und . ... . 4L - » - —' ' ^ Anzeiger. « E, — «... , ,. - - - m... . . .. . . . ^ —. - - — - - 268. Mittwoch den 24. September. 1856. .4 i» Bekanntmachung. Für die von den hiesigen katholischen Glaubensgenossen quf dg- Jahr 1856 zu entrichtende Kirchenanlage ist der 1. November d. I. zum Zahlungstermine festgesetzt worM. Indem wir dies hierdurch zur Kezmtniß der Betheiligten bringen, bemerken wir, daß diese Abgabe bei der hiesigen Etadtsteuer-Einnahme zu entrichten ist. Leipzig, den 18. September 1856. De* Ikath der Ttadt Leipzig. - . -och. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger MichaeliSmefse beginnt den SV. September und endigt mit dem L8. Oetyher 2) Wahrend dieser drei Wochen k-nuen alle inländische, so rptt die den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten angehörenden Fabrikanten pnd Handwerker, ochfle einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feU halten und Firmen aushängen. 3) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie da» Aushängen von Handelsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Steve der Firmen vertretender Merkmale de-Verkauf-, allen auswärtigen Verkäufern hei einer Geldstrafe bis zu 56 Lhaler verboten. 5) Jedoch ist zur AuSpackuna und Einpackung der BZaaren die Eröffnung der Ln den Häusern befindlichen ReßlocalLen in der Woche vor der Bottcherwoche und in der Woche nach der ADchoche Lestattet. stlocale- nM, außer der sofortigen 6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schließ«*- eines solchen Ve vkylie-ung desselben, jede-mal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit spür 7) Alle« ausländischen, den Zollvereinsstaaten u»H hen K. äd Oesserreichjsch^n Stantrn nicht angehöriHen Professioniste« und Handwerkern ist nur während -der eigentlichen Meßwvche/ also vom Einlauten brS zum Auslauten der Messe, mtt ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt daS Hausiren jeder Art und da- Zetthatten: der de« Zohlwerein-Kaate* und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die MeßwSche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung derVerkapsSzeit bis in die Zahlwoche ersetzt. S) Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Äedmgungrn güyrer nachaelqffenen Betrieb von MeßspeditionSgeschäften betrifft, so verweisen wir de-halb auf hqS von un- unter hem 26. Octovel 1887 erlassene Re. gulativ, die Betreibung de» Spedition-Handel- allhier betreffend. ' " ' Leipzig, den 14. Juli 1856. Dsr Msth »er Dtscht Leipzig. Bf-rgex, Bekann r ' r ' e,'f ' Dir Beiträge, wrlch« van drn dir hiesigen Messen beluchenden 8r«nt>cn wegen ihrer Mi^hen zu dem Stadt- schulden-TilgungSfonds allhier zu entrichten find, haben dieselbt» für den bevorstehenden Miehpeli« »ermtn bis spätestknt Mtttmpch« »an>L. Lctober «. » an dir im Rathhause L Treppen hach depn-tichp Einnahme» und zwar in demselben Verhältnisse, wie In den vorhergegangenen Hauptmeffen abzuführen. Leipzig, den M. Eeptembec 18»«. Der Rath de« Stadt Leipzig. Koch. Bekam, tjmach««-. -777-77-7 ^ 'MO «infttrt, hie l-wohl wegen «ist' eth»««andera>.ss. Äuzeigenfm Kn wngm leitDftem nutzt vorgefallen,find, die Die hiesigen Grundstücksbesitzer und resp. deren Stellve^s^ Mlden hei«ifcher, als auch wegen MeHvermiethungen v<rgeicheich«en Termin Michaelis laufende« Jahres, oder dafrrn d ^gleichen iPermiechuntzeu diesfalls erforderlichen Baeatfcheine bei Vermeidung der geordneten Stmfrn ungesäumt an die Einnahme des hiesigen StadtschuldewLilgungSfonvs im Rathhause 2 Treppen hoch i bzugeben. Leipzig, den 22. September 1856. Der Skwth der «sadt La«p,ä-W .