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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.04.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-04-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185204129
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520412
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520412
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- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-04
- Tag1852-04-12
- Monat1852-04
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.04.1852
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und - 1» 7'^^ Anzeiger i«z. Montag den 12. April. I8S2 Verhandlungen der Stadtverordnetn; am 31. März und 7. April d. I. AuS der öffentlichen Sitzung vom 31. März sind vorläufig nur die beim Registrandenvortrage gefaßten Beschlüsse mitzutheilen, da der BerathungSgegenstand, dessen Verhandlung die ganze Sitzung in Anspruch nahm, erst in der Sitzung vom 7. April zur definitiven Erledigung gelangte. Es handelte sich nämlich um Beschaffung vermehrter Deckungsmittel im diesjährigen städtischen Haushalt plane durch Erhöhung der in letzterem nur nach doppelten Beträ gen aufgeführten Schoß- und Communalanlagen um ein ferner- weite-, drittes Simplum. Wie bereits bemerkt worden, wird hierauf ausführlicher zurückzukommen sein, wenn eine übersichtliche Zusam- menstellungde- Budgetsund der deshalb gepflogenen Verhandlungen in diesem Blatte zur Mittheilung kommen kann. Dies wird, da die Budgetberathungen vollständig zu Ende geführt sind, in der nächsten Aelt erfolgen. Beim Vortrage au- der Registrande gab das Kollegium seine Zustimmung zu -er vom Stadtrache beschlossenen Umwandelung de- über da- sogenannte weiße Hau- in deutsch bisher bestandenen ErbpachtconttactS in ein freie- Eiaeuchum. Da- gedachte Grund stück, welche- Rittergutseigenschaft hatte und demgemäß steuerfrei war, ist im Jahre 1825 sammt dabei befindlichem Garten und Teiche gegen einen jährlichen Canon von 6 Thlr. in Erbpacht gegeben worden und im Jahre 1826 in gleicher Eigenschaft auf den gegenwärtigen Besitzer, den hiesigen Bürger Karl Heinrich Schladitz übergegangen. Die für die frühere Steuerfreiheit erlangte Steuerentschädiaung floß in die Stadtcasse, welche folgerechter Weise von da ab die Bestreitung der Lande-abgaben zu übemehmen hatte. Neuerlich ist indeß au- diesem Erbpacht-Verhältnisse für die Stadt insofern ein großer Nachtheil erwachsen, als ihr, der Obereigen- thümerin de- Grundstücks, die Uebertragung der Einquartierungs last, welche besonders in den Jahren 1848 und 1849 die Commun deutsch bettoffen hat, zuerkannt und sie dadurch genöthigt gewesen ist, für Unterbringung der Einquartierung beträchtliche Summen al- Entschädigung zu zahlen. In Folge dessen sind mit dem Erb pächter wegen Umgestaltung de- bisherigen Besitzverhältnisses Ver handlungen gepflogen worden und dahin gediehen, daß der bisher bestandene Erbpachtcontract für immer aufgehoben werden und da- weiße Hau- sammt Zubehör in da- volle bürgerliche Cigenthum de- dermaligen Erbpachters Schladitz übergehen, auch der jährliche Canon von 6 Thlr. in Wegfall kommen soll, wogegen Schladitz alle auf dem Grundstücke haftende oder künftig darauf zu legende Steuern, Abgabm und Lasten zu seiner alleinigen Vertretung über nimmt, während die Kosten der Umgestaltung der EigenthumSver- hältnisse gemeinschaftlich getragen werden sollen. Hiemachst bewilligte das Collegium die einstweilige Fortgewäh rung de- monatlich 25 Thlr. bettagenden AuftvandeS für die Stell vertretung eine- erkrankten Lehrers an der Nicolaischule und eine Beihilfe von 5V Thlr. an den hiesigen Gesellenverein. Eine Mittheilung de- StadttathS, wonach derselbe die bean tragte Gewährung einer persönlichen Gehaltszulage von jährlich 100 Thlr. an den