i. und Anzeiger. r. ^ 23S. Montag dm 21. August. 1854 Bekanntmachung de- Ministerium- des Innern. Nachdem von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden, wegen de- auf den 81. Januar 1855 anstehenden letzten Präclusivtermin- für den Umtausch der Königlich Preußischen EaffenanweisunGM. vn« Jahre 1885 folgende Bekanntmachung: „In Gemäßheit de- Gesetze- vom IS. Mai §851 (Gesetzsammlung Seite 335) sind durch unsere Bekanntmachungen vom 12. September v. I. und 2. März d. I. die Inhaber Königlich Preußischer Caffmanweisunqr» 6. 6. den 2. Ja nuar 1835 ausgefordert worden, dieselben gegen neue, unter dem 2. November 1851 au-gofertigte Cassenanweismigm von gleichem Werth» entweder hier bei der Controlle der Staat-papiere, Oranienstraße Nr. S2, oder in den Provinzen bei den Regierung--Hauptcaffen und de» von den Königlichen Regierungen bezeichnet»« sonstigen Lassen umzutauschen. Zur De- «trtnng diese- Umtausche- wird nunmehr ein letzter und präklusivischer Termin aus den LL Jannar t. I. hierdurch anberaumt. Mit dem Eintritte desselben werden alle nicht eiugelieferte Königlich Preußische Caffenanweisungen vom Jahre 1835 ungültig, alle Ansprüche auS denselben an dm Staat erlöschen, und die bi- dahin nicht umgetauschten alten Caffenanweisungen werden, wo sie etwa zum Borschein komm«, angehalten und ohne Ersatz an un- abgeliefert werden. Jebwmann wird daher zur Vermeidung solcher Verluste aufaefordert, die in seinem Besitze befindlichen Caffenanwei- fimgm vom Jahre 1885 bei Zeiten und spätesten- bi- zum 31. Januar 1855 bei den vorstehend bezeichnet»» Lasse« zu« Umtausch gegen neue Caffenanweisungen etnzureicheu. Vvelt», dm s. Juli 1854. Hw»»tVerWw1t««g der StaMtsschnlde». Ratan. Rolcke. Game-. Noblling." erlassen worden ist, so wird solche, dem geschehenen Anträge zu Folge, andurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Diese Bekanntmachuna ist auf Grund h. 21 deS Gesetzes über die Angelegenheiten der Poeffe vom 14. März 1851 in den dort genannten Blattern abzudrucken. Id* genannten Lre-den, den 5. August Ministerium Des Innern. Für den Minister: Kehlfchiitter. Demuth. Bekanntmachung. Das 10. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 63., Bekanntmachung, die über die Allerhöchste Zusage wegen Aufrechterhaltung der Verfassung au-ge- fertigte Urkunde betreffend, vom 11. August 1854; Rr. 64., Verordnung an sämmtliche Criminalgerichte, die Einlieferung von Verurtheilten in die Strafanstalten betreffend, vom 4. August 1854; . ^ ist bei un- emgeaangen und wird bis zum 14. September d. I. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntmsnahme öffentlich aa-hängen. Leipzig, den 18. August 1854. Der Ikath der Stadt Leipzig. Berger. Lhorbeck. — Bekanntmachung. Nach Maßgabe des Regulativ-, die Abgabe von Hunden betreffend, vom 20. October 1838, wird hierdurch bekannt gemacht, daß diese Abgabe im Jahre 185) 2878 Lhlr. 2 Ngr. 5 Pf. eingebracht und der nach Abzug der Ausgabe an 960 - 12 - 8 - verbleibmde Rest von 1S17 Thlr. 19 Ngr. 7 Pf. je zur Halste an die Cafse deS GeorgenhauseS und de§ Jacob-ho-pitatt abgegeben worden ist. —. —. . - —. ^ . Lkiptig, ,m >2. August 1854. D-r Rath d«r Stadt «itprt».