» » tt - 4- 1 und Anzeiger. ^1- 291. Mittwoch dm 18. Oktober. 1854. Bekanntmachung. Die für die bevorstehende Neuwahl deS am Jahresschluß ausscheidenden Drittheiles der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner angefertigte Wahlliste ist von heute an auf dem Saale und im Durchgänge des RathhauseS zu Jedermanns Ansicht ausgehangen und im Expedition--Loeale der Herren Stadtverordneten in der alten Waage ausgelegt, auch werden Abdrücke der selben nebst Stimmzetteln unter die stimmberechtigten Bürger vertheilt werden. Einsprüche gegen die Wahlliste sind sofort und längstens bis mit dem 23. Oktober d. I. zur Kenntniß und Ent scheidung de- RathS zu bringen, widrigenfalls solche bei gegenwärtiger Wahl nicht berücksichtigt werden können. Zur Abgabe der Stimmzettel Behufs der Erwählung von 214 Wahlmännem sind die Tage de- 1, S und S. November diese- Jahre- Vormittag- von. v bis 12'/, und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden, und es haben sich die Abstimmenden innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der ersten Etage der alten Waage bei Verlust ihres Stimmrechts für diese Wahl in Person einzufinden und ihre Stimmzettel abzugeben. - Leber dar weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom 5. Oktober d. I., welche an den oben erwähnten Orte« vinzusehen ist, und wovon den Stimmberechtigten Abdrücke zugestellt werden, das Nähere. '' Leipzig, den 14. Oktober 1854. Der Rath der TteSt Leipzig. Berger. > > >> > »>, ,>>>> Erinnerung an Abführung des diesjährigen zweiten Termins der Gewerbe- und Personaisteuer. In folge des Finanzgesetzes vom 27. Mai 1852 wird der diesjährige zweite Termin der Gewerbe- und Persouaisteuer nach einem volle» JahreSbetrage, einschließlich eines halben Jahresbetrages als Zuschlag, am LS. Oetober d. I. fällig, e- ist jedoch nachgelassen, den außerordentlichen Zuschlag erst vier Wochen später und längstens den 15. November d.J. adzusühren. Die dieSfallfigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch ausgesordert, ihre Steuerbeiträae auf gedachten Lermhr nebst den städtischen Schoß- und Communalgefällen spatesten- biuueu 14 Tagen nach diesem Ter mine bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, soförf mit exekutivischrn Zwangsmitteln gegen die Restanten verfahren werden muß. , am 12 Oktober 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. '' -s. - ^ Bekanntmachung. Alle diejenigen Einwohner unserer Stadt, welche nach Maßgabe de- revidirten Eintritte in die Evmmunalgarde verpflichtet find, dieser BerpsuchUMg aber bis jetzt noch nicht Genüge geleistet haben, Regulativs für die Communalgarden müge m E<r Hr-tz-WMDld, oder Gtsangnißstrafe persönlich auzumeldeu. Die<AiHmbteibende» haben sich de- gesetzliche« Zwangsverfahren- zu gewärtigen. , den 13^ September 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. u : - t. 7 l, Bekanntmachung. d"E^PEgen de- Schulunterricht- für diejenigen Kinder, die noch keinen solche, nenießen und sich zur Anhiahme m hie lst tueuWorschule eignen, die nöchigrn Einrichtungen treffe» zu känm», iß e- tt-thrg, die Zahl dieser Kinder in Zeiten auf^sordeet, sie von jetzt an bi- spätestens tonm» z« lernen. Deren Keltern «nd Erzieher werden daher hiermit b«»»« -t «ff d«n Rachtzons« «, der Schulgikder-Emnahme prrs^nllch anjnmrwtn und dl« ffmen v»rznlt-«nd«n Fragen vvllsttndig