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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-08-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185208234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520823
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520823
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-08
- Tag1852-08-23
- Monat1852-08
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.08.1852
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I und. 236. Montag den 23. August. 1852. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Niichaelismefse beginnt den AI. September und endigt mit dem L« Lctober. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische, so wie die den Zollvereinsstaaten angehöreriden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier fett halten und Firmen aushängen. ^ A) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Handelsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 5V Lhaler verboten. 5) Jedoch ist zur Auspackung und Einpackung der Waaren die Eröffnung der in den Häusern befindlichen Meßlocalien in der Woche vor der Bottcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. 6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen TchOeßung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe von 25 Thalern belegt. 7) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten nicht angehörigen Professionisten und Hand werkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mtt ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt das Hausi'ren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. v) Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Betrieb von Meßspeditionsgefchäften betrifft, so verweisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Oktober 1837 erlassene Re gulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend. Leipzig den 30. Juli 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. L ö g l i tz. Ein interessanter Punct in der Nähe unserer Stadt, Röglitz bei Schkeuditz, scheint nur Wenigen bekannt zu sein. Wir glauben besonders Freunden von Alterthumern einen Dienst zu leisten, in dem wir sie auf die Ueberreste fürstlichen Lebens auS dem 17. Jahr hunderte aufmerksam machen, welche sich dort wohlerhalten finden. Bon Schkeuditz, wohin uns die Eisenbahn bringt, führen mehrere Wege nach Röglitz. Der auf der Chaussee und dann links ab führende ist der kürzeste. „Ein Stündchen," lautet die Angabe, wobei aber nicht z« vergessen ist, daß „ein Stündchen" viel länger als ei« Gturche zu sein pflegt. Ein zweiter über die links von der Chaussee liegenden Dörfer ist weiter, aber ebenfalls reizlos. Ein dritter, noch mehr link- im Grunde durch Gebüsche führend, soll sehr anmutpg aber der längste sein. Man sprach uns von 2 bis S Stunden. Wer nicht geneigt ist, Viesen Weg zu versuchen, und die Wandymrg über hie zwar nützlichen, aber auch eben so lang weiligen Leider scheut, dem möchte die Benutzung eine- Fuhrwerks von SchiWdttz auS wähl zu empfehlen sein, besonder- wenn er erst mit dem Mittag-zuge hon Leipzig nach Schkeuditz gekommen ist und Abends zurüeHukehrm denkt. Die unmittelbaren Umgebungen von Ns-litz Snd sehr anziehend. Von einem mit Reben pflanzten, mit r»em Pavillon gekrönten Hügel, zwischen dessen Meinstocken die mit ihren gelbrothen Fruchthüllm wuchert, genießt man eine schone und weite Aussicht mit Leipzig auf der einen, Merseburg auf der andern Seite. An dm Röglitzer Wein bau knüpfen sich die eben erwähntm historischen Erinnerungen. Ein Schlößchen, freilich von der bescheidensten Bauart, dicht an den Weinbergen gelegen, enthält die mächtige Kelter, auS gewaltigen Eichenstämmen gefügt. Eine Inschrift sagt uns, daß im Jahre 1616 das Keltern in Röglitz begonnen habe. Ueber ein Jahrhundert lang hat man uns treu auf Wandtafeln verzeichnet, wie viel Wein in jedem Jahre gekeltert worden sei. Eine schon geschnitzte eichene Säule im Kelterraum zeigt unS sogleich, daß hier einst fürstliche Pracht waltete. Oben läuft eine Gallerte hin, von welcher einst Herzog Christian von Sachsen-Merseburg mit seinem Hofe dem Keltern zuschauete. Alte Bilder im Vorsaale de- oberm Stockes zeigen uns wiederholt diese Gallerie, besetzt mit Herren und Damen, welche auf dem einm Bilde dem sehr derben Treiben unten bei Überlassung der Trestern an das Volk zuschaue». Sogar die Namen der Herren und Damen de- Hofe- sind uns auf dem einm Bilde aufbewahrt. Wir betreten die Stuben — einst die fürstlichen Gemächer des WeinbeAhauseS. Die Decken zeigen in reicher Stuc katur da- herzogliche Wappen. Rankmgewinde und frei herabhän- gmde Trauben, mit gewaltigen Weinrankm verzierte Thürgewände deuten auf die Bestimmung de- HauseS. Fast Alle- ist wohl er halten, wie eS einst in glänzenden Tagm war. Rur den Farben schmuck der Decke hat eine ungeschickte Hand theilweise übertüncht. Dagegen sind die Thürm noch durchaus mit der ursprünglichen Bemalung, Grau in Grau, erhalten und redm in Bildern und sinnreichen Sprüchen zu unS. In einem Lhürfelde sehen wir ein Schiff, zwischen zwei Felsen hinsteuernd, mit dem Spruche: nse
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