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Sächsische Volkszeitung : 10.11.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-11-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-191311104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19131110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19131110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1913
- Monat1913-11
- Tag1913-11-10
- Monat1913-11
- Jahr1913
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 10.11.1913
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«»«»»de vezua-pret». >a»d« t mu L Beugen vlertellLblill» Druden und ganz Deutschland fte> H> tu Oesterreich « 4» ^ »,1» F» yn l «»Saab» » nur ml, gelerabend vlerteljLhrNch »,8V 4». - Dr«»den und «m» Deutschland ft«! Hau» 4l; Oesterreich 4.V, L - Mnz-I.zk.mm7r 10 j I Socheulag» erscheint die I «achmittag-slunden: die )elluna regelmähl» ln de» erste» I -omiabendnumiarr erscheint später. I Unabhängige» Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit mit Ant«vh<rlt»ng»beiiag« Die illttstvie»te Zeit «n- Sonntagsbeiia-e Feievabenö s Nuna-me d«, «eschltsU-uijel^en dl» 10 lthr, d«> FSmllte». f prell für dt» VetttNÄjeil/»«" ">m «ellameieU «> zür undeuttlch gelchrledene, Io«te durch gernlprccher »ul- »egebenr «injeigea ldimen wir die «eraiitworaichkeit sür du " ' stell de» lexle» nlchl Übernehme». " dt» II Uhr vormlltaa». ^ 1chdtr«edaMouI Äückporlo ei-I l A,ü»ort»porto betzusüuen. I Rebatttunr-Lvrechslunde: 1v I I ASr UsXl^abe etnselwidler Echrlstslücke macht stch t I nicht derblndllch ^ -Nüctsendung erfolgt, »enn !fll I »efu-t tsl. Brieflichen Anträgen ist A>ü»ort»porp Nr. 280 Geschäftsstelle und Redaktion Dresden-A. 16, HolLeinstrahe 46 — pslrwarsn vom slosgobsisn bis fsiostsn 6snrs 1^171, H8IN3K 8pgi-.ial-?gl--rvkrrön- uaä Nütnsnxioso1»S.kt k'srospr. 15979 I1rss(1km-/z., Rwxrstrnüs 26 UQwoid Kok» Vikt.oritt8t.r»üs, ^o^snNdsr äsr Kttvä- 8l;Ln<ii8oksa vrrnk 8spsnstursn unct ^suscissrtiAuciASN Me lang- noch? Wie lnnge wird es noch Wöhren, bis die preußische Re gierung zur Einsicht kommen wird, dos; ihre Grenzpolitik bisher gründlich versehlt war; wie lange wird es noch dau ern, bis die Regierungsstellen in Preußen durch ihre klein liche Nodelstichpolitik gegen Grenzdeutschc Preußen und Deutschland nicht mehr vor aller Welt blamieren! Wir haben Gott weiß wie oft schon Ursache gehabt, die verfehlte Politik Preußens in der Ostmark und in den Reichslanden zu beklagen. Dabei muß allerdings immer noch berücksich tigt werden, daß es sich hier wirklich um ein polnisches bezw. französisches Problem handelt. Wenn aber seht preußische Regierungsstellen auch in der schleswigschen Nordmark gegen die „dänische Agitation" „scharfe Gegenmaßregeln" ergreifen zu müssen glauben und ihren Feldzug gegen die Handvoll Dänen in Schleswig-Holstein mit überaus kleinlichen Poli- zeiverorduungen beginnen, dann ist es doch an der Zeit, daß auch das preußische Volk den Negierenden einmal seine An sicht über das von gewissen Regierungsstellen in Preußen beliebte Verfolgungsspstem gegen Grenzdeutsche sagt. Wenn der Regierungspräsident von Schleswig zum Schuhe des Deutschtums und zur Aufrechterhaltung des preußischen Staatsgefüges dem berühmten norwegischen Entdecker des Südpolos Noald Amundsen die Abhaltung eines wissen schaftlichen Vortrages in seiner Muttersvrachc in Flensburg untersagt, dann fällt es in ganz Preußen und Deutschland keinem nüchternen Menschen ein, diesen Regierungspräsi denten als Staatsretter zu verhimmeln. Wir sind vielmehr der Ansicht, daß dieser Regierungspräsident uns Preußen vor dem Auslande entsetzlich blamiert hat, daß weiterhin auch das Deutsche Reich kein unwesentliches Interesse daran hat, daß es sich im Interesse der deutschen Beziehungen zum Ausland ein solch unverständliches Vorgehen preußischer Be amter böflichst verbittet. Was hätte denn eigentlich auf dem Spiele gestanden, wenn Amundsen seinen Vortrag in Flensburg in norwegischer Sprache gehalten hätte! Er wallte über seine Entdeckungsreisen sprechen und wissen schaftliche Probleme behandeln; bestand da die Befürchtung zu Recht, daß die Dänen sich zusammenrotten und antipreu ßische Demonstrationen vollführen würden? Und selbst wenn einige dänische Heißsporne unbedachte Aeußeruugen hätten fallen lassen, war cs darum angebracht, den Nor weger Amundsen diese Taktlosigkeiten entgelten zu lassen? Der Fall Amundsen ist für uns Deutsche äußerst peinlich SS .. """ Montag den 10. November 1013 und wir haben alle Veranlassung, der preußischen Negie rung unwillig zuzurufen, daß sie in der Nordmark einmal gründlich nach dem Rechten sehen solle. Von den über an derthalb Millionen Einwohnern der Provinz Schleswig- Holstein sind etwa 13.1000 Dänen; eine gewiß erschreckend große Zahl von „Neichsfeinden". Aber die Dänen Schles wig-Holsteins sind gar keine Neichsseinde, in ihrer weitaus größten Mehrheit sind sie ruhige und besonnene deutsche Staatsbürger, denen preußische Chauvinisten nur den Vor wurf machen können, daß sie noch immer Beziehungen z» ihrem Mutterlande unterhalten. Als ob wir von unseren Landsleuten in der neuen Welt, die dort Staatsbürgerrechte sich erworben haben, nicht erwarteten, daß sie ihrem Mutter lande treue Gesinnung bewahrten. Zudem köunen wir das Vorhandensein einer nordscklleswigschen Frage in keiner Weise anerkennen. Die Anerkennung des bestehenden Zu standes ist sowohl von Oesterreicki-Ungarn als auch in dem Optantenvertrag von Dänemark ausgesprochen worden. Darum ist jede auf die Abtrennung Nordschlcswigs gerich tete Agitation Wider das Staats- und Völkerrecht; sie kann bei der dänischen Negierung keine Unterstützung finden und findet sie auch nicht, da überhaupt keine solche sinnlose Agita tion in Nordschleswig getrieben wird. Das Gespenst der selben spukt uur in den Köpfen deutscher Chauvinisten, die durch ihre Maßlosigkeiten dem Auslände gegenüber dem Deutschen Reiche von jeher inehr geschadet haben, als alle inneren Umtriebe. Der Fall Amundsen wirft auch wieder die Frage ans, ob es nicht nötig ist, daß unser Vereinsgesetz mit seinem Sprackienparagravhen, dies Kind des Bülow- blocks, einer gründlichen Revision unterzogen werde. Die Eidesleistung Königs Ludwig ui. M ü nchen, 8. November. Die feierliche Eidesleistung des Königs fand heute vormittag in Anwesenheit der Prin zen des königlichen Hanfes, des großen Dienstes, der Staats minister, der Mitglieder des Staatsrates, der Abordnungen der beiden Kammern des Landtages im Thronsaale des Kö- nigsbanes der königlichen Residenz statt. Kurz vor 10 Uhr erfolgte die Abfahrt des Königs in Begleitung des persön lichen Dienstes Pom Wittelsbacher Palais aus. Vor der Eidesleistung verlas der König mit großem Nachdruck fol gende Ansprache: „Ich habe Sie als Zeugen einer bedeutungsvollen Handlung versammelt. Eine mit der Zeit fortschreitende und ihren Anforderungen entsprechende Entwicklung un- leres Verfassnngslebens ist stets Gegenstand ernster Sorge der Herrscher Baperns gewesen. Es war daher zu beklagen, daß nicht rechtzeitig durch entsprechende Maßnahmen der Entstehung eines Zustandes vorgebeugt worden ist, der als auf die Dauer unvereinbar mit dem monarchischen Gedan ken und dem Staatswohle zu erachten ist. Nnr die Er- > kenntnis, daß die Sorge für das Wohl der Mon- ! archie und des Vaterlandes eine Beendigung dieses Zu- ! standes dringend erheischt, hat in mir den schweren Entschluß Fernsprecher 21366 12. Jahrg reifen lassen, den Schritt zu tun, der in diesem feierlichen Akte seinen Abschluß findet. Es hat mich mit Befriedigung erfüllt, daß es dem einmütigen Zusammenwir ken meiner Negierung und dos Landtages gelungen ist, in verfassungsmäßiger Form die Wiederherstellung des Zu standes zu ermöglichen, der dem Gedanken der Erb monarchie, dem Geiste der bayrischen Verfassung und dem Empfinden des Volkes in gleicher Weise