T«M»N und Anzeiger. ->l^o ZA. Montag den 8. Februar. 1858. Bekanntmachung. Die Ln Gemäßheit der Verordnung des hohen Ministeriums des Culms und öffentlichen Unterrichts wo am 26. August 1848 von den Percipienten nachbenannter Beneficien: 1) öeS 2) deS Trillerfchen, 3) deS Doerer-Helfreichfchen, 4) deS Reeffchen und 5) deS Hammerfchen, KiftungSmäßig zu bestehenden Prüfungen sollen Mittwoch den »4 Februar L8S8 abgehalten werden, und werden die Herren Commilitonen, welche sich gegenwärtig im Genüsse eines der voraufgeführten fünf Beneficien befinden, hierdurch aufqefordcrt. sich gedachte« Tages Nachmittags um S Uhr im Convietorio zu gedachte» Prüfungen einzufinden. Leipzig, den 8. Februar 1858. Die Ephoren der Königlichen Stipendiaten das Bekanntmachung. Im Monat Januar d. I. find von uns wegen nachstehender wohlfahrtSpolireilicher Vergehen Strafen oder Be deutungen au-zusprechen gewesen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 3. Februar 1858. Berger. G. Mechler. 1) Straßenvemnreinigungen und sonstige Ordnung-Widrigkeiten beim Raumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren de- Dünger- 10. 2) Sonstige Straßenverunreinigungen, beim Kohlenabladen, Schuttfahren rc 44. 3) AuSleiten von unreinm Flüssigkeiten aus Grundstücken auf die Straßen 1. 4) Au-schütten von Asche, Ruß. Scherben, Bauschutt u. s. w. aus die Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzett (Markttag-Nachmittag- zwischen 2 und 4Uhr) und Liegenlaffen von Kehricht, Gestrohde u. s. w. außerhalb dieser Zeit 3. iS) Unterlassene- Kehren der Straße innerhalb der vorgeschriebenen Zeit (Markttag- Nachmittag- zwischen 2 und 4 Uhr)? 2. 6) Verbot-widrige- Fahren über den Roßplatz außerhalb der chauffeemaßig angelegten Fahrwege 3. 7) Vorschriftswidrige- Anbringen von (über zwei Ellen von der Hausfronte ab in die Straße stehenden) Stell- und Doppel firmen während der Messe 4. 8) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- und Fußwegen durch Stehen- und beziehentlich Liegen lassen von Wagen, so wie durch Aufschlagen von VerkaufSständen und Aushängen oder AuSsetzen von Wagen kasten rc. . 12. 9) Ordnungswidrige- Passtren der Trottoir- und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen und dergl. . .154. 10) Fahren mit leeren Rollwagen schärfer als im Schritt, so wie ohne Polster unter der Schrotleiter .... 3. 11) Unbeaufsichtigte- und ordnungswidrige- Stehenlassen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straße. . 1. 12) Fahrm mit angespanntm Zughunden . i. 13) Ausklopfen von Teppichen rc. auf Straßen und anderen als den hierzu angewiesenen Plätzen 3. 14) Mangel und ordnungswidrige Beschaffenheit von Aschengruben 4. 15) Feuerpoltzeiwidrige Anlagen 2. 16) Tabakrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betteten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Cigarre oder Pfeife 2. 17) Unvorsichtige- Gebühren mit Feuer und Licht 6. 18) vorschristwidriges Gebühren bei Aufbewahrung de- Pulver- l' 19) Freies Herumlaufen von Hunden ohne Beißkörbe auf der Straße 26. 20) Kontraventionen der FiacreS und concesstonirten Einspänner - . .10. 21) Verschiedene andere wohlfahrt-polizeiliche Contraventionen 8. - . - ' - - 8umwn 300. Dienstag den 9. Februar früh 9 Uhr wndn» auf dem diesjährigen Schlagt des Burgauer Reviere- I5V Langhaufen und I5V Abraumhaufm unter den bekannt z« machenden Bedingungen an den Meistbietenden versteigert werden. Leipzig, den 2S. Januar 1858. D-S Rath» Forstdeputatton.