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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.07.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-07-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185207029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-07
- Tag1852-07-02
- Monat1852-07
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.07.1852
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UN- Anzeiger ^ 184. Freitag den 2. Juli. 1852. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den 30. Juni L8L2. Zum vierten diesjährigen Exerziren rücken das 1. und 3. Bataillon Montag den 5. Juli d. I.; zum fünften diesjährigen Exerziren aber das 2. und 4. Bataillon Mittwoch den 7. Juli d. I., daS 1. und 3. Bataillon Freitag den 9. Juli d. I. aus. — Die Mannschaften haben sich hierzu in vorschriftsmäßiger Dienstkleidung ohne vorhergegangenes Dienstsignal auf den be treffenden Sammelplätzen zu der auf den Commandirbillets angegebenen Zeit einzufinden. Im Fall das Exerziren an einem dieser Tage unterbleiben müßte, wird durch die Tamboure und Signalisten das Signal „Los!" gegeben werden. Der Commandant der Communalgarde. H. W. Neumeister. Aeber die Steilung des VLirgersiandes in unserer Leit. Der größte Gewinn, den uns bei allen Nebeln die französische Revolution gebracht hat, ist und bleibt die Emancipation des Bürgerstandes. Nicht als ob. dies die höchste und letzte That der Freiheit, als ob damit der Gipfel menschlicher Ent wickelung erreicht wäre; schon hat sich diese neue Gestalt des politischen Lebens vielfach zur Herrschaft der selbstsüchtigen Bour geoisie verknöchert, schon hat sich ein neuer Gegensatz, der mächtige Keim zu neuen furchtbaren Kämpfen in dem schroffen Gegenüber stehen der besitzenden Elaste zum Proletariate gebildet; aber das Princip, auf welchem die Emancipation des Bürgerstandes beruht, ist nicht verknöchert, eS hat seinen Fluß bewahrt und steht für alle Zukunft hin wirkuügsreich als daS Grundgesetz der künftigen Form der menschlichen Gesellschaft fest. Dem Aufalle der Geburt, alten, dem Verstände widerstrebenden Satzungen verdankte in den früheren Staatsformen daS Individuum seine politische und sociale Stellung. Es selbst konnte wenig dazu beitragen, die Schranken, die seiner Geltung^ nach außen gelegt wurden, zu überspringen, auch die größte Befähigung scheiterte an der Wucht romantischer Lehren, die im Staate, wie in der Gesellschaft überhaupt herrschten. Ohne sein Authun wurde der Mensch (wie dies leider doch nur ausnahms weise hier und da noch der Fall ist) gleich durch seine Geburt in einen berüts vorgezeichneten starren Kreis geschoben und mußte nun trotz Gegenrede und Widerstreben darin ausharren; die leblosen Kasten verhältnisse deS Orients, die Abhängigkeit des Menschen von Natur- mächten hatten sich die ganze Vergangenheit hindurch bis an die Revolution, zwar nicht ohne mannichfache Erschütterungen und Schwankungen, aber dennoch als Basis der Gesellschaft erhalten. Der Wille deS Einzelnen war in der praktischen Gesellschaft recht los und. ohnmächtig, mit einem Worten die Persönlichkeit des Menschen war unstet. Denn frei konnte man doch die Persön lichkeit nicht nennen, welche die Sphäre ihrer Wirksamkeit von äußeren Zufällen angewiesen erhielt und durch die Geburt bereits einem bestimmten Stande angehörte, über welchen hinaus, etwa gestützt auf daS Bewußtsein höheren WertheS, sich zu erheben nur im seltensten Falle einzelnen Glücklichen gelang. Erst die Eman cipation deS Bürgerstandes machte die Persönlichkeit in der politi schen Sphäre wenigstens frei und selbstständig. Nicht im Voraus wird nun dem Einzelnen die Höhe seiner Stellung, der Umkreis seiner Wirksamkeit angewiesen; so weit seine Kraft reicht, so weit reicht auch seine Geltung. Die GeburtSrechte gelten nichts (wenigstens nicht mehr aus schließlich s!! 1 ); vom Werthe der Persönlichkeit ist die Stellung abhängig, erworben muß nun der Stand des Einzelnen werden, und keine andere Grenze ist dem Individuum gesetzt, als das gleiche Streben der anderen Persönlichkeiten ; wer im Wetteifer die Anderen rurückläßt, der erreicht die höchste Stufe; dessen Kraft jene des Anderen überragt, bleibt Sieger; Sonne und Wind sind gleich vertheilt, der Werth des eigenen JchS entscheidet im Wettkampfe. Man kann mit einem Worte daS Princip, das dadurch zu Ehren gekommen ist, als daS der Arbeit (jedoch im allgemeinen und edlen Sinne) bezeichnen. Die Bürgerclaffe war von jeher von allen übrigen Ständen (mit Ausnahme deb bis dahin eng mit ihm verschlungenen Proletariats) die einzig arbeitende, praktisch thätige gewesen, nur daß die Arbeit keinen selbstständigen Werth besaß. In der bürgerlichen Gesellschaft der Neuzeit gilt nur die Per sönlichkeit, diese aber bethätigt sich durch die Arbeit — in diesen Satz läßt sich die sociale Errungenschaft der Revolution zusammen- faffen. Nur freilich, daß die erste Verwirklichung an Reinheit dem Principe weit nachsteht und der Zukunft noch Vieles zu schaffen übrig bleibt, um daS Princip und die Wirklichkeit vollkommen ««ander anzupassen. Hat in der früheren Ordnung der Gesellschaft die Persön lichkeit zu wenig gegolten, war dort das Individuum Sklave der allgemeinen Verhältnisse, ohne sein Authun zu Stande gekommener Gesetze und dumpfer Vorurtheile, so wird nun fast jedes allgemeine Band zerrissen, der Einzelne steht den Anderin isolirt gegenüber, die Vereinzelung der Personen, welche den Rechtsstaat so scharf charakteristrt, macht sich hier in ganz schroffer Weise geltend, dle freie Concurrenz, die in der Industrie und dem Handel zur Herr schaft gelangt ist, regiert auch die allgemeine bürgerliche Sphäte, auf ein gegenseitiges Ausbeuten ist alle Kraft gerichtet, nur/-er Forderung deS, eigenen Interesses ist alles Streben geweiht. Man begeht darum kein Unrecht, wenn man unserer Zeit den Egoismus vorwirft, die gegenwärtige Form der Gesellschaft eine anarchische nennt; noch fehlt das einigende Band, welches die Persönlichkeiten aneinander schlösse und nach Art der früher«, Zwangsverhältnisse, doch in freier Weise, die allgemeine Grundlage für die Thä'tigkeit der Individuen (Einzelnen) darböte, die jetzt ohne Halt gewisser maßen in der Luft schweben müssen und nur auf das individuellste Vermögen sich stützen können. Auch dies zeigt sich dem Principe der freien Persönlichkeit noch unangemessen, daß der Bürgerstand, an den Nachwehen der früheren Zeit leidend, sich sofort abge schlossen hat und auf den stetigen Fluß, die bewegliche Natur seine- Charakters vergessend, als exclusiver (andere ausschließender)
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