Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-02-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185802174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-02
- Tag1858-02-17
- Monat1858-02
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.02.1858
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
LcipMtr Tagtblatt und Anzeiger. M' 48. Mittwoch dm 17. F.druar. 1858. Bekanntmachung. Der am 21. Januar d. I. verstorbene hiesige Bürger und Hausbesitzer Herr Johann Gottfried Paul Gänzel hat in seinem Testamente folgende Vermächtnisse, alS: 25 ^ für das JacoböhoSpital, 25 ^ für die RathSfreischule, 25 ^5 für die Waisenkinder allhier auSgesetzt. Wir fühlen uns gedrungen, dies dankend und anerkennend zur öffentlichen Kennt,uß zu bringen. Leipzig, den 15. Februar 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Zustand der jungen Laufmannschaft. Um über den Zustand und da- Verhaltniß der jungen Kauf mannschaft der Prinzipalität gegenüber zu sprechen, nehmen wie nochmals auf den Artikel des nämlichen Inhalts, unterzeichnet mit ä., in Nr. 32 dieses Blattes Bezug. Daß der Zustand der jungen Kaufmannschaft überall wke in Leipzig ein so verzweiflungs voller, so erniedrigender wäre, müssen wir durchaus in Abrede stellen, und die schwarzen Farben, mit denen der Verfasser jenes Artikels diesen Zustand malt, scheinen uns vielmehr von einer romantischen Phantasie, von einem edlen Gemüthe, vereint mit einem spröden, in die Umstände sich nicht fügende» Sinne, als von einer wahren, klaren Auffassung der Sache herzurühren. Laßt uns zuerst das Verhaltniß der Prinzipalität und des Personals von dem richtigen, wirklich existirenden Standpunkte aus betrachten. Da durch die ungleiche Verkeilung der Erdengüter die Mittel mit den Bedürfnissen nicht in Harmonie stehen, nie stehen können und werden, während doch die Kräfte der Menschen in ihrer ur sprünglichen Form sich einander so ziemlich, wenigstens weit mehr als jene gleichen, so muß es sich häufig treffen, daß ein einzelner Mensch wohl Mittel, aber nicht hinreichende Kräfte besitzt, um irgend ein Project allein zu unternehmen und durchzuführen. Um diese Kräfte zu erlangen, verbindet er sich nun mit andern gleich freien Menschen, die keine Mittel, wohl aber Kräfte und Eifer mitbringen, um die fragliche Unternehmung zur Ausführung bringen zu helfen, und eS findet so eine Association zwischen Mitteln und Kräften zu beiderseitigem Vortheile statt. Da aber der bemittelte Contrahent nebst seinen Kräften eben die Mittel hergiebt, da ferner bei jeder Unternehmung für diese« Verlust ebenso wie Gewinn bevorsteht, während die unbemittelte» Affociös oder Mitarbeiter eben au- Mangel an Mitteln keine Verluste ersetzen können, so dürfen letztere auch billigerweise nicht auf gleichen Antheil am Gewinne Anspruch machen. Da letztere jedoch für ihren täglichen Bedarf sorgen müssen, und ihr Antheil am Gewinne sich erst nach Verlauf einer geraumen Zeit würde ermitteln lassen, so fand man es am zweckmäßigsten, daß sie sich rin für alle Mal mit ihrem bemittelten Affociä abfanden, wonach sie gmen einen bestimmten verhältnißmäßigen Antheil am Gewinne, Salair genannt, einerseits auf alle weitern Ansprüche auf Gewinn verzichteten, andererseits aber auch aller Verantwortlichkeit des Erfolges enthoben wurden. Nun ist es ein leuchtend, daß, «eil der bemittelte Affociö den meisten Gewinn hat und alle Verantwortlichkeit auf sich allein übernimmt, er als das eigentliche Haupt der Gesellschaft betrachtet wer den muß, und daß die Mitarbeiter in Allem, was auf die Unter nehmung Bezug hat, seiner Leitung Folge leisten müssen; — daher die Autoritär des Chefs und die Subordination des Per sonals. — AuS dem Gesagten geht sonnenklar hervor, daß der Unterschied zwischen Chef und Commis hauptsächlich in der Verschiedenheit der Mittel beider besteht, indem ersterer ein bemittelter, letzterer ein unbemittelter Kaufmann ist. Begrün den denn aber Mittel einen Zustand der Würde, und deren Mangel einen Zustand der Ünwürde? Keineswegs! Reichthum ist wohl ein Vortheil, aber keine Tugend, und kein Reichthum ist ein Nachtheil, aber kein Laster. Ferner steht fest, daß das Derhättniß zwischen Prinzipalität und Personal ein durchaus freies, auf dem Dortheile beider Contrahenten begründetes ist, daß also beide Par teien ihre Pflichten und Rechte haben, und daß letztere verhält- nißmäßig fein müssen; weiter, daß die Autorität des Chefs eine nur geschäftliche, keineswegs aber persönliche sein kann; daß sie sich beide gleiche Achtung, gleiche Höflichkeit schuldig sind, und daß im üblen Sinne des Wortes weder der eine Herr, noch der andere Diener, sondern beide gleich freie Männer sind. — Das Endresultat ldieser Folgerungen ist, daß somit die Ehre oder das Ehrgefühl de- unbemittelten Mitarbeiters oder Commis nicht im geringsten verletzt wird, daß vielmehr dessen Stand eben so achtbar als jeder andere ist und daß seine bürgerliche oder gesell schaftliche Stellung, sein männlicher Stolz durch das Verhältnis in welchem er sich befindet, nicht im geringsten angegriffen werden. Freunde! Verwerfet daher mit Entrüstung jede Zumuthung oder Annahme, als ob Euer Stand etwas Sittenverderbendes, Ver ächtliches habe, werdet nicht roth, wenn man Euch sagt, Ihr wäret Söldlinge! Söldlinge? d. i. Ihr beziehet bestimmten Gehalt. Nun worin sollte denn die Schande liegen? Wäre es besser, daß Ihr Frohndienste leistetet, und wird der Minister wke der Tage löhner nicht auch besoldet?! Vortheil gegen Vortheil, Dienst und Gegendienst, darauf beruht da- sociale Recht; jeder Mensch lebt für, aber auch durch Andere; Betrüger nur fordern Aufopferung und nur Narren gewähren ein so unbilliges Verlangen. Wie, der Erwerb sollte schmachvoll, die Früchte seiner Anstrengung zu genießen sollte erniedrigend sein? Was gehört dem Menschen mehr, welche- Eigenthum ist rechtlicher, heiliger als der Erwerb seiner Hände, die Nutznießung seiner Fähigkeiten? Wohl ist eS traurig, sich den Tag über zu plagen, um Nachts ein Futter und ein Lager zu haben. Wohl ist es drückend und des Menschen unwürdig, wie das Thier im Walde von der Hand in den Mund zu leben, und nur deswegen zu leben, um zu vegetiren. Aber genau besehen steht es in der Hand jedes genügsamen, fleißigen und bescheidenen Menschen, je nach seinen Verhältnissen schnell aus dieser drückenden Lage herauszutreten und sich eine standes«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite