Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.11.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-11-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185411127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18541112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18541112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-11
- Tag1854-11-12
- Monat1854-11
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.11.1854
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und Anzeiger. ^ 316. Sonntag den 12. November. 1854. Bekanntmachung. Im Monat Oktober d. I. sind von uns wegen nachstehender wohlfahrtöpolizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeutungen auszusprechen gewesen. Leipzig, am 1. November I8L4. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. G. Mechler. 1) Mangel oder ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschenbehältniffe in Grundstücken 14. 2) Straßenverunreinigungen und sonstige Ordnungswidrigkeiten beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Ab fahren de- Dünger- . . 2. 3) Sonstige Straßenverunreinigungen durch Abladen und beim Fahren von Kalk, Kohlen und dergleichen . . . . 1. 4) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt rc. auf den Straßen überhaupt, und insbesondere Ausschütten oder Liegenlaffen von Kehricht außerhalb der vorgeschriebenen Kehrzeit (Markttag- Nachmittag- von 2 bis 4 Uhr) . 13. 5) Versperrung ober Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- oder Fußwegen durch Stehen- oder Liegenlaffen von Wagen, Karren, Kisten, Ballen, Schutt, Sand und dergleichen, insbesondere während d r Nachtzeit. . . 12. 3) ArrSschöpfe« oder AuSleiten von Jauche in die Beischleußen oder Tagerinnen 1. 7) Ordnungswidrige- Passiren der Trottoir- und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen, Karren und derzl. . 84. 8) Unbeaufsichtigtes Stehenlaffen bespannter Wagen oder Schleifen auf den Straßen . 11. v) Aussehen von Blumentöpfen vor den Fenstern ohne Vermachuna durch Eisenstäbe oder Holzgitter . . . . . 2. 1V) Ordnungswidrige- Füttern oder Tränken von Pferden auf der Straße '4. 11) Fahren mit leeren Rollwagen ohne Polster unter der Schrotleiter oder schärfer al- im Schritt ..... 8. 12) Tabakrauchen in Ställen und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Räumlichkeiten mit brennender Cigarre oder Pfeife 11. 18) Verschiedene andere straßen- und feuerpolizeiliche Contraventionen .6. 8ummu 114. Landtagsmittheilungen. Achte und neunte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 9. und 10. November. Die erste Kammer hat am 9. Nov. die Berathung über den Ent wurf eine- Stratzesetzbuchs fortgesetzt und am 10. d. Mts. zu Ende geführt. Bei der hierauf beschlossenen eventuellen Abstim mung wurde der Entwurf als Ganzes unter den von der Kammer genehmigten Modifikationen einstimmig angenommen. Zwölfte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 10. November. In der zweiten Kammer wurde heute die Berathung über die selbe Regierungsvorlage begonnen und ist der allgemeine Theil der selben bereit- erledigt worden. In Bezug auf die Wiedereinführung der Strafe der körperlichen Züchtigung hat sich diese Kammer eben falls für deren Ausdehnung auf Personen weiblichen Geschlecht- erklärt. I» Bezug auf einen von dem Abg. Rittner ausgesprochenen Wunsch auf Au-kunst-ertheilung darüber, ob sich kein Mittel auf- finden lasse, um den bei Zuchthausgefangenen so oft vorkommenden Rückfällen einen Damm entgegenzustellen, bemerkte der königliche Commissar vr. Schwarze, daß diese leider unbestreitbare Er scheinung sich nicht dlo- auf Sachsen beschränke und von der Art sei, daß sie alle Aufmerksamkeit der Regierungen in Anspruch nehme. Allein alle Versuche, die man bisher gemacht habe, um dem Uebel bei der Wurzel beizukommen, hätten noch keine derartigen Resultate ergeben, um sagen zu können, daß diesi Frage als ab- aeschtoffen betrachtet werden könne. Biele- liege an der Organi sation der Strafanstalten. Die Frage, wie diese ihrem Zwecke entsprechender zu organisi'ren seien, sei schon seit Jahren von den Rechtslehrern und von Denjenigen, welche sich mit der Reform des GefängnißwesenS beschäftigen, der Erörterung unterworfen worden; allein, obwohl man ein sehr reichhaltige- Material ge wonnen, sei die Frage doch, wie schon bemerkt, ihrer Lösung noch nicht nahe geführt worden. Ein sehr wichtige- Moment sei auch die Beaufsichtigung der Sträflinge nach ihrer Entlassung au- dem Auchthause. Die von den zu diesem Zwecke bestehenden Vereinen gemachten Anstrengungen verdienten zwar alle Anerkennung; da jedoch der Lösung dieser Aufgabe eine Menge Hindernisse im so cialen Leben entgegenständen, so seien die bisher erzielten Resultate noch nicht so gewesen, wie man wohl hätte wünschen mögen. Theuerungsjustiind e. E>etrtidehandelsrnaga;ine. Mit Vergnügen sieht der wahre Menschenfreund auf jede- red liche Streben, irgend größere oder kleinere Beschwerden zu lindern. Deshalb sind wir dem geehrten Einsender de- Aufsatzes unter obi ger Überschrift in Nr. 312 diese- Blatte- dankbar für seine darin ausgesprochene Anerkennung von GetreidehandelSmagazinen in Rück sicht auf ihren Nutzen für die Bürger einer Stadt und ihre Unter nehmer. Wir würden unS begnügen, diesen Dank einfach und kurz auszusprechen, glaubten wir nicht, daß ein Eingehen auf die neben bei ausgesprochenen Ansichten für unser Unternehmen von Nutzen sein und ihm vielleicht au- zweifelhaften Gegnern noch warme Beförderer gewinnen dürfte. Der Tadel des geehrten Herrn Einsender- trifft nämlich da- Untemehmen nicht direct; er gesteht zu, daß sein Nutzen für Bür ger und Unternehmer nicht zu verkennen sei; wir find also in der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite