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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185202242
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-02
- Tag1852-02-24
- Monat1852-02
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1852
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Leipziger Tageblatt UN- Anzeiger. 55. Dienstag den 24. Februar. 1852. Bekanntmachung. Da die, zu Vertilgung der Raupennester durch unsere Bekanntmachung vom 8. vorigen Monats gesetzte Frist längst abgelaufen, gleichwohl der darin enthaltenen Weisung von mehreren hiesigen Garteninhabern noch nicht oder nicht gehörig Folge geleistet worden, so wird gedachte Anweisung andurch wiederholt mit der Verwarnung: daß in allen Gartengrundstücken hier, wo bis zum L. März dieses JahreS die Beseitigung der Raupennester nicht gehörig bewirkt sein sollte, dieses alsdann Obrigkeits wege nauf Kosten der Säumigen veranstaltet und gegen Letztere außerdem mit Geld- oder Ge- sängnißstrafen verfahren werden wird. Leipzig den 17. Februar 1852. Der Ruth der Stadt Leipzig. Koch. Morgen Mittwoch den 25. Februar ». Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: Bericht der Finanzdeputation über die Stadtcaffenrechnungen auf die Jahre 1848 und 1849. Für Abschaffung der Communalgarde. In Zeiten der Gährung und Gefahr regt sich bei allen Menschen, die e< wohl meinm mit dem Lande und der Stadt, unter deren Schutz sie glückliche Tage gesehen haben, ein unbestimmter Drang nach Thaten zum Besten der Allgemeinheit. und gewöhnlich macht sich derselbe dann Luft durch die Organisation einer Bürgerwehr, welche theilS die Militärmacht des Staates, theils die Polizei gewalt eine- enger begrenzten Bezirks ergänzen soll und will. Es läßt sich gegm diesen heiligen Eifer weiter nichts einwenden, als das er bis jetzt, wie die Erfahrung gelehrt hat, selten gute Früchte brachte und daß das Institut der Burgerwehr oder Communalgarde in ruhigen Zeiten eben so unnütz, ungerecht und gemeinschädlich, als in der Zeit der Gefahren zweckwidrig und selbst lächerlich ist. Diese- Urtheil ist freilich hart, aber es ist wahr, und die Geschichte hat eS bestätigt. Da, wo die Communalgardenpflicht eine unfreiwillige, durch daS Gemeindegesetz geforderte ist, ist sie die unerträglichste, unge rechteste Last, die einem Bürger auferlegt werden kann. Sie er fordert eine Menge von Zeit, denn die anscheinend geringen Summen davon summiren sich im Jahre zu ganz gewaltiger Höhe. Wenn, wie dies in neuerer Zeit für gut befunden worden ist, daS Soldaten spiel in der Communalgarde so weit getrieben wird, daß dem Führer einer Compagnie außer dem reglementsmäßigen Dienst zu- gmutthet wird, monatlich zwei weitläufigen Jnstructionsrapporten beizuwohnen, sich auf dieselbe« mit Beihulfe eines Exerciermeisters oder überhaupt erfahrenen Mannes, der wohl nicht umsonst zu finden sein wird, so vorzubereiten, daß er ein Examen bestehen bum, wie eS gefordert wird; ferner aber alsdann wieder in zwei andern Rapporten die Gardisten eben so einzudrillen, wie ep ein gedrillt worden ist, — so läßt sich wohl fragen, ob eine solche willkürliche Verfügung über die Zeit eines Bürgers von irgend einem Gtandpunct aus gerechtfertigt werden kann? Das ist übri gens noch bei Weitem nicht genug. Von der Wahl eines UnlßmnknopfeS an bis zu dem wichtigen Arrangement eines Balles giebt eS so vielen Anlaß zu Rapporten und Versammlungen, daß man gar oft daran denken muß, daS Opfer sei doch zu groß für dM dafür gebotene Aequivalent. In der Communalgarde befindet Wh eine Mehrzahl von Bürgern, deren Capital in ihrer Arbeit besteht. Jede Stunde, die ihnen von der letztem entzogen wird, reißt auch ihnen und ihrer Familie ein Stück Brod vom Munde weg. Das zu wollen, kann nicht die Absicht einer weisen und väterlichen Regierung sein. Die Kraft und der Reichthum eines Staates besteht in der Summe des Besitzes und seiner Arbeits kraft. Durch die Communalgardenpflicht wird ein Staat daher ärmer, denn der Bürger muß so und so viele Stunden im Sol datenspiel vergeuden, statt in der Arbeit Besitz zu erwerben. Kein reeller Gegengewinn fällt dafür in die Waagschale, und der ideelle, welchen man gewöhnlich vorschüht, ist nichts werth. Da außer dem Ganzen noch viel härter der Einzelne darunter zu leiden hat, und zwar hauptsächlich nur derjenige, welcher, um ein Gewerbe zu treiben, den Bürgerbrief erlangen muß, während tausend Andere alle Rechte deS Bürgers höchstens gegen mäßige Abgabe genießen, ohne dieser schweren Pflicht genügen zu müssen — so ist dieselbe auch eine Ungerechtigkeit. Es ist nur sonderbar, daß eine neue Steuer von gleichem Belang die größte Entrüstung Hervorrufen würde, während man die Communalgardenlast in ihrer neuerdings unerträglich gewordenen Vermehrung eben ruhig hinnimmt. Aber die Mehrzahl der Communalgardisten würde dennoch eine neue Steuer viel lieber ertragen wollen, wie die Fortsetzung dieser Bürde. Außer Zeit kostet aber die Communalgarde auch Geld, und zwar viel Geld. Nach dem neuem Gesetz muß sich der Bürger in die gewählte Uniform hineinzwängen, und es wird da nicht lang gefragt, wie sauer er die 7 Thlr. verdimen muß, welche der bunte Rock kostet; Gewehr, Säbel und Käppi findet er auch nicht auf der Straße, und so sind 25 Thlr. im Nu ausgegeben. Und wofür? Für zwecklose Plackerei. Bei dem Wachdienst will der Gardist auch nicht trocken sitzen, und ist genöthigt, im WirthS- haus zu speisen; die Compagniebälle und Sommervergnügungen will er Ehren halber auch manchmal mitmachen, wenn eS ihm auch just nicht um's Herz ist; dann kommen noch die monatlichen Beiträge zur Compagniecaffe u. s. w., so daß sich eine Ausgabe herausrechnet, die für einen unbemittelten Mann, der von der Hand zum Munde leben muß, wahrhaft unverzeihlich groß ist. Man wird entgegnen: der Bürger muß zum Besten deS Vater landes Opfer bringen. Erstens muß aber erwiesen werden, daß diese Opfer einen Zweck haben, und zweitens wird Jedermann dm armm Handwerker, der 20 Thlr. in der Lotterie verspielt, für
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