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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-07-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185207263
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520726
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520726
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-07
- Tag1852-07-26
- Monat1852-07
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1852
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger ^ 208: Montag den 26. Juli. 1852. Bekanntmachung. Die zunächst durch die Vergrößerung der Stadt veranlaßte und von uns auf Grund ärztlicher Gutachten im Interesse der hiesigen Gesundheitsverhältniffe bereits vor Jahren beschlossene, auch zum Theil schon zur Ausführung gebrachte Maaß- regel, den Johanniöfriedhof nach und nach seiner bisherigen Bestimmung zu entziehen, hat den weiteren Beschluß zur nothwendigen Folge gehabt, daß von und mit dem I. August d. I. an auf der früher zweiten, jetzt ersten Abtheilung des genannten Friedhofes, mit Einschluß des hinter den Scheunen gelegenen Theiles derselben, neue Grabstellen glicht mehr abgegeben und die bis dahin gelösten Doppelgräber, so wie die Begräbnißgrüfte dieser Abtheilung nur noch fünf Jahre lang, vom 1 August d. I. an gerechnet, zur Bestattung von Leichen benutzt werden sollen, so daß mithin vom 1. August 1857 ab jede Beerdigung daselbst hierdurch für unzulässig erklärt wird. Indem wir dieß hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, weisen wir zugleich darauf hin, daß spätestens nach Ab lauf weiterer fünf und zwanzig Jahre, also mit dem I. August 1882, die Evacuirung dieser Abtheilung des Johannis friedhofes erfolgen soll. Leipzig, den 8. Juli 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Lehn -Ueugroschen - Stücke. Wlr werden in Sachsen binnen Kurzem wiederum Aehn-Neu- groschen-Stücke geprägt erhalten. — Bei dieser Aussicht erinnert sich Einsender dieses unwillkürlich an den schon vor Jahren in die sen Blättern ausgesprochenen Wunsch, das Aehn-Neugroschen-Stück möge, weil es sich -n der Decimale mehr als der Thaler zur Rech nungseinheit eignet, einen besondern Namen erhalten, vielleicht „sächsische Mark" genannt werden. Die Mark wäre dann eben nur der in der Idee des Decimal systemS naturgemäß begründete Uebergangspunct zur Größeneinheit 1000, und ganz von selbst vielleicht würde sich zuletzt da-Bedürf- niß Herausstellen, dm Werth des Ducatens etwas zu erhöhen und auf Zi/z Thaler festzustellen. Die Münzscala: 1 Ducaten ---- 10 Mark ---- 100 Groschen ----- 1000 Pfennigen, 1 10 „ -- 100 1 „ ----10 „ würde dann jedenfalls die noch immer nicht geringe Zahl derer ver mindern, welche sich wegen der jetzigen Thalerberechnung im ge wöhnlichen Leben des Gebrauchs der Duodecimale nicht entwöhnen könnm, und würde sich nach und nach wegen ihrer praktischen Anwendbarkeit Geltung und Nachahmung wohl auch in andem Ländern verschaffen. Sollte einst unsere Hoffnung auf gleiches Maaß und Gewicht ihrer Verwirklichung entgegengehen, so würde eine im Münzwesen beendete Durchführung des DecimalsystemS wohl auch dessen Ein führung in die eben genannten Größenverhältnisse erleichtern. Möchten Sachverständige die Haltbarkeit diese- Wunsches prüfen und im Falle eines günstigen Ur- theils sich für dessen Realisiruna verwenden. Für jetzt bedürfte es nur der Ausprägung de- Wortes Mark auf die gehn-" sam oder wö-nlichen engem Vaterlandes dürste von einer consequentm Durchführung de- einmal eingeführten und bereit- ziemlich heimisch gewordenen DecimalsystemS kaum abhalten, denn da- wahrhaft Brauchbare siegt zuletzt doch überall — mag seine Wiege auch noch so klein gewesm sein und der Weg zum Siege Jahrzehmte erfordem. Auch dürfte der Umstand kaum hindern, daß die Mark, diese älteste deutsche Rechnung-Münze, als Bezeichnung für verschiedenen Geld werth bereits vielfach existirt; der Zusatz des Wortes der Landes angehörigkeit jeder einzelnen Mark wird vor Irrungen schützen; unterscheidet doch der Geschäftsmann ganz geläufig die Mark Banco, M. Lübisch, Bremer M., preußische M. u. s. f. — Uebrigenö kommt es ja gar nicht darauf an, der gewünschten Münzeinheit gerade den Namen Mark zu geben, wenn sie nur überhaupt einen Namen erhält, der sie als Einheit charakterisirt. K. Mufikstiimperei. Ein Uothruf. (Eingesendet.) Die Ohrenvergiftung durch Fingerübungen jugendlicher Kunstembryonen ist in Leipzig schlimmer als in anderen Städten, denn der Flächeninhalt ist kleiner und die Bevölkerung dichter, als anderswo. Man verbietet durch weißen, gelben Häuseranstrich die Augen zu verletzen; man duldet nicht, daß unangenehmes Gefühl der Bewohner durch Stockschläge hervorgerufen werde; es ist ver boten, Aas in Brunnen zu werfen oder auf der Straße liegen zu lassen, denn auch Zunge und Nase erfreuen sich des polizeilichen Schutzes. Warum läßt man die Ohren nur ungestraft mißhan deln? Ist das Gehör nicht eben so viel werth als die übrigen Sinne? Warum beschützt man die Einwohner nicht bei ihrerArbeit? Wehe bem, welcher in der inneren Stadt wohnt, und im Sommer geistige Arbeiten auszuführen hat. Die abscheu lichen Rollwagen mit und ohne Eisenladuug auf der Straße, über und unter dem Zimmer Kindergequeil bei offenen Fenstern, gegenüber Violinengequietsch bei offenen Fenstern, rechts und links Claviergetrommel bei offenen Fenstern, zum Ueberfluß noch in der Nähe einige- Ge quäk, welches aus Höflichkeit „Sing übung" titulirt wird — — da denke Jemand ruhig nach!! — Sind auch unsere Worte scherzhaft, die Sache verdient ernste Ueberlegung. Niemand hat in Leipzig ein schlechteres Wohnen und wird mehr in seinem Gewerbe beeinträchtigt, als der Gelehrte! — Hundswulh. Mit Bedauern hat Einsender dieses wahrgenommen, daß bei den zahlreichen Mittheilungen über Schutz vor der Wuthkrankheft
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