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Sächsische Volkszeitung : 07.04.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-191204070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19120407
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19120407
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1912
- Monat1912-04
- Tag1912-04-07
- Monat1912-04
- Jahr1912
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 07.04.1912
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Nr. 80 — LL Jahrgang. Tarrutag den 7. April Lvl» SachslschkUolksrelMN «rschN»t «L,lt» »ach«, mit »u»nah«e der Sonn- wrd Fes»«M. t m», .Di» YeU in «ort und «Ud- virrtelsShrNch «.1« In Dresden durch Boten ».4» In ga», D«ts«I<md stet Hau» »82 L; in Oesterreich 4.4» L La»««»« » ohne Mustrierte Beilage »trrtelsühriich Ja Dresden durch Boten AI« In -anj Deutj Hau« ».« in Oesterreich 4.VF L - ! Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat« «erden die Saespallcne Pelilzeile »der deren Baum a>» S» z, Bellamen mit»« 4 die Zeile berechnet, bei «iederhotange» entsprechenden Badau Vuchdruckerei, Redaktion und Geschäftsstelle» Dresden, PiUuitzer Strafte 4». - Hernsprecher I»«« Iit» «üikgab» nnderlaagt. «chrifts»ackek«t»e«»rrdt»»«ch«»U Rednltton»,SvrechIlundk' tl bis I» Uhr, LA -L- r Nr«» anck <SaIcksv»»-«i» Lroks KusutskI kivsllsis kssionung n»a. INlo^ei Ihr««a«i» UtirmLolier VivN>nseste, 12 'vivoli 8elin1tzr A1Üt/6U ollmtlioli. kiesig. 8o!»ilsu in on, ^uisili^iilrliiiitvii »»nipLoiclt p»ul IlvinLv, 8periz>-pelr!»lll«ii-lirnl Wrsll-Ksttdtlll ^ L6, unweit I^olce V!1ctor-iur»t^«Lo — ^ ^^ t<s^«n11dnr clor 1,ttNli8^iUi6j8cti6n vunk - Itvparsluren » « ^'oiukprooUvr oik?!) » « XeuLnfor-ßt^ut-s««! Das Siegessest des Christentums. Der Ruf des sterbenden Heilandes „Es ist vollbracht" war ein Jubelruf, war der Sicgesruf, daß die schwere Auf gabe. die der himinlisckse Vater ihm auferlegt hatte, erfüllt, Sie Mensckcheit erlöst sei. Und die Menschheit schart sich um den Erlöser mit der Hoffnung im Herzen, daß Gott den Sisg über die Feinde auch äußerlich offenbare über jene, Lic sich rühmen, Christus mit dem Brandmal der Schande gezcichiret, getötet und ins Grab gelegt zu haben. Leben will der Mensch und glücklich sein. Er sah aber, taß Christus gestorben sei unter unsäglichen Qualen. Wo war da die Befreiung von dem menschlichen Eleird, die Er füllung des heißen Sehnens nach Glück? Wo war da der Beweis, daß unsere Seele unsterblich und bestimmt sei, das Glück nach dem Tode zu erlangen, das ihm in diesem Jam- mertale nicht gegeben werden kann? Was nützt die Pflicht erfüllung, wo der Zweifel im Herzen nagt, ob es nicht eine Torheit ist, nicht wenigstens alle Blumen zu pflücken, die uns auf dem Lebenswege geboten werden, und nach denen die Leidenschaften verlangen? Der Prediger am Kreuze zeigte uns das menschliche Elend, er selbst war ein Bild desselben, aber er führte uns nicht heraus, er sprach schöne Worte der Gottes- und Men schenliebe, aber wer sollte ihm glauben, wenn er nicht den BcloeiS erbrachte, daß er im höheren Aufträge sprach? Daher mutzte er unseren Glauben von der Wahrheit seiner Anffindigung des Glückes im Jenseits zur sicheren Gewiß heit erheben. Die Menschheit wollte den Feldherrn nicht nur kämpfend sterben, sondern auch zur Bekräftigung sei- ner Vorhersage siegreich über Tod und Sünde in das Him- melreich einziehen sehen. Wohl hätte in