entspricht. Möge es mir beschieden sein, die erfreuliche kulturelle und wirtschaftliche Entwickelung, die Bayern in den letzten Jahr zehnten genommen hat, in gemeinsamer Arbeit mit der Volksvertretung fortzuführen. Tür all mein Tun aber wird das Wohl meines teuren Volkes die Richtlinie bilden. Ich ersuche nun den Herrn Staatsminister der Justiz, den in 8 1 des 10. Titels der Verfassungsurknnde bestimmten Eid vorzusprechen. Nach Verlesung des Eides, welcher lautet: „Ich schwöre, nach der Verfassung und den Gesetzen des Reiches zu regie ren, so war mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium" svrach Se. Majestät König Ludwig lll. mit erhobener rechter Hand: „Ich schwöre!" Im Anschlüsse hieran hielt der Vorsitzende im Miuister- rate St a a t s in i n i st e r D r. Freiherr v. Hort- ling nachstehende Ansprache an den König: „Eure Majestät haben geruht, durch Leistung des Eides auf die Verfassung die feierliche Handlung z» vollziehen, in der die Bedeutung der Verfassung als der geheiligten und unverrückbare» Grundlage des bayrischen Staatslebens sinnfällig zum Ausdruck kommt. Das bayrische Volk, das in Liebe und Ehrfurcht zu Eurer Majestät als seinem P o n Gott gesetzten Oberhaupt emporscbaut, nimmt, vertreten durch die anwesenden Zeugen, dankbaren Anteil an diesem erhebenden Akt. Es stellt die Vollendung des Schrittes dar, zu dein Eure Majestät sich unter Hintan- wtziing persönlickier Bedenken im Interesse der St a a t s w o h l fa h r t entschlossen haben. Eure Maje stät bitte ich in dieser für Bayern so bedeutungsvollen Stunde, die allerelirfmchtsvollste Huldigung dos ge samten S t a a t s m i n i st e r i n in s und des Kollegiums der Staatsräte, sowie das Gelöbnis der unverbrüchlichen Treue, von der wir für Eure Majestät beseelt sind, in Gna den entgcgennehmen zu wollen. Vereint mit der Bevölke rung des Landes heben wir die Serzen zu Gott niit dem innigen Wunsche, daß der Allmächtige seine segnende Hand über Eurer Königlichen Majestät und dem gesamten König lichen Hause immerdar walten lassen möge." Nach der Eidesleistung unterhielt sich der König mit den ihm am nächsten stehenden Herren, sowie den beiden Präsidenten des Landtages. Bald darauf fuhr der König wieder nach dem Wittelsbacher Palais zurück. Den ganzen Vormittag über herrschte in der Nähe der Residenz ein leb haftes Treiben. Die sämtlichen Truppen des Standortes München wurden auf den .<mfen der Kasernen auf den neuen König Ludwig lll. vereidigt. Ein Brief als Testament Juristische Plauderei Schon manchesmal haben wir uns in diesen Blättern über Testamente unterhalten. Immer wieder aber tauchten streitige Fragen aus und gerade auf diesem Gebiete kämpfen stark die Strömungen in der Rechtswissenschaft mit einander, die eine starr formalistisch, die andere nachgebend, sich über die strengen Formvorschriften hinwegsetzend, diese kunstvoll auslegend. Diesen Kampf entfachte wieder einmal das Testament tzon Tante Agnes. Tante Agnes war eine ledige junge Dame, die ein klei nes Vermögen und einige Verwandte besaß. Sic hatte aber einige Schrullen und war Mitglied verschiedener Vereine, die um das Wohl armer Mitmenschen, Hunde, Katzen oder sonstiger Tiere sich bemühten. Diese standen ihr näher als ihre Verwandten, die sich um sie nicht viel kümmerten, cs auch gar nicht nötig hatten, auf eine Erbschaft von Tante Agnes zu warten. Daraus entwickelte sich dann auch der Erbschaftsstreit. Tante Agnes kränkelte seit längerer Zeit, sie mußte auf ärztliche Anordnung eine südlich bclegene Gegend aufsiichcn. Sie ging nach Meran, um dort Genesung zu finden. Doch die Hoffnung auf Besserung war nur schwach. Tante Agnes fühlte, daß sie von der Erholungsreise nicht mehr in die Heimat als Lebende zurückkehren würde. Darum schrieb sie an ihre intimste Freundin, der Vorsteherin des Er holungsheims für altersschwache und an Fettsucht leidende Meran, den 13. April 1913. Liebe Eulalia! Mit mir geht es