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Sächsische Volkszeitung : 31.10.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-10-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-191210316
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19121031
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19121031
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1912
- Monat1912-10
- Tag1912-10-31
- Monat1912-10
- Jahr1912
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 31.10.1912
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Bezugspreis, Ausgabe L mit 2 Beilagen vierieljSbriich »,1« In Dresden durch Bolen L.4N ^ In ganz Deutschland frei HauS 8.8« in Oesterreich 4.48 L AuSaabe » nur mit Feierabend vierteljährlich I,«« -S. In Dresden durch Bolen 8,1« I» ganz Deutschland frei HauS 8,88 X: in Oesterreich 4,«7 L - Einzel-Nr. I« 4. RedakttonS-Svrechstunde: 1« biS 11 Uhr vormittags. Für Rück abe cingeinndter Schriftstücke macht sich die Redaktion nicht verbindlich! Rücksendung ersol t, wenn Rückporto bei gefügt ist. Brieflichen itlnfragen ist ilntwortsporto beizufügen Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit mit NirterrhaltmrgsbeilaKe Die illustrierte Zeit und Sonntagsbeilage Feierabenö An,eigen, Annahme von BeschästSanzetgen bis I« Uhr. von Fämilien- anzeigen bis 18 Uhr. Preis für die Pettt-Spaltzcile 8« 4. im Rcklamcteil «« 4- Für undeutlich geschriebene, sowie durch Fernsprecher aus- gegebene Anzeigen können wir di- Berantworllichkeit für die Richtigkeit des Textes nicht übernehmen. Geschäftsstelle und Redaktion Dresden, Holbeinstrabe SS Nr. 250 Fernsprecher 1366 Donnerslag, den 31. Oktober 1912 WM» Fernsprecher 1366 11. Jahrg. porrellan UNtl Kristall üedruuctis- und 1.uxus- LeksenstSiiile KönlLl. IloNloteraat -^nkäuser vresden. KönIx-doliann-Str. I'slruvarsii vom sittikcovstsu dis ksioston Osurs Lporitttl- kolxvvktrsii- und LlütLttnxosolistkt Orv8äsu-^., I1ir>F8truüs 2S uurveid Oclro Vlirtoriasbrallo, gogouildor ckor Oaack- stliuäiscbon Laulr Rsparrctursn uucl Hsuullksrt.i8UQASa Allerheiligen — Allerseelen Es sind feierliche Tage, sternenklare Nächte: Aller heiligen nnd Allerseelen. Wir sehen weiter als sonst, höher und tiefer, hinauf zu den Bergfirnen der Ewigkeit. „Komm, ich will dir die Braut zeigen, die Braut des Lammes." Licht, Gold. Jaspis, Saphir, Smaragd! Unbegrenzte Aneu, unendliche Fernen, Schönheiten, vor deren Reiz jede Be schreibung erliegt! Harfeuklänge, jeder Ton eine Offen- barung, eine Entsiegeluug göttlicher Geheimnisse. Gottes und Aller Heiligen Stadt, wer will dich beschreiben? Blau wie der Himmel, grün wie das Meer, wie Rosen so blühend und glühend, nicht stofflich, sinnlich, sondern geistig; leben dig, wie Augen sehen, Worte sprechen, Herzen schlagen: warm und rein wie seraphische Liebe, kühl und hell wie ewiger Morgen. Dort glauben wir die Toten, die in den: Herrn starben. Sie sind uns vorangcgangcn — die Vorhut unseres Pilger zuges. Unter dem Sonnentor des himmlischen Jerusalems sanken sie in die Arme Gottes. Ihm empfahlen sie ihren Geist . . . „Vater, in deine Hände . . ." Ihre Seelen umschweben, ihre Gebete umweben uns. Wie eigen wird es uns in ihrer Gesellschaft! Es ekelt uns die Welt, wir hassen Sünde, Leidenschaft und Laster. Zwischen den Lichtern von Allerheiligen nnd Aller seelen brechen des Herzens Tiefen auf. Sehnsucht narb geistiger Schönheit ergreift uns, Heimweh nach oben. Auf diesem Planet zu Hanse? — Nimmermehr! Die Erde kann nicht unser Anfang nnd Ende sein. Mich goß ein ewiger Meister. Zu ihm klinge, schwinge ich mich himmelwärts. Wo die Sonne nntergeht? — Nein, weiter! . . . Wo die Sterne glänzen? — Nein, höher! Wo die Welt Staub, Reich tum nichts, Liebe alles ist, wo du bist, benedeiter Herr Jesus Chris., da ist Heimat und Vaterhaus. „Es kommt eine Stunde, wo die Seele ihre Größe wiedcrfintet." Traurig, wenn die ewige Güte uns ein Dasein gegeben, wo das Fleisch schreit, der Geist flüstert, wo Irrungen, Täuschungen nnd die „knseinntio nnxneitntm. die Zanbermacht der Eitelkeit" uns umgarnen, wenn nicht gnadenreich uns riefe „Auferstehung und Leben". Es gibt einen Gott, eine Ewigkeit nnd Seligkeit! Groß und gewaltig im Schleier des Geheimnisses steht vor uns der Glaube aller Heiligen und aller Seelen. Glaube hat sich bewiesen, Gott sich offenbart, aber das „Lcichts", das Leere nnd Tote — Unglaube hat keinen Verteidiger, cs sei denn „Begierlichkeit der Augen nnd Hoffart des Lebens". Es gibt einen Gott nnd der ist uns nahe, näher als die Mutter ihrem schlafenden Kinde, über das sie sich liebend beugt. Um Allerheiligen nnd Allerseelen hat die Kirche das Wort. Sie spricht wie einer, der Macht, Verantwortung nnd jahrtansendticfes Wissen hat. Auf ihren ernsten Zügen spiegelt sich der überirdische Ausdruck von Glaube, Hoff nung nnd Liebe, der Widerschein jenes „ewigen Lichtes", das sie geistig geschaut und inständig erfleht hat für die. lvelche sie in der Sprache ihres Herzens „arme Seelen" nennt. „lmx rx-l-ii«-tnn liieerit ei«." Licht in der Kirche, Licht auf dem Friedhöfe, über Gräbern Licht! Weinet, eure Tränen sind Tau, betet, eure Gebete sind Trost den Toten. Doch über Tan und Tränen leuchte die große Hoffnung, jubele die selige Freude: „Gott sei Dank, der uns den Sieg verliehen hat durch unseren Herrn Jesum Christnml" DaS Allerseelenlichtlein, das Symbol, erlischt. Dunkel- heit und daS Schweigen der Nacht umfängt den geweihten Acker. Aber darüber brennt wie eine ewige Lampe christ liche Hoffnung, „Auferstehung nnd Leben", raunt wie des Heilands Stimme das Glaubenswort: „Kindlein, nur eine kleine Weile!" Von der Betrachtung des Himmels steigt die Kirche hinunter in die Abgründe deS Länterungsortcs. Das ist der Gang der Feste nnd der Jahre. Wenn aber Jahr nnd Tag aufgehört, die Zeit erfüllt und die Stunde gekommen ist. wenn dieselbe göttliche Stimme, die auf Golgatha hauchte: „Vollbracht!" in die Dunkelheit hineinruft: „Er- löst!" — werden wir aufsteigen aus der' Tiefe zur Höhe. Allerseelen wird Allerheiligen sein und bleiben in Ewig keit. 8. kirchensteuervorlage und „historisches Recht" i. Die Zwischendepntation der Zweiten Kammer zur Vor beratung der Stenergesetze ist nach Erledigung der Vorlage über die Gemeindesteuern zur Beratung des von der Re gierung vorgclegten zweiten Entwurfes, des Kirchen steuer g e s e tz e s , übergegangen. Dieser Entwurf hat sehr große Bedeutung für die Katholiken Sachsens, denn in ihm will die Regierung den vollberechtigten Beschwerden der Katholiken Rechnung tragen. Die Kirchengemeinden sind berechtigt, zur Deckung ihres Bedarfes Besitzwechsel- abgaben, Einkommensteuern, Grundsteuern, Steuern von den juristischen Personen, sowie unter gewissen Voraus setzungen Kopfsteuern z» erheben. Das soll nach dem Ent wurf der Negierung auch in Zukunft so bleiben. Nnr soll das neue Gesetz verschiedene Mängel des jetzt geltenden Parochiallastengesetzes vom 8. März 1838 beseitigen. Zu nächst sollen dem neuen Gesetze die inzwischen ergangenen Veränderungen und Ergänzungen durch Verordnungen (vergl. Verordnungen vom 24. Mai 1877 und vom 7. Mai 1887), verschiedene Erlässe der Kirchenvorstauds- und Synodalordnung, ferner ein Erlaß des Organisationsgesetzes vom 21. April 1873, und endlich ein Erlaß der Revidierten Bürgerlichen Gemeindeordnung vom 24. April 1873 einverleibt werden, um das Gesetz übersichtlich zu gestalten und der in vieler Hinsicht cingetretenen Nechtsunsicherheit bezüglich der Genehmigung der Kirchenanlagenregnlative ein Ende zu machen. Als dritten Grund der Notwendigkeit eines neuen Gesetzes gibt die Regierung an, daß die An sichten darüber gewechselt haben, wer überhaupt als steuer pflichtiges Mitglied der Kirchgemeinde anznsehen sei. Sie stellt den Grundsatz