den Herzen Christus als Held weiter gelebt, aber das Christentum brauchte zu seinem Sieges zuge durch die Welt die Tatsache der Auferstehung des toten Heilandes aus dem Grabe, die Auferstehung mit Leib und Zeele, und damit die Gewißheit, daß unsere Seelen nach dem Tode weitcrleben und daß auch wir einst auferstehen am Ende aller Zeit. Der heilige Paulus baut auf diese Tatsache der Auferstehung seine ganze christliche Hoff- »ung auf: „Wenn aber Christus nicht auferstanden ist, so ist un° irre Predigt eitel, so ist auch euer Glaube eitel . . . denn ihr seid dann noch in euren Sünden." (1. Kor. 15, 14. 17.) Daher mußte die Auferstehung des Heilandes mit der Sicherheit einer gefchichtlicksen Tatsache ausgestattet werden, jo daß jeder begründete Zweifel ausgeschlossen ist, soweit der Mensch mit dem Verstände und nicht mit bösem Willen an die Prüfung herantritt. Die Auferstehung des Heilandes ist der Angelpunkt der Heilslehre, das letzte große Schlutz- argument, womit die Göttlichkeit derselben mit aller Sicher heit, mit welcher eine historische Tatsache umgeben werden lmrn, bewiesen wird. Christi Auferstehung ist keine Fabel, nicht das Ergebnis von Massensuggestion der Apostel. Nein, sie ist Wahrheit und Wirklick)keit. Wie arm muß doch das Osterfest derjenigen aussehcn, welche den Triumph Christi seines übernatürlichen Charak ters entkleiden! Was haben sie für eine Freude an Jesus, dem Sieger über Hölle, Sünde und Tod. was haben sie für cine Hoffnung? Nur wer glaubt, kann auch hoffen. Und er hofft bei allein Leid und Weh, das dem Menschenleben nickst erspart bleibt, daß muh er einmal Ostern und Auf- crstchung feiern werde in Wahrheit und Wirklichkeit. Tann wird er efft recht leben, glorreich leben, einig leben: «>t mors nltrn non «rit, uogno luatus nag»« olninor lind der Tod wird dann nicht mehr sein, noch Trauer noch Wehklagen." Dann wird für Seele und Leib des Menschen kie Freude vollkonnnen sein: denn er ist in der Heimat angelangt, für die er erscksaffen wurde, dann gibt es Ostern ohne Ende. — Möge auch Trübsal regnen auf das Leben des Christen, er kann sich zu jeder Stunde die Worte des frommen Dulders Job zu eigen machen: „Ich »veiß. daß mein Erlöser lebt, und daß ich am jüngsten Tage vom Staub erstehen werde. Diese Hoffnung iaht in meinem Busen " Und der heilige Paulus jubelt im Hinblick auf die Ge wißheit der Auferstehung: „Die Heimsuchungen dieser Zeit sind gar nicht zu der- gleichen mit der künftigen Herrlichkeit, die an uns offen- bar wird!" Die Tatsache der Auferstehung Christi von den Toten ist das Fundament unseres ganzen Glaubens. Ist daS nicht ivahr gewesen, so ist Christus nicht Gott, so sind wir alle be trogen, noch in unseren Sünden, und keiner ist erlöst. Da her erzählen auch alle Evangelisten die Tatsache der Auf erstehung Jesu. An mehreren Stellen der Bibel finden wir sie von allen vier Evangelisten bestätigt: „Er ist auferstan den." (Matth. 28. 6-, Mark. 16. 6-, Luk. 24. 6; Joh. 20. 8.) Kein Tatsache ist so beglaubigt und mit solcher Ueberzcugung von Anfang an gepredigt worden; für diese Wahrheit sind die Apostel und Märtyrer in den Tod gegangen — ein Christ darf die Auferstehung nicht leugnen, wenn er selig werden will. ES ist eine traurige Ersckicmung, daß in der protestan tischen Kirche die Taffache der Auferstehung Christi offen geleugnet werden darf; die christusgläubigen Protestanten beklagen sie ebenso tