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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185202256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-02
- Tag1852-02-25
- Monat1852-02
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1852
- Autor
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. AH. Mittwoch den 25. Februar. 1852. Landtag. Zweite Kammer. (24. öffentliche Sitzung den 23. Februar.) Die Registrande war diesmal überaus reich ausgestattet. Dieselbe enthielt zuvörderst eine von 64 Gutsbesitzern Unterzeichnete Peti tion, die Wiedereinführung der Stellvertretung in der Armee be treffend. Herr Abg. Unger machte genannte Petition zu der seinigen, uns Herr Staatsminister Or. Zschinsky ergriff diese Gelegenheit, um die Mitteilung zu machen, daß ein darauf be züglicher Gesetzentwurf bereits ausgearbeitet ^ei und in den nächsten Lagen hei der Kammer zur Vorlage kommen werde. Ferner ent- ttelt die Registrande die Ankündigung eines Antrags des Herrn Abg. Glöckner und mehrerer anderer Kammermitglieder, die Herstellung einer Eisenbahn von Dresden über Freiberg nach Chem nitz betreffend, alsdann ein allerhöchstes Decret, den durch die Maßregeln zu Milderung des Nothstandes in den Jahren 1846 bis 1848 herbeigeführten Aufwand betreffend. Die Hauptmaste der Registrandeneingänge bildeten aber die gegen die Aufhebung der dermalen bestehenden Jagdgesetzgebung und beziehendlich gegen H« Beschluß der ersten Kammer ln dieser Angelegenheit eingegan- aeuen Petitionen, deren wir zwanzig zählten. Unter denselben be- fimb sich auch eine Petition des Landesältesten der Oberlausitz v. Thielau zu Budissin, auf Herstellung eines festen Rechtsbodens durch Abänderung des tz. 31 der Verfassungsurkunde und gegen die Annahme des Antrags der ersten Kammer auf Restitution der Zagdgerechtsame auf fremdem Grund und Boden. Auf der Tagesordnung befand sich alsdann der Nachbericht der zweiten Deputation zu tz.1 des Gesetzentwurfs, die Schlacht steuer betreffend. Die Deputation legt die Ergebnisse ihrer Be- rathung in einem neuen Tarife der Kammer zur Genehmigung vor, hinzufügend, daß die königl. Herren Commissare sich damit einverstanden erklärt haben. Nach diesem Tarife sott künftig an Schlachtsteuer erhoben werden: Zum Verkauf: 1) für einen Ochsen von 406 Psd. und darüber a) in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz 7 Thlr. d) in den andem Städten und auf dem platten Lande .... 6 - 2) für einen Ochsen unter 400 Pfd. . 4 - 3) für die übrige Gattung de- Rindviehes, ausschließlich der Kälber rc. bei einem Gewicht von 200 Pfd. und darüber 3 - 4) für dergl. Stücke bei einem Gewicht unter 200 Pfd 1*/, - 5) für ein Kalb »/, - 6) Mr 6» Schwein 1>/- ir ei«« Schöps u. s. w. . . . >/, )as nach diesem Tarife zu erwartende würde sein: a) beim Bankschlachten jährlich . 418,290 Thlr. 25 Ngr., d) beim Hausschlachten jährlich . 144,909 - 16 - Zum Hausverbrauch: 4 Tklr. Z - Thlr. 7 Ngr. r/r Thlr. '/s Thlr. finanzielle Ergebniß Summa 563^00 Thlr. 11 Ngr. Herr Abg. Barthol beantragte zu dem neuen Tarif eine Modifikation, nach welcher bei den Punkten 3 und 4 anstatt 200 Pfund gesetzt werde 250 Pfund. Bei der Abstimmung wurde der von der Deputationsmajoritat yorgeschlagene Tarif gegen 22 Stimmen angenommen; ebenso er- tziell auch die von dem Herrn Abg. Barthol vorgeschlagene Mo difikation der Punkte 3 und 4 des Tarifs gegen 32 Stimmen die Genehmigung der Kammer. Die 14 Paragraphen des Entwurfs wurden nun ohne erhebliche Debatte gegen 16 Stimmen und be ziehendlich einstimmig in der von der Deputation vorgeschlagenen Maße und ebenso der von der Deputation neu vorgeschlagene h. 3 k. rasch hinter einander angenommen. Bei tz. 6 fand folgender in die ständische Schrift aufzunehmender Antrag Annahme: „Die Staatsregierung wolle den zur Contcole verpflichteten Beamten die strengere Überwachung des Einbringens ausländischer Fleisch- waaren einschärfen." Bei der Abstimmung über den ganzen Ge setzentwurf mittelst Namensaufrufs erklärten sich 46 Stimmen für und 21 gegen die Annahme desselben. (Dr. I.) Die Communalgarde! Haltet ein, ihr Freunde, schüttet nicht das Kind mit dem Bade aus! Es muß zugegeben werden, daß die Communalgarde, wie sie nach dem frühem und jetzigen Gesetze organisirt war und ist, nicht bestehen kann, weil das Institut als solches auf diese Weise nicht nur nichts nützt, sondern erwiesenermaßen schadet. Allein ist damit gesagt,.daß eine Bürgermiliz, gut organisirt, eben so un nütz sein würde, als sich die Communalgarde fast ohne alle Aus nahme bewiesen hat? Gewiß nicht. Sicher und gewiß ist das Bestehen einer Bürgermiliz ein besseres Institut für den Schutz der Sicherheit der Person und des Eigenthums, als eine Land wehr. Ein Landwehrsystem aufzustellen, daran denkt glücklicher Weise bei uns noch Niemand, es müßte denn darum geschehen sollen, weil Preußen damit umgeht, es wieder abzustellen. Lasset uns einmal einen Blick in die so vielfach angefeindete Vorzeit thun und fragen, wer es war, der die Städte mit größter Tapferkeit selbst gegen geübte Kriegsheere vertheidigte? Das waren die alten Schützengilden der Städte, die man so vielfach verspottet hat! Sehr oft haben diese sich in den Zeiten der Gefahr höchst ehrenhaft betragen; ja, es hat Zeiten gegeben, wo . diese Bürger als Helden gefochten haben. Wer daran zweifelt, dem will ich aus der sächsischen Geschichte die Beweise schaffen. Und ist denn dieses ehrenhafte Geschlecht ganz ausgestorben? Rein! — Wenn behauptet wird, daß die Communalgarde unserer Stadt diese in der letzten Zeit vor Gefahren geschützt habe, so wird doch wohl, unbeschadet aller Hochachtung, welche ich dem ganzen Corps zolle, zu viel behauptet, denn erkundigt man sich näher, so waren es nur einzelne Abtheilungen derselben, welche Muth, Energie und guten Willen bewiesen haben, und diesen ist die Stadt allerdings zu aroßem Danke verpflichtet. Daß unsere Stadt zum Schutze des Eigenthums und der Person ein aus der Mitte der Bürgerschaft gebildetes Corps besitze, ist schon aus dem einen Grunde höchst wünschenswerth, weil wir zur Zeit des Kriegs oder der Rebellion wieder ohne Militairbesatzung sein und daher den Banden des raub- und mordsüchtigen Gesindels preisgegeben sein können. Eine Han delsstadt hat schon wegen des hier lagernden fremden Gutes und
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