auf, daß Andersgläubige von d eu Abgaben, welche vom Grundbesitze f ü r die Kirche der Mehrheit bisher zu leisten waren, in Zukunft befreit werden sollen. — Zur besseren Orientierung sei hier das jetzt geltende Recht kurz dargelegt. Das P a r o ch i n l l a st e n g e s e tz vom 8. März 1838 seht im 8 3 fest, daß zu den Lasten der konfessionellen Mehr heit in Kirche und Schule-d er ganze imGeineinde- bezirke gelegene Grundbesitz, also auch der der konfessionellen Minderheit, beitragspflichtig sein soll. Von den persönlichen Anlagen für eine Kirche, der man nicht angshört, ist mau nach 8 3 des Abändernngsgesehes vom 12. Dezember 1855 befreit, für Schulzwecke jedoch nur in dem Falle, trenn sich eine öffentliche Schule ihres Glaubens bekenntnisses an demselben Orte oder doch so nahe befindet, -aß die Kinder den erforderlichen Unterricht in solcher voll ständig genießen können. Die Besteuerung des Grundbe sitzes für eine fremde Konfession trifft in den Erblonden ausnahmslos die Katholiken, da es keine Gemeinde gibt, in der die Protestanten die Minderheit bilden, und in der Oberlansitz haben die Katholiken nur in zehn Gemeinden die Mehrheit, und zwar in Crostwitz, Grunau, Königshain. Nebelschütz. Ostritz, Ostro, Radibor, Nalbitz, Seitendorf und Schirgiswalde. Die Katholiken tragen also mit den obigen zehn Ausnahmen, die gar nicht materiell ins Gewicht fallen, von ihrem Grundbesitz zu den Lasten eines ihnen frem den Kultus und nicht ihrer eigenen Kirche bei. Auf die unhaltbare Unterscheidung zwischen persönlichen und dinglichen Parochiallasten baut sich die weitere Gesetz gebung auf. So wurden die Abgaben bei Besitz- Wechsel als Abgaben vom Grundbesitz, nicht als persön liche Abgaben erklärt und fallen daher der Mehrheitsge- mcinde zu. Das Kgl. Oberverwaltungsgericht hat sich in einer Entscheidung am 26. April 1964 (Entscheidungen. Band V. Seite 346) dahin ausgesprochen, daß Besitzwechselabgabeu nicht als Abgaben vom Grundbesitze anzusehen seien. Wenn es sich hier auch nur um Abgaben für die politische Gemeinde handelt, so folgt doch daraus, daß derartige Abgaben dann auch für Kirclzen und Schulen nicht Abgaben vom Grund- besitze sein können. — Ja, das Königlich Sächsische Kultus- Ministerium hat die gleiche Auffassung über die Natur der Besitzveränderungsabgaben in zwei Entscheidungen bcknn- det. Jin Jahre 1868 wandte sich die cvattgelisch-lutherische Schule zu Seitendorf gegen den Anspruch der katholischen Mehrheitsgeineinde auf den Gesamtbetrag dieser Art von Steuern. Ebenso rekurrierten die cvangelisclf-lutherischen Minderlzeitsgemeindcn in Ostritz, Schirgiswalde und Rer- clienau dagegen, daß die katholischen Mehrheitsgemeindeu diese Abgaben für sich allein in Anspruch nahmen. In all diesen Fällen entschied die Regierung dahin, daß diese Ab gaben zur Erleichterung der Lasten beider Schulgemeinden ,n angemessener Weise, womöglich im Wege der Verein barung, verteilt werden. Das Ministerium legte in seiner Begründung besonderen Nachdruck auf das Wort „Gleich berechtigung" beider Konfessionen. Auch in den Erblanden wurde von den katholischen Minderhcitsgemeindeu wieder holt dagegen Einspruch erhoben, daß die Besitzwechselabgabeu nur den Kirchen und Schulen der Mehrheitsgemeinde zu- flössen. Was das Kultusministerium aber in der Lausitz für berechtigt gehalten hat, wurde in den Erblanden alS un- berechtigt angesehen und die katholischen Minderheitsge- meindcu mit ihren Rekursen abgewiesen. Dort betrachtete mau dieselben Steuern als persönliche Abgaben im Sinne des Gesetzes vom 12. Dezember 1855, 8 8 n. die von Andersgläubigen nicht für die Kirchen- und Schullasten einer fremden Konfession herangezogen werden können, und entschied für die verhältnismäßige Verteilung an beide Konfessionsgemeinden: bier erklärte man dieselben als Ab gaben vom Grundbesitz und nahm sie daher nur für die evangelisch-lulherisclzen Mehrhcitsgemcindcn in An spruch. So sah der verkündete Grundsatz der „Gleichberech tigung" in der Praxis aus. Nach dem gleichen Grundsätze der „Willkür" wurde die Verordnung vom 7. Mai 1887 ausMlegl, durch welche juristis ch e Personen zur Zahlung von Kirchen- und Schulanlagen verpflichtet wurden. Es steht nicht im Ge setze, daß dies nur zugunsten der konfessionellen Mehrheits gemeinde geschehen soll. Aber die Negierung interpretierte cs so . . . Wir betrachten die Heranziehung der juristi schen Personen wegen der durch sie verursachten großen Anf- weudunge,' für Kirche und Schule für gerechtfertigt. Aber eine juristische Person hat keine Konfession: sie ist weder evangelisch, noch katholisch, »och jüdisch. Ebenso wie die Verteilung der den Schulgemeinden überlassenen Hälfte der StaacSgrn.idstener nach Verhältnis der die beiderseitigen öffentlichen Schalen bcsuclx'nden Kinder stattfindet, ja würde auch die Verteilung der von juristischen Personen zu zahlenden Schulanlagen nach diesem Verhältnisse zu erfol gen haben. Die juristischen Personen werden wegen der den Kirch- und Schulgemeinden erwachsenden Lasten zur Steuer verpflichtet. Welche könfessioucllen Gemeinden wer den aber durch die Hertzciziebnug auswärtiger Arbeiter durch die vielen Aktiengesellschaften am meisten betroffen? Die katholischen Kirchen- und Schulgemeinden! Die Industrie hat ein Interesse au der Erlangung billiger und ausreichen der Arbeitskräfte. Das sind vorwiegend die wenig steuer- kräftigen Katholiken. Dieser Zuzug wird nicht durch eine Propaganda von seiten der Katholiken veranlaßt, ja diese betrachten ihn nicht einmal für erwünscht, denn dadurch steigen die Lasten für Kirche und Schule in unerträglicher Weise. Während also der entstehende Aufwand ganz be sonders die konfessionelle Minderheit trifft, kommen bis jetzt die von den Erwerbsgesellschaften wegen ihrer Herbei- zichuiig zahlreicher Arbeiter zu zahlenden Anlagen nur der konfessionellen Mehrheit zugute. Mit diesem ftebelstan-e räumt der neue Gesetzentwurf auf, indem der in Baden be reits seit 1888 bestehende Modus eingeführt werden soll, daß der Steuerbetrag der juristischen Personen zwar nach dem für die Mehrhcitskirchgemeinde geltenden Steuersätze cingehoben, jedoch verhältnismäßig verteilt wird (88 25 und 26 deS Entwurfes). Die Regierung hat also wahren liberalen Geist und Kulturfortschritt in ihrem Gesetzentwurf niedergelegt. In Bezug auf den Grundbesitz soll die Besteuerung, für eine fremde Kirche und Schule aufhörcn und i» Bezug auf die juristischen Personen eine Verteilung nach Prozenten ihrer Stenern unter den konfessionellen Gemeinden stattfinden. Wer aber glaubt, daß die freiheitliche Luft auch mehr Ge- rechtigkeitsrcguugeu der Neuzeit auslöst, sieht sich etwas ent täuscht. Gerade die streng konservativen Kreise können sich mit dem Entwürfe nicht recht befreunden. Sie fürchten trotz der Versicherung der Negierung, daß die Landeskirche dar unter finanziell leiden würde. Elemente, welche die Ab neigung gegen die katholische Kirche höher als die Gerech tigkeit stellen, sind Gegner des Entwurfes. Hierher gehören alle im Fahrwasser deS Evang. Bundes Segelnden. Wir erinnern nnr an das Flugblatt, das der Vorsitzende des Sächsischen Landesvcreins des Evangelischen Bundes, der inzwischen verstorbene Kirchcnrat l>. Meyer, ani 20. März 1908 herausgab und das er in den Versammlungen der Zweigvereine zu behandeln bat.. Die vorurteilslosen Freunde des lldegieriingSentwurfes sitzen bei den gemäßigt konserva- tivcn Mittelparteien un- bei den liberalen Parteien der Linken. Wir erinnern nur an einen Artikel in dem nativ- nalliberalen „Leipziger Tageblatt", der sich offen für den Wegen des Reformationstages und des Festes Allerheiligen erscheint die nächste Nummer erst Sonnabend den 2. November nachmittags.
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