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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185203185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520318
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- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-03
- Tag1852-03-18
- Monat1852-03
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1852
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und Anzeiger. 78. Donnerstag den 18. März. 1852. ssssss» Landtag. Zweit« Kammer. (33. öffentliche Sitzung den 16. März.) Die Registrande enthielt zahlreiche Petitionen gegen die Wieder entziehung der Jagdgerechtsame. Tagesordnung: Berathung de- Bericht- det zweiten Deputation über Abtheilung I?. des ordentlichen Staatsbudgets, da- Mtlltair- departement betreffend. Für den Militairetat tprrden in der gegenwärtigen Finanzperiode jährlich 1,951,517 Thlr. (incl. 6898 Thlr. transitorischer Bedarf) en Landtage 185V erfolgte Bewilligung für posiuurr. Lire am lehren ranorage ivou erfolgte Bewilligung für denselben betmz 2,032,201 Thlr. Da- dermalige Erfordemiß er scheint daher um 100,684 Thlr. niedriger, als die letzte Bewilli- Ber 'letzte Bewilligung ein die im Lande 1849 und 1850 über den FriedenSetät präsent gung. Berücksichtigt man aber, sagt der Deputationsbericht, daß die letzte Bewilligung ein außerordentliches Bedürfniß, den durch l- . . -tha tenen Mannschaften erwachsenen Mehraufwand, mit umfaßte, so zeigt sich, daß der ordentliche Aufwand für den Militairetat in Friedenszeiten keineswegs geringer geworden ist, sondern sich viel mehr erhöht hat, indem nach Abzug jenes außerordentlichen Bedarfs in der letzten Knanzperiode Kr den Friedensstand de- Heerwesens nicht mehr als 1,827,201 Thlr. bewilligt -eweftn SNd. Es zeigt sich Häher gegenwärtig eine Verwehrung des Erfordernisses im Bettage von 124,316 Thlr. Rach einer vorläufigen Prüfung des vorgelegten Budget- ge wann die Deputation die Ueberzeugung, daß ohne Verminderung de- Stande- der Armee eine irgend erhebliche Ersparttkß beim Auf wand« für dteselbe nicht zu erreichen sein würde. Sie suchte sich daher vor Allem über t Armee auch wirklich nc UM hlerzu za gelangen, war es erforderlich, sich varuver isewitz- kekt za verschaffen, welche Verpflichtung de- Königreichs dem Bunde gegenüber bezüglich des Eontlngents und der Höhe des Mtllratrstandes überhaupt nach Ansicht der Staatsreaietung be stehe, und die Deputation richtete daher eine hierauf bezügliche Anftage an das königliche Gesammttmniüerium. In der ihss hieraus gewordenen Antwort erklärt sich das königliche Kriegs ministerium hierüber wie folgt: „1) Die in diesem Augenblicke noch bestehende dunvesmäßiae Mg gründet sich gegenwärtig noch auf die BunbeskrlegSt Verfassung n-q^ Hen früher 1821 und 1822 und IMet deshalb 2) wegen der neuen Buttdrskrkgsversassung wich delt, ebenso wie über dte FlsttenangelrgMheit, wodek dir Frage bei Erwägung unterliegt, ob es Nicht im Interesse der Flotte selbst, ebenso wie der Ufer- und BiNNenstaahm sein würde, wenn dii Kllg der Flotte lediglich den Uferstaaten zugewiesen, ihnen den Binnensta-trn eine Erleichterung bet dem Lands jedoch deMuNgeachter den BMnenstäaten ihr duadest ch in B 6) die Hoffnung festzuhatten sein, auch von der Regierung im Auge behalten wird, bei wkderkehvenden dauernd friedlichen und ruhi gen Zuständen