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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-05-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185205249
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520524
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520524
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-05
- Tag1852-05-24
- Monat1852-05
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1852
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und Anzeiger. 145. Montag den 24. Mai. I8S2. Bekanntmachung. Längst bestehender Vorschrift zu Folge dürfen in hiesiger Stadt bei Strafe weder Blumenstöcke noch andere Gegen stände vor den Fenstern ohne hinreichende Verwahrung durch Gitter oder Eisenstäbe ausgestellt oder sonst angebracht werden. Wir finden uns veranlaßt, aus diese Vorschrift mit dem Bemerken zu verweisen, daß dieselbe sowohl auf die nach den Straßen, als nach den Höfen gehenden Fenster sich bezieht, daß die erwähnte Verwahrung durch Drätbe oder Schnuren nicht ersetzt werden kann, und daß wir jede Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit Geld- oder Gefängnißstrafe ahnden werden. Leipzig, den 14. Mai 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Gchleißner. Landtag Erste Kammer. (Die 56. öffentliche (letzte) Sitzung am 22. Mai.) Herr Bürgermeister Müller berichtet Namens der dritten Deputation über das stattgehabte Vereinigungsverfahren be züglich der dieHebung und Beförderung der Sittlichkeit betreffenden Petitionen. Die Deputation sieht sich nach Lag» der Sache veranlaßt, der Kammer anzurathen, den zweiten Theil ihres ersten Beschlissses fallen zu lassen und dadurch dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer beizutreten, womit sich auch die Kammer einverstanden erklärt. Herr Vizepräsident Gottschald refrrirt über die Differenz in den Kammerbeschlüffen hinsichtlich der Petition des Adv. Eckert, die Aufhebung des Freimaurer ordens betreffend. Hier ist eine Uedereinstimmung nicht erzielt worden, indem die diesseitige Kammer bei ihrem ersten Beschlüsse (die Eckertsche Eingabe, als formell unzulässig, zwar auf sich be ruhen zu lassen, dabei jedoch die Staatsregierung zu ersuchen, der Ständeversammlung seiner Zeit über die Resultate der rücksichtlich jenes Bundes angestellten Erörterungen Mittheilung zu machen) stehen geblieben, die zweite Kammer aber diesem Beschlüsse nur insoweit beigetreten ist, als derselbe dahin geht, diese Eingabe „als formell unzulässig auf sich beruhen zu lassen." Es wird so nach in dieser Angelegenheit überhaupt kein Antrag an die Staats-' regierung gelangen. Herr v. Welck referirt für die erste Deputation über das Re sultat deS Vereinigungsverfahrens wegen des Gesetzentwurfs zu Abänderung des Gesetzes über Militairpflicht vom Jahre 1848. Nachdem die zweite Kammer die v. Planitz'schen An träge aufgegeben und dafür einen Antrag in die ständische Schrift beschlossen hat, trat nun auch die diesseitige Kammer diesem Be schlüsse bei und genehmigte sodann zugleich die ständische Schrift üher diesen Gesetzentwurf. Hiermit waren die für die letzte Sitzung noch zur Berathung vorliegenden Gegenstände erschöpft. Herr Präsident v. SchönfelS wies zum Schluffe auf die Thätigkeit der Kammer hin, gab ein Resume der geförderten Arbeiten und dankte Allen, die zum Wohls des Vaterlandes mit gearbeitet. Staatsminister v. Brust sprach auch einige Worte, und wurde endlich die Sitzung mit einem dreimaligen Hoch auf He. M - Majestät und daS Königshaus geschloffen, .weite Kammer. (79. öffentliche am einen Urzen rück- 2S.^Nai.) Herr Abg. Gehegt Erstattete zuvörde Bericht üver die Resultate des VereinigunasverfahrenS, daS lich der Beschlüsse beiher Kammern in Betreff des Baue- einer _ nbahn von Chemnitz yach Zwickau stattgefunden. Da in zwischen der ays dem Beretalgungsyerfahre- hervottze-angene Ber- mittelungSvorschlag in der ersten Kammer abgelehnt worden war und die diesseitige Kammer bei ihren frühem Beschlüssen stehen blieb, so bemerkte der Herr Referent, daß unter solchen Umständen ein auf diesen Gegenstand bezüglicher ständischer Antrag an die Staatsregierung nicht gelangen könne. Wie beklagenswerth, fügte er hinzu, dies auch immer sei, so gebe er sich doch der Hoffnung hin, daß die darüber in der Kammer gepflogenen Verhandlungen nicht vergeblich sein würden und daß die Regierung die desfallsigen mit so großer Majorität gefaßten Beschlüsse nicht ignoriren werde. Alsdann machte Herr Abg. Anton über den Stand der Sache in der Berathung, den Gesetzentwurf über Entschädigung der früher- hin zur Jagd auf fremdem Grund und Boden Berechtigten be treffend, eine kurze Mittheilung, über welche ein Beschluß nicht zu fassen war. Eine gleiche Mittheilung gab Herr Präsident 7)r. Haase in Betreff der Petition des Herrn v. Friesen und Genossen wegen Aushebung der Stifter Meißen und Wurzen, rücksichtlich welcher Frage eine Einigung zwischen beiden Kammern gleichfalls nicht erfolgt ist. Hierauf erstattete Herr Abg. Meyer noch über zwei minder wichtige Petitionen Bericht und nachdem einige ständische Schrif ten, darunter diejenige über den Gesetzentwurf, einige Abänderungen des Gesetzes über Militairpflicht vom 9. Novbr. 1848 betreffend, verlesen und genehmigt worden waren, ergriff Herr Präsident Or. Haase das Wort und äußerte unter Anderem: „Mit dem Schluffe dieser Sitzung beschließen wir unser stän disches Tagewerk. Wir kehren heim, ein Jeder zu seinem häus lichen Heerd. DaS Bewußtsein treuerfüllter Pflicht begleite uns! Blicken wir noch einmal zurück auf die Arbeit, welche dieser Land tag uns gab, auf die Aufgaben, welche wir gelöst haben. Im Vereine mit unserer hohen Staatsregierung haben wir während der letztverfloffenen sechs Monate zahlreiche, für daS öffentliche wie für das Privatwohl hochwichtige Gesetze und Einrichtungen in bas Leben gerufen. Mehrere dergleichen haben wir beantragt. Wir haben den Staatshaushalt für die nächste Finanzperiode festgestellt. Erfreulich ist es, daß es dabei aelungen, die directen Stei welche in Folge beklagenswerther Ereignisse und durch die Unk lcheyen, ausgesprochen werden konnte, so ist doch nicht ausgeschlossen, daß dieselbe, wenn die bestehende, nicht ungünstiger sich gestalten, noch im Laufe dieser ^ in weitem» Umfange Plab ergreifen. Noch haben wir eine rÜeüte angenehme Pflicht zu erfüllen, die Mcht, tzeq Fährten Wthen doch die mden
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