses über die Umgestaltung der Gehalts- Verhältnisse bei der Schulgelder- und Wechselstempel-Einnahme. Nach Pmsionirung des Schoßschreibers Sorge soll die Stelle des ersten Schulgelder-Einnehmers mit einem etatmäßigen Gehalte von 650 Thlr. jährlich, die des zweiten Schulgelder - Einnehmers mit einem etatmäßigen Gehalte von 550 Thlr. jährlich von jetzt ab ausgestattet, die Hohe der Gehalte der Beamten bei der Wechsel stempel-Einnahme, jedoch unter Wegfall der dem bisherigen Ein nehmer Schütz zugestandenen persönlichen Zulage von 50 Thlr. jährlich, beibehalten, dem Assistenten Schwarz bei der Stiftungs- Buchhalterei aber gegen Aufgabe des von ihm niederzuleaenden Stempelpapier-Debits ein erhöhter, mit 200 Thlr. aus der Stadt- casse und 500 Thlr. aus den Kriegsschuldentilgungsfonds zu be streitender Gehalt von 700 Thlr. jährlich vom 1. Juli d. I. ab jugestanden werden. Der Ausschuß empfahl, allen diesfallsigen Beschlüssen des Stadtraths beizutreten. Die- geschah einstimmig. Es folgte der durch St.-V. Wi lisch bewirkte Vortrag meh rerer Gutachten des Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen. Sie betrafen: 2. die Vermehrung der Katechetenstellen an der Peterskirche um eine Stelle mit 102 Thlr. 23Ngr. 3 Pf. jährlichen Gehalts. Cs ist hierzu zu bemerken, daß im Jahre 1837 die Karecheten- stellen von 9 auf 8 reducirt wurden. DaS Aurückgehen auf die frühere Zahl von neun solchen Stellen motivirt der Stadtrath durch die inzwischen eingerichtete Confir- mation und Communion in der Petersdirche, durch Sie vermehrten Hilfsarbeiten in der PMrvchie Lemsch, durch die t, Aussicht ge stellte Anordnung eine- den Katecheten m übertragenden Privat- gottesdienstes in der Sonntagsschule der Loge Balduin, und durch die Stellvertretung für den erkrankten Prediger an der Georgen- kirche. Das Gutachten des Ausschusses konnte diese Gründe nicht als durchschlagend ansehen. Denn — so bemerkte der Ausschuß — die seit 1849 bereits bestehende Einrichtung der Confirmacion und Communion in der Peterskirche erfordere für die asststirenden Ka techeten keine zeitraubenden Vorbereitungen, auch weroe das hettige Abendmahl bei der verhältnißmäßig kleinen Gemeinde der Peters kirche nur in längeren Zwischenräumen gespendet. Wenn ferner die Arbeiten in der Parochie Leursch in Folge der sehr gestiegenen Einwohnerzahl der dazu gehörigen Dörfer sich vermehrt harten, so seien diese Gemeinden zu einem höheren Beitrage, als dem bis herigen von 60 Thlr., anzuhalten, oder es sei eine andere kirchliche Einrichtung zu treffen, wie dies z. B. in Schsnefeld geschehen. Die Lehrstunden in der Sonntagsschule der Loge Balduin könnten zweckmäßiger vor oder nach dem Gottesdienste gehalten werden, und für die Erbauung der den verschiedensten Atträclassen angehörigen Zöglinge würde weit besser gesorgt fein, wem» dieselbe« dem öffentlichen Gottesdienste inmitten der Gemeind« beiwohnten. Au der Stellvertretung erkrankter Grndtgelstltcher seien endlich di« Katecheten ohnehin verpflichtet. Würden die diesfallsigen Amts- arbeiten zu beschwerlich, dann lasse sich nöthigenfallS durch Ge währung einer angemessenen Remuneration Abhilfe schaffen, ohne daß man deshalb eine neue Stelle zu errichten brauche. Der Ausschuß schlug demnach tn seiner Mehrheit vor: zu dem diesfallsigen Rathsdeschluffe die Zustimmung zu ver sagen. Man trat diesem Anträge einstimmig bei. S. Bei der schon früher mitgetheilten Antwort des Raths auf die beantragte Verwendung des Reingewinnes der Näh- und Strick- anstatt am Arbeit-Hause für Freiwillige zu Gunsten der Lehrerin-
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