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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185801035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-01
- Tag1858-01-03
- Monat1858-01
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1858
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Bekanntmachung. Von den auf Zeit gewählten Mitgliedern unser- Collegium- ist heute Herr August Moritz Weiekert au- demselben geschieden, dafür aber der Kaufmann Herr Dlorentl« Wehner als Gtadtrath auf Zeit von uns verpflichtet worden. Auch haben >err Gtadtrath Hermarrn Götze, >err Stadtrath Gustav Moritz Weyand und ^err Stadtrath vr. Ludwig Lippert - Dähne in Folge ihrer WiedererwLhlung da- Ehrenamt eine- StadtrathS auf Zeit von neuem übernommen. Leipzig, den 2. Januar 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. N, r — ? r Aufruf zur Submission. Für den Gtadtrath zu Leipzig wird zur Lieferung folgender Hölzer, nämlich: 9 Schock Oellige astreine Spündebreter, 45 Schock Oellige halbreine deSal., 61 Schock Oellige deSgl. geringerer Qualität, 30 Schock 6ellige Gchalbreter, 3 Schock 7ellkge astreine Spündebreter, 6 Schock 7ellige halbreine de-gl., 44 Schock 7ellige deSgl. geringerer Qualität, 6 Schock Oellige astreine Spündebreter, 6 Schock 8ellige halbreine deSgl., 18 Schock 8-üige deSgl. geringerer Qualität, sämmtliche Spündebreter müssen mindesten- 1 Zoll stark sein. Ferner 10 Schock 6ellige ll/2 Zoll starke 2^2 Zoll breite Latten, 40 Schock Oellige 1 Zoll starke 2^/r Zoll breite Latten, 15 Schock 7ellige 1 Zoll starke 2^/r Zoll breite und 10 Schock Oellige deSgl. Latten; 10 Schock Oellige 1^/2 Zoll starke, nicht unter 12 Zoll breite kieferne Pfosten, 4 Schock 7ellige und 8 Schock 8elliqe deSgl., 10 Schock 6ellige 2 Zoll starke, nicht unter 12 Zoll breite kieferne Pfosten, 5 Schock 8ellige deSgl., 1 Schock 12ellige Karrenhölzer, 6 Schock lOellige und 6 Schock Oellige deSgl. — hierdurch unter den nachstehenden Be dingungen aufgefordert: Offerten für die ganze oder theilweise Lieferung find bis Ende Januar n. I. bei der Unterzeichneten Deputation einzureichen und sind bis 14. Februar verbindlich. Die Lieferungen, wegen deren besonderer Vertrag abgeschlossen wird, find bis Ende Mai franco Leipzig zu bewerkstelligen, auch vorher dem Bauamte rechtzeitig anzuzeigen, damit dieses die Prüfung der Lieferung vornehmen kann. Ist Billigung ausgesprochen, so kann bei theilweiser Lieferung die eine Hälfte des Kaufgeldes dafür sofort, die andere erst dann erhoben werden, wenn die ganze Lieferung richtig erfolgt ist. Wird nicht zur richtigen Zeit oder nicht in der bedungenen Quantität und Qualität geliefert, so hat der Rath das Recht, das nicht oder nicht gehörig Gelieferte auf Rechnung des Lieferanten anzukaufen und den etwaigen Mehrbetrag von ihm einzutreiben. Sämmtliche« Einreden hiergegen wird Seiten der Lieferanten im Voraus entsagt. Leipzig, den 6 December 1857 De- Rath- Deputation zum Bauhofe. , ' . . ^ lU-'K.l .H5I Unsere Geldkrists. is l. IL. - l-t'.r o' Die einfachste Art, wie man ein Papiergeld mit ertragreichen Arbeiten gründen kann, wäre die, daß beispielsweise die künftigen Eisenbahnen nur zu drei Viertel mit baarem Gelbe, zu einem Viertel durch ein neue- Papiergeld erbaut würden. Statt der hundert und dreißig Millionen Thaler, welche die jetzt bereit- neu concesllonirte» Eisenbahnen erfordern, würden da durch keine hundert Millionen dem Handel und Gewerbe entzogen, «ährend zugleich eine Vermehrung von etwa- mehr al- dreißig Millionen Papiergeld stattfände. Die Eisenbahnen, die erbaut werden sollen, sind theil- Staat--, theil- Eisenbahnen, die von concesfionirten Gesellschaften in- Leben gerufen werde«. Denk« wir «»- nun eine Vereinigung de- Staat- mit diesen sämmtliche« Eisenbahn - Geftllschaftze» zu dem beregten Zweck und belegen wir diese Veratuiaung mit einem Name», ,, Eisenbahn - Vereinigung ^, »m sie «r- bezeichne« z« können, so würde sich folgende- Verhältnis heransstollen: Statt daß jetzt alle Eisenbahnbauten auf Aktien geschehen, würden fortan nur drei Viertel auf freien Aktien existiren, ka vierte Viertel würde durch neue- Papiergeld gebaut, da- diese Eisenbahn-Vereinigung au-giebt; diese Vereinigung würde somit den vierten Theil der Aktien besitzen, die ihr nicht- kosten; dafür aber würde sie die Verpflichtung haben, diese Aktien al- Garantie für da- Papiergeld zu deponiren und außerdem noch für ein In stitut zu sorgen, an dessen Lasse da- Papiergeld in harte Münze au-getauscht wird. Erwägt man, daß eine solche Vereinigung alle Vortheile für sich hat, welche die übrigen Aktionäre besitzen, die ihre Aktien für daare- Geld angekauft haben, so unterliegt e- keinem Zweifel, daß sie gern dafür die Verpflichtung übernimmt, da- Papiergeld in irgend einem zu gründenden Institut einzulösen, sobald e- daselbst präsentirt wird, und diese- Institut durch eine baare Einlage derart zu decken, daß e- niemal- hierbei in Verlegenheit kommt. Erwägt ma» ferner, daß eine solche Vereinigung einen außer ordentlich au-gedehnten Spielraum hat, um da- Papiergeld, so wie e- dem Einlösungs-Institut zuströmt, sofort wieder durch
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