Expedienten de- Collegium-, Rohn, genehmigt hat, wurde vorgettaaen und endlich auf Antrag der Finanzdeputa- tion die Rechnung über die Hundesteuer auf da- Jahr 1851 justi- fizirt. Die Ausgaben bei dieser Steuer betrugen in gedachtem Jahre 667 Thlr. 21 Ngr. 8 Pf., die Brutto-Einnahme 2308 Thlr. 10 Ngr., so das nach Abzug der Ausgaben ein Reinertrag von 1640 Thlr. 18 Ngr. 2 Pf. übrig blieb, welcher verfassungsmäßig zu gleichen Theilen an da- JakobshoSpital und da- Georgenhaus überwiesen wurde. Die Zahl der Hunde war nach den Hausver zeichnissen 1717. ^ Den ersten BerathungSgegenstand in der öffentlichen Sitzung vom 7. April d. I. bildete ein vomSt.-V. vr. Stephani vor getragenes Gutachten der Finanzdeputation über die Erbauung eine- neuen Armenhauses im großen Johanni-garten und die dazu aus der Stadtcasse zu gewährenden Zuschüsse. Die der Armenverwaltung obliegmde Pflicht, den Armen die Wohlthaten milder Stiftungen, so weit e- die Mittel gestatten, im vollsten Maaße zukommen zu lassen, hat schon längst zu der Ueberzeugung geführt, daß da- jetzige Armenhaus seinem Zwecke nicht mehr genügend entspreche. Die Lage desselben ist bei dm Anbauten in dessen Umgebung eine unpassende geworden und über haupt die innere Einrichtung nicht- weniger als zweckmäßig. Denn eS müssen, wie da- Armendirectorium mitgetheilt hat, die Be wohner de- Armenhauses im Winter um 9 Uhr Abends in Kam mern sich zurückziehen, welche nicht heizbar und bei der leichten Bauart de- Gebäude- außerordentlich und theilweise selbst der Zugluft au-geseht sind, so daß die Bewohner dadurch in den langen Winternächten in eine höchst traurige Lage versetzt werden, zumal wenn man berücksichtigt, daß vorzugsweise nur alte und schwache Leute Aufnahme finden. Hierzu kommt, daß bil Erbauung de- Haust- nicht die nöthige Rücksicht darauf genommen worden ist, die Wohnungen gehörig lüsten zu können, ein Erforderniß, welche- sich bei dem Ausammenwohnen so vieler Leute als unbedingte Nothwendigkeit herau-stellt. Endlich aber langen die Räumlich keiten bei dem fast täglich wachsenden Bedürfnisse schon längst nicht mehr zu, und es ist dieser Mangel an Raum bei dem vorhan denen Krankmzimmer, welche- oft auf da- Drückendste und Un gesundeste überfüllt werden muß, besonder- fühlbar. Neben diesm, au- der Unzweckmäßigkeit des jetzigen Armen hauses abgeleiteten Gründen war auch auf ein von Frau Wil helmine Felix, geb. Schumann, gestiftetes Legat Rücksicht zu nehmen, welche- die Heizbarmachung der Zellen bezweckt. Die- würde aber im jetzigen Armenhause nur mit großen Schwierigkeiten und keineswegs zweckmäßig au-geführt werden können. Da- Armendirectorium ist daher zu dem Beschlüsse gelangt, ein neue- Armenhaus zu erbauen. Es setzte den Rath hiervon wegen Ueberlassung eine- dazu geeigneten Platze- in Kenntniß, in dem e- dabei zugleich noch einen andem, auf die Beschaffung der erforderlichen Mittel zu dem beabsichtigten Reubaue bezüglichen Gegenstand berührte. Da- gegenwärtige Armenhaus, dessen Hälfte der Armenanstalt gehört und dessen Erbauungskosten etwa- über 12M0 Thlr. betragen haben, ist nämlich auf Grund und Boden de- hiesigen Johanni-Hospital- aufgeführt und wird natürlich nach Erbauung eine- neuen Armenhauses zu seinem jetzigen Zwecke nicht mehr gebraucht, somit aber für die Armenanstalt selbst entbehrlich. Deshalb bot da- Armendirectorium der Stadt die der Armenan stalt zugehörige Hälfte de- Armenhause- mit dem Ersuchen an, dafür eine angemessene Entschädigung zu gewähren, damit dadurch die Armenanstalt zugleich in dm Stand gesetzt würde, einen Theil der Reubaukosten zu decken. Der Rath hat diesem Vorschläge beigepflichtet, theil- um da- Armendirectorium bei dem beabsich tigten und al- rwthwendig erkannten Neubaue möglichst zu unter-
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