zu Ende. Ich möchte deshalb über mein kleines Vermögen verfügen. Meine Verwandten haben sich um mich nie gekümmert, sie brauchen auch mein Geld nicht. Du aber hast dich stets meines armen Moppels ange nommen und weißt, daß ich deinem Moppelheim meine ganze Sympathie entgegenbriuge. Deshalb sollst du mein Erbe sein, mögest d» das Geld zur besseren Ausgestaltung deines Moppelheims verwenden, damit recht viele dieser armen Tiere bei dir wieder gesunden. Mit einem letzten Gruß Deine Agnes. Nicht sehr viel später hatte der Engel des Todes der guten Tante Agnes die Augen zugedrnckt. Die Vorsteherin des Moppelheims eilte, als sie davon Kunde erhielt, zur Bank, um das Guthaben von Tante Agnes zu erheben, sie ging ferner nach der Wohnung, um über die Sachen, die noch vorhanden waren, Verfügung zu treffen. Auf der Bank sagte man ihr, daß man auf den Brief kein Geld auszahlen könne, daß sie sich vielmehr erst einen Erbschein besorgen müsse, in der Wohnung begegnete sie den trauernden Hinterbliebenen, die schon alles, was vor handen war, unter sich geteilt hatten. Diese waren auch kei neswegs gewillt, sie als Alleiuerbin anznerkennen, der sie weichen müßten. Sie erklärten vielmehr, daß sie das Testa ment nicht anerkennen könnten. Man begab sich darauf zu dem Nachlaßrichter, um einen Erbschein zu erwirken. Die Moppeltante stellte dem Richter in beweglichen Worten vor, wie unrecht es sei, den heiligen Willen der Vorstorbenen zu mißachten, während die Verwandten die Ansicht vertraten, ihre Tante müsse unzurechnungsfähig gewesen sein, als sie ihr Vermögen dem Moppelheim vermachte. Denn welcher vernünftige Mensch tut so etwas? Der Richter suchte zunächst die aufgeregten Parteien zu beruhigen, kidem er ihnen klar zu machen suchte, daß cs auf all das, was sie erzählen, überhaupt nicht aukänie. Natür lich wäre das Testament, wenn der Brief ein solches dar- stellte, nichtig, wenn die Erblasserin im Augenblick der Nie derschrift geistesgestört gewesen sein sollte. Doch dafür fehle es an jedem Anhalt. Es bängt vielmehr alles von der Frage ab, ob das Testament gültig oder ungültig ist. Und da der Richter als kluger Mann voraussah, daß eS einen Spektakel geben würde, wenn er seine Ansicht sogleich den streitenden Parteien verkündete, schickte er sie nach Hause mit dem Bemerken, er müsse sich die schwierige Frage erst noch liberlegen, dann würde er ihnen schriftliche» Bescheid geben. Darauf ließ der Richter die Sache erst einige Tage liegen, damit sich die Parteien inzwischen berubigten, ein Erfolg, der natürlich nicht eiutrat. Vielmehr steigerte sich die Un ruhe auf seiten der Beteiligten von Tag z» Tag, die es ohne weiteres als selbstverständlich aunahmen. daß der Richter nun von morgens bis abends über ihren Erbschaftsantrag brütete und nachts sogar noch davon träumte. Der Richter hatte aber nicht allzulange gezögert, sondern hatte sich eigentlich von Anfang an schon für den Bescheid entschieden, den er nun den Beteiligten gab. Ich hoffe, inzwischen haben sich meine verehrten Leser bereits eine Meinung gebildet, ob der Brief ein gültiges Testament enthält oder nicht. Und ich wette, daß eine ganz große Anzahl dabei eine entgegengesetzte Meinung als der Richter hat, der den Streitfall zu entscheiden batte. Denn dieser erklärte, der Brief sei kein gültige? Testament, weil er der gesetzlichen Form ermangele. Ist auch nichts dagegen einziiwenden, daß ein Testament in einem Briese eutlialten ist, so muß ein solcher Brief doch den Formersordernissen, die das Gesetz aufgestellt hat, in jedem Punkt genau entsprechen. Das Gesetz verlangt aber, daß ein eigenhändig geschrie benes Testament vom Erblasser nicht nur von Anfang bis zu Ende geschrieben, sondern auch unterschrieben ist. Unter schrieben aber ist ein Testament nur dann, wenn darunter der volle Familienname steht. „Deine Agnes", der bloße Vorname, genügt also nicht.
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