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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.03.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185803127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18580312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18580312
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-03
- Tag1858-03-12
- Monat1858-03
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.03.1858
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« Anzeiger. ^ 71. Freitag den 12. März. I8S8. Verordnung, die Fixation der BrandverficherungSbeiträge für das Jahr I8S8 betreffend. Mit Genehmigung Sr. Majestät de- Königs und auf Grund der zustimmenden Erklärung der versammelten Stände ist der Beschluß gesagt worden, daß . ») die Feststellung der Brandversicherungsbeiträge nach Maaßgabe 8- 43 deS Gesetzes vom 14. November 1835 für jetzt nur provisorisch für daS Jahr 1858 zu erfolgen habe und b) die BrandversicherungSbeiträge bei dem ersten und nöthigen Falls auch bei dem zweiten diesjährigen Termine am 1. April und 1. Oktober nach Höhe von — 11 A? 2 ^ auf's ganze Jahr von je 100 »st oder von — 1 Ä? 4 auf's halbe Jahr von je 25 »st Versicherungssumme zu erbeben seien. . ^. Indem daS Ministerium deS Innern solches mit dem Hinzufügen bekannt macht, daß für d.n Fall einer etwa möglichen weiteren Herabsetzung der Brandcassenbeiträge die Ausgleichung bei späteren Terminen der laufenden Finanzperiode Vorbehalten bleibt, werden alle Besitzer und Verwalter catastrirter Gebäude hiermit angewiesen, die gedachten Beiträge nach obigen Sätzen zu den beiden, auf den 1. April und 1. Oktober d. I. fallenden Zahlungsterminen zu gleichen Raten mit — 5 »N? 6 von je 100 »st oder — 1 Ä? 4 von je 25 »st der Versicherungssumme an die betreffenden Obrigkeiten und beziehentlich an die von diesen bestellten Localeinnehmer unaufgefordert abzuführen, wogegen die Obrigkeiten gehalten sind, diese Beiträge vorschriftmäßig zu erheben und an die BrandversicherungScaffe adzuliefern. Dresden, dm 4. März 1858. Ministerium deS 2»«ern. Frhr. v. Beust. Lehmann, S. Verhandlungen der Stadtverordneten am 3. März 1858. (Schluß.) Gt.-V. vr. Vogel ließ 2. ein Gutachten folgen, die Gewährung einer anderweiten Dienstwohnung an den RathSbaupolirer betreffend. Die Dienstwohnung diese- Beamten (bisher in der Magazin gaffe) ist zu 50 Thlr. veranschlagt. Der Stadtrath will demselben rin LogiS im Herr mann'scher» Grundstück, dessen Taxwerth 110 Thlr. beträgt, gewähren. Der Ausschuß, im Prinzip den Dienstwohnungen entgegen, wies darauf hin, da- die vorgeschlagene Wohnung ihrem Werthe nach daS vertragsmäßige Geldäquivalent um mehr als daS Doppelte übersteige, daß sie nicht einmal dm Vorzug der Nähe habe und daß dem betreffenden Beamtm erst im vorigen Jahre eine Gehalts erhöhung zugedilligt worden sei. Er empfahl zu dem Beschlüsse deS StadtrathS Zustimmung zu versagen, waS einstimmig geschah. Demnächst trug 3. St.-V. Müller ein Gutachten deS VerfaffungSauSschuffeS vor, über die Gewährung einer über das Regulativ hinauS- gehenden Pension für dm Polizeidimer Kräh. Kräh ist allem Anscheine nach im Dienste erkrankt und zu ferneren Dienstleistungen untüchtig geworden. In Betracht dieses Umstandes, der langen, gutm Dienstzeit und der hilflosen Lage des ManneS, hat der Stadtrath auf dessen Antrag beschlossen, die regulativmäßige Pension deffsbm an L Lhlr. st Rgr. 32/4 Pf. wöchentlich -uf 2 Thlr. »5 Rgr. wöchentlich zu erhöhen. Die Mehrheit deS Ausschusses empfahl, zu dem RathSbeschlusse ausnahmsweise Zustimmung zu er- cheilm. St.-V. Winter fand sich durch die Vorlagen nicht hinläng lich davon überzeugt, daß die Krankheit Kräh'S wirklich im Dienste entstanden oder, dafern die- der Fall, ob der Dienst wirk lich ein solcher gewesen, zu dem-Kräh als Polizeidiener berufen war. St.-V. Fecht hielt die Consequenzen deS RathSbeschluffeS für bedenklich und schlug vor, die fragliche Erhöhung nicht als Pension, sondern als außer ordentliche Unterstützung zu verwilligm. Der Antrag wurde unterstützt. Nachdem der Berichterstatter den Vorschlag der Mehrheit ver- theidigt hatte, beschloß man gegen 1 Stimme, dem Polizeidiener Kräh die 2 Thlr. 15 Ngr. wöchentlich vom 1. Januar 1858 ab zu verwilligm, und zwar, wie dann weiter beschlossen wurde, als außerordentliche Unterstützung. 4. Hierauf gelangte durch St.-D. vr. Vogel zum Vortrage ein Gutachten der Ausschüsse zum Bau-, Oetonomie- und Forst wesen und zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über die Veräußerung zweier der Gtadtgemeinde und dem JohanniShospital zugehöriger, in Reudnitzer Flur gelegener Wiesenparzellen an die Leipztg-DreSdner Eisenbahncompagnie zu dem Preise von 0 Ngr. für die Quadratelle. Die Ausschüsse empfahlen, 1) den Verkauf in der vom Rath vorgeschlagmm Weise zu gmehmigen, auch 2) zu der in Folge dieses Verkaufs und der Hinzufchlagung deS Areals zum Bahnhofe nöthig gewordenen, auf Kosten der Compagnie auszuführenden Verlegung der Stadtplanke, sowie zu der Erweiterung des Weichbildes Zustimmung zu ertheilen. Beide AuSschußanträge wurden einstimmig angenommeu. Endlich gmehmigte das Collegium einstimmig auf Antrag desselben Ausschusses einen ArealauStausch an der Waldstraße mit vr. Heine,
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