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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1856
- Erscheinungsdatum
- 1856-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185612054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18561205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18561205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1856
- Monat1856-12
- Tag1856-12-05
- Monat1856-12
- Jahr1856
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1856
- Autor
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Leiden Gott- Theil- t an ne«. iluühwk der- sm den tief idt. UNM k für die Alle vor Frau. tf jüngst em Lode -eilnahnie rege der ohltha>, - Dieses la«-t ! heilsam, en(" Sors. efleisch. u«. Hamburg. Kreuz. Zerlin. Hamburg. » Kreuz, iner Baum. »t. Dtt-deu. lLl»bau« ! Pologne. ichl.-Keßkon, und l, H. de Var- amburg. hner Hos. Baviere. H. de Rusfie. H. de Prufie. e- Sied. tt»l«baum erg. und lt« Kreuz, -of. . schw. Kreuz- tadt Drelden. Leipziger Tageblatt und Anzeiger. HF 340 Freitag den 5. December. 185«. Bekanntmachung. Zur Feier des am >2. d. MtS. wiederkehrenden Geburtstags Sr. Majestät unseres allverehrten Königs sott, wie im rochen Jahre, eine Speisung der hiesigen Armen stattfinden. Die Deckung der dadurch vrranlaßten Kosten ist bisher stets M freiwillige Beiträge bewirkt worden, und wir glauben den Wünschen unserer Mitbürger zu entsprechen, wenn wir tmselben Gelegenheit geben, sich durch Geldspenden an dieser Festfeier zu betheiligen. Unsere StiftungSbuächalterei (Rath- dauS, erste Etage) ist daher von uns zur Empfangnahme eingehender Beiträge, über deren Ertrag wir seiner Zeit öffentliche Mheilung machen werden, angewiesen worden. Sollte sich ein Ueberschuß ergeben, so wird derselbe anderweit zu wohl tätigen Zwecken von uns verwendet werden. Leipzig, den 3. December 1856. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Dienstags den 9. December halb zwei Uhr werden im Gohliser Bauernholze auf den sogenannten zwei Ackern nächst Ln Eisenbahn zwei lindene Klötze, ein nnd ein Viertel eichene Nutzklaftern, achtundzwanzig Scheitklaftern und sechsundachtzig Abraum- und Langhaufen unter den zu eröffnenden Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 1. December 1856. DeS Raths Deputation zum Forstwesen. Geffenlliche Gerichtssitzungen. (Laut der Anschläge am GericbtSbret.) ' Dm 10. Decbr. Vormittags 8 Uhr gegen Sperling, viä. Nr. 336. Dm 12. Decbr. Vormittag- 9 Uhr gegen Gust. Ferdin. Aiegner wegen Veruntrauung und Fälschung. Dm 12. Decbr. Nachmittags 3 Uhr gegen Ernst Au g. Richter und Fr. Aug. Richter wegen Diebstahls und beziehentlich . Begünstigung. Leipzig, den 4. December. Auf dem sächsisch-bayerischen öahnhofe verunglückte heute früh der Wagenschieber Gehre. Derselbe war in Folge eigener Unachtsamkeit zwischen die Buffer Mer Wagen gerathen und hatte sich dadurch Verletzungen zu- zezogm, welche seinen augenblicklichen Tod herbeiführten. Gehre M unverheirathet. -7- Preis- und Gewichtsbestimmung für nachbenanntes Gebäck der Stadt- und Dorfbäcker vom s. December 18AV au, nach dem jetzigen Preise KS Scheffels vom besten Weizen zu 5 Thtr. 17^- Ngr., dtt Scheffel- vom besten Roggen zu 3 Thlr. 22^2 Ngr. gerechnet, «muß daher bi- auf anderweite Anordnung, jedoch ohne alle . Lula-e, „ r'1 N F r a N z b r 0 d Kr drei Pfennige. . .......... 41/2Loth, „ ein* Semmel kr drei Pfennige 5»/« Loth, einDreiling kr drei Pfennige, (Weizen mit N-ggen vermischt) . 8»/« Loth zu geven: -V. sm.» Ist ,u Kr drei Pfennige Kernbrvd 10-/» Loch, für einen Neugroschen 1 Pfund 3l/»Loth, - zwei dergleichen 2 Pfund 7 Loth. An gutem reinen Roagenbrode tiefem die Stadt- und Dorf-Bäcker für zwei Neugroschen 2 Pfund 7 Loth, für vier dergleichen 4 Pfund 16 Loth, für sechs dergleichen 6 Pfund 25 Loth, für acht dergleichen 9 Pfund 4 Loth. An Schwarzbrod (zur Hälfte auS weißem, zur Hälfte aus schwarzem Mehl gebacken) für drei Neugroschen 4 Pfund 16 Loth, für sechs dergleichen 9 Pfund — Loth. Der Käufer ist nicht gehalten, da- Brod vom Markte ungewogen anzunehmen; auch haben die Dorf-Bäcker jede- Brod anders nicht, als mit Aufdruckung der erhaltenen Nummer und Beschreibung des Gewichts mit Kreide, bei Vermeidung einer Strafe von 25 Neu groschen, zu verkaufen. Gewichtsmängel von einem Viertelloth und darüber bei Franzbroden, Semmeln, Dreilingen und Kernbroden werden, außer Confiscation der Letzteren, mit Fünf Neugroschen für ein Loth bestraft, bei dem Roggen-Brode aber wird folgendes Verfahrm beobachtet. Fehlen nämlich an einem Roggen-Brode für Einen oder Zwei Neugroschen Gin bis mit Bier Loth, an einem Vier oder Sechs Neugröschen - Brode Gin bi- mit Sechs Loth, an einem Acht Neugroschen - Brode Gin bis mit Acht Loth, so bezahlt der Bäcker Acht Pfennige Straft für jede- fehlende Loth; würde jedoch noch mehr am Ge wichte fehlen, so werden außerdem alle die leichter gefundenen Brode weggenommen, der Taxe gemäß verkauft, und da- daraus gelöste Geld, nach Befinden, confiScirt werden. Auch haben Contra- venienten im Wiederbetretungsfalle, außer dieser Ordnungsstrafe, eine noch nachdrücklichere Strafe, unter öffentlicher Bekannt machung derselben, nach Befinden auch Suspension und Einzie hung der Concession, zu erwarten. Leipzig, am 3. December 1856. Der Rat- -er Stadt Leipzig. Koch. Cerutti. (1^.8.)
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