denMilitairaufwand auf eine wesentlich geringere Höhe zurück - und dadurch eine Erleichterung des Budgets herbeizufühi^n." Da ein hierauf von der Deputation gestelltes Gestlch um Vor legung eines reducirten Militairbudgets nicht den gewünschten Er folg hatte, so unterzog sich dieselbe nun auch unverwritt der nähern Prüfung des Budgets und machte es sich zur Pflichch bei dieser Prüfung hauptsächlich die zwei Punkte im Auge zu behalten: 1) E- solle die Armee immer tm Stande sein» um nicht allein den Pflichten, welche der deutsche Bund dem Königreich auflegt» vollständig zu-genügen, sondern auch 2) in det Verfassung sein, daß nach Ausmarsch des Contingents das Land nicht von Truppen entblößt werde, damit auch bei dem Ausmarsch der bewaffneten Macht neue Störungen der Ruhe und Ordnung sofort unterdrückt werden könnten. Go dringend auch da- Streben der Deputation war, die Sum men zu ermäßigen, welche der Militairetat erfordert, so sehr sie gehofft hatte, hierüber zu einem Einverständniß mit der Staats regierung zu gelangen, so überzeugte sie sich doch, daß ln der Gegenwart das gewünschte Ziel nicht zu erreichen sei. Um jedoch ihren Anträgen Me a-rhige Geltung zu verschaffen, schlägt dieselbe der Kammer folgenden Antrag vse: „Es'wolle die StaatSregit- kUNg, insofern Ruhe und Friede sortdLuert, mithin dir innern und äußern Verhältnisse es gestatten und die Verpflichtungen gegen den deutschen Bund eine AbmindetUna dos dermatigeN Standes der bewaffneten Macht zulassen, der nächsten ordentlichen Stände- veAamnilung ein vermindertes MMairbudget vorlegen." Herr Abg. v. Abendroth wünscht die Regierung ermächtigt zu sehen, in dem Falle, daß die Verhältnisse schon wahrend der gegenwärtigen Finanzperiod« eine Verminderung des Prä'senzstandes gestatten sollten, von dem Gesetze bou 1848 abzugehen und die Armee sofort zu vermindem. Derselbe beantragt deshalb dem obigen Deputarlonsanrrage folgenden Zusatz dsizufügerz: ^sobald aber obige Voraussetzungen schon tm Lallst der jetzigen Finanzperiod« sich verwirklichen stritten/ die AbtNinderung des aktiven Heere- bis auf Oe dembrstzNäßlge Höhe unverwrilt ein- treten lassen." Es wird dieser Antrag sehr zahttetch unterstützt und gegen 3 Stim men angenommen. Die sehr umfimavetche und kmrHante Berathung-am in dieser Sitzung nicht zu Ende, doch müssen Raum in d. BL. ^ ^ ^ ^ ^ weisen. dagegen v ' Ke grw Ißigki ««-*-« Mrecht ezug auf die Flotte gewahrt leiden, daß -setz von 1848 maßt ch adzus lb<; Landes B -u nehmen, demungeachtet aber uftän Nven , Minen Rn doch müssen wir wegen Mangels an unsere Leser attf die Lattdtagsmtttheikmgen vrt VUttistifihe Aoitzm über den Ges^LftSbetrieb beim RathS-Landgericht ipzia im Jahre 18Ü1*). iz- und Ve ärfer und Ortschaften- über die Da- Landgericht i Stadt T-uchä uud ' Im allgemeinen Interesse find wir dew hochqNhvtM -andgerWte fli» diefl, «tNhettuntzeN sche dankbar, und können tvk bell «Unsäl nicht unterdrücken, »aß es auch »en übelaen Vichörd«. «amenItiib der l,»chtze- «tzrttn Posiz«,Bchörre grkuüen möchte, glmlichr Nebersichltn .M gchv». Dadurch wirb das Publicum am Besten w.dm Ssi»0d aesetz/. richti ger über y« Wichligkesi seiner Bebördep and deren ÄrNäfistall zu ur teilen, so baß damit sicher masscher falschen nüsicht im VörauS degegnet werden könnte. - ^ ^v i d vN o.
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