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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185611277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18561127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18561127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-11
- Tag1856-11-27
- Monat1856-11
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1856
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Staatsanwaltschaft Herr Staatsanwalt Gebert Theil nahmen, erschienen als Angeklagte der bereits im Jahre 1855 wegen eines ausgezeichneten Diebstahls mit acht Wochen Ge- sängniß bestrafte Louis Adolph Oscar Bräuer und Marie Regine verehel. Fleck von hier. Die Anklage gegen den Ersteren lautete auf Unterschlagung ciner Summe Geldes im Bettage von 113Thlr. 19 Ngr., welche Bräuer im Aufträge und für Rechnung zweier Handelsherren in der lehtvergangenen Michaelismeffe an einem Sonntage ein genommen, an die Auftraggeber aber nicht abgeliefert, sondern in Hr zuaestandenen Absicht der Aneignung bei sich behalten, theil- wrise sogar auch schon in seinen Nutzen verwendet hatte; während die Fleck beschuldigt war, an der von Brauer begangenen Unterschlagung als Partiererin sich betheiligt, üSerdem aber auch noch ihren genannten Mitschuldigen um die Summe von dreizehn Thalern bestohlen zu haben. Bräuer, der übrigens das ihm zur Last gelegte Verbrechen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit seinen in der Vorunter suchung gemachten Angaben einräumte, gab in Betreff der wider die Fleck gemachten Anschuldigung an: „Er sei mit dem unterschlagenen Gelde und mit den „Kleidungsstücken, die er sich von einem Theil des unter schlagenen Geldes angeschafft, in die Wohnung der Fleck „gegangen. Dort habe er eine Mehrzahl Zehnthalerscheine „zum Vorschein gebracht. Als die Fleck diese gesehen, habe „sie gesagt, er könne ihr so ein Ding schenken." „Er habe dies auch gethan; auch habe er der Fleck ge sagt, wie er in den Besitz des Geldes gekommen. Schon „früher habe er einmal zur Fleck gesagt, er werde bei sich „bietender Gelegenheit Mwas unterschlagen; da habe ihm „die Fleck erwiedert: wenn er einmal Etwas nähme, möchte ,er nur nicht zu wenig nehmen." „Die Kleidungsstücke habe er in der Wohnung der Fleck ,hingehängt. Die Nacht vom Sonnabend zum Sonntag „habe er in der Wohnung der Fleck zugebracht, am Morgen „des Montag aber aus seinem korts-monuaie, welches er „auf dem Fensterbrett liegen gelassen gehabt, zehn Thaler „vermißt. Er habe sich gleich gedacht, daß die Fleck ihm „diese und noch drei Thaler, die er in einer Westentasche „gehabt, gestohlen haben möge, aber keine Zeit finden „können, derselben darüber Vorhalt zu thun. Denn da er „von ihr gehört habe, daß bereits ein Polizeidiener da- „gewesen sei und wahrscheinlich sehr bald wiederkommen „werde, habe er sich gleich aus ihrer Wohnung entfernt." Die Fleck gab bei ihrer Vernehmung, zunächst in Betreff der von Bräuer in ihre Wohnung gebrachten Effecten an, Bräuer hübe dieselben zu ihr gebracht. Sie habe sich dabei nichts Arges ftdacht. An einen unredlichen Erwerb dieser Sachen durch Bräuer »ollte sie nicht im Entferntesten gedacht haben, obwohl sie zu- ^eden mußte, sowohl daß sie in Betreff dieser Sachen dem Polizei- r>«er, der bei ihr Erkundigung eingezogen, gesagt habe, dieselven Dorren ihrem Sohne, als auch, daß sie den Tag darauf, wider die Wahrheit und wider ihr besseres Wissen, einem Polizeidiener gegenüber behauptet habe, Bräuer sei nicht in ihrer Wohnung, obwohl er kn der Lhat doch daselbst noch anwesend gewesen. Daß sie von Brauern zehn Thaler geschenkt erhalten habe, räumte sie ein, versicherte aber auch hierbei, daß sie darüber, wie der Schenkgeber zu dem Gelde gekommen sei, sich keine Vorstel lungen gemacht, Brä'uern nicht darnach gefragt und ungefragt von ihm Nichts erfahren habe. Was endlich den Diebstahl anlangt, so räumte sie zwar ein, daß sie zehn Thaler in Eassenbiklets an sich genommen habe, leug nete aber, daß dies in diebischer Absicht geschehen sei, indem sie angab, sie habe unter ihrem Bette eine alte Weste BräuerS ge funden, in deren Tasche das Papiergeld sich befunden habe. Sie habe es herausgenommen, um es der Polizei zu überliefern und es einstweilen unter einem Steine vor der Thüre in einem dunkeln Gange versteckt. Obwohl sie auf Vorhalten nicht in Abrede stellen konnte, daß sie gegen die Polizeidiener den Besitz des Geldes wie derholt und beharrlich abgeleugnet habe, widersprach sie doch der daraus, und aus der auffälligen Art des Verbergen- des Geldes abgeleiteten Schlußfolgerung, daß sie sich das Geld habe aneignen wollen. Daß sie jemals zu Brä'uern die Aeußerung gethan habe „wenn er einmal Etwas nähme, so möchte er nur nicht zu wenig nehmen" stellte sie auf das Entschiedenste und unter feierlichen Betheuerungen ihrer Unschuld in Abrede. Nachdem zuvor noch die in der Voruntersuchung ausgenom men«« Protokolle über die Abhörung der beiden Verletzten vorge lesen worden waren, ging das Gericht zur Befragung der Zeugen, nämlich der Polizeidiener Schauer und Theerburg über, von denen namentlich der Erstere durch seine Aussage sehr viel zur Constatirung der Schuld der Fleck beitrug. Nachdem hierauf Seiten der Staatsanwaltschaft der gesetzliche Schlußvortrag gehalten und Bräuer durch Hrn.Adv. O,. Wehr mann, die Fleck aber durch Herrn Adv. vr. Roux vertheidigt worden war, zog sich der Gerichtshof in das Berathungszimmer zurück. Durch das gegen i/r2Uhr publicirte Erkenntniß wurde Bräuer zu zweijähriger Arbeitshausstrafe, die Fleck zu dreimonatlicher Ge- fängnißstrafe verurtheilt. Tagcskalendcr. Abfahrt «nd An-nnft der Dampfwagen in Leipzig. I. Auf der Sächs.-Bayerschen Staats-Eisenbahn: Abf. Mrgns. 5 U., Mrgns. 7 U. 3V M., Bonn. N U. 30 M., Nachm. 2 U. 30 M., AbdS. 6 U. 30 M. — Ank. MrgnS. 8 N. 5 M., Nachm. 12 U. 20 M., Nachm. 4 U. 20 M. (von Zwickau), Abds. 8 1l. 35 M., Abds. 9 U. 15 M., tt. Auf der Leipzig-Dresdner Eisenbahn: Nach Berlin: Abf. MrgnS. 5 U., MrgnS. 8 U. 45 M., Nachm. 2 U. 45 M. — Ank. Nachm. 1 U., Abds. 5 U. 45 M , Abds. 8 U. — 6. Nach Dresden: Abf. MrgnS. 0 U.. MrgnS. 8 U. 45 M., Nachm. 2 U. 45 M., AbdS. 5 U. 30 M.. Nachts lö U. 15 M. — Ank. MrgnS. 6 U. 45 M., Bonn. 10 U.. Nachm. 1 U., Abds. 5 U. 45 M, Abds. 9 U. 15 M. M. Auf der Magdeburg-Leipziger Eisenbahn: X. Nach Berlin: Abf. MranS. 5U. Nachm. 3 U. 15 M., AbdS. 6 U. (bis Witten berg). Nachts 10 U.— Ank. MrgnS. 4 U. 15 M., Nachm. 12 U. 15 M., Nachm. 2 U. 20 M., Nachts 11 U. 45 M. — 8. Nach Magdeburg: Abf. MrgnS. 7U , MrgnS 7U. 30M., Mitt. 12N.,
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