Lrtvziger und Anzeiger. 2S3. Freitag dm 20. Oktober. 1854. SSSSSSM Bekanntmachung, die Anmeldung der militalrpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift der Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1848 und 9. November 1848 werden alle im Königreich Sachsen militalrpflichtigen, im Jahre L8S4 geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, einschließlich der in Pfaffendorf und Petzscher Mark, so wie unter Gerichtsbarkeit des Kömglichen Kreisamtes allhier wohnenden, hiermit aufgefordert, im Aumeldungstermine r Mittwoch den L. November d. I. vor unserem Deputaten in dem vormaligen Haupt-Steuer »Amts-Gebäude in der Gerberstraße allhier sich gebührend zu stellen, im Unterlassungsfälle aber sich zu gewärtigen, daß gegen die Ausbleibenden nach h. 75 ff. des zuerst angeführten Gesetzes werde verfahren werden. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im Auslande Geborenen, aber nach Sachsen Gehö rigen durch Taufzeugniffe wegen ihres Alters sofort zu legitimiren. Dafern übrigens Personen aus früheren Geburts jahren sich allhier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet haben, so haben sich dieselben Donnerstag den L. November d. I. in derselben Maße, wie vorgedacht, bei uns anzumelden. Leipzig, am 16. October 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Günther. Bekanntmachung, bte Anmeldung der bei den Reerntirungen vom Jahre L8SL und L8SL in die Dienstreferve gesetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Verordnung des königlichen Kriegsminifterii, vom 22. Mai 1849 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1849, S. 101) werden die bei der letzten und vorletztevrvrdentlichen Recrutirung, also im Jahre 1852 und 1853 i» die Dienstreferve gesetzten Mannschaften, insoweit dieselben sich» zur Zeit hier aushalten, andurch aufgesordert, im Anmelduugötermine Mittwoch den L. November d. I. vor unserem Deputaten in dem vormaligen Haupt-Steuer-Amts-Gebäude in der Gerberstraße allhier, unter Einreichung ihrer TeburtS- und Gestellscheine, zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden, oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, am 16. October 1854. Der Nath der Stadt Leipzig. Berger. Günther. Bekanntmachung. DaS Unterzeichnete Directorium hat für Ostern 1855 in der vereinigten NatbS- und Wendler'fchen Frei- schnle eine Anzahl Stellen abgehender Schüler und Schülerinnen wieder zu besetzen. Diejenigen Aellern, Pflegeältern und Vormünder, welche um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflegebefohlenen in die gedachten Stellen nachzusuchen gesonnen sind, haben sich deshalb Montag den 23. und Donnerstag den 26. dieses Monats Nachmittags zwischen 2 und 4 Uhr in dem Schulgebäude am Thomaskirchhofe Nr. 21/22, zwei Treppen hoch, persönlich rinzusinden und die anzumeldenden Kinder müzubringen. Es können aber nur solche Kinder zur Ausnahme gelangen, deren Taufzeugniffe Nachweisen, daß sie das siebente tzebsnS^atzr erfüllt haben oder noch vor Ostern 1855 erfüllen werden, und von welchen aus arzttichen Zeugniffen erweislich ist, d»ß sie mit Erfolg geimpft worden find oder die natürlichen Blattern gehabt habtn. . . Leipzig, den lb October 1854 DaS Dlrsetorirtm tzer «Smpdlt^schen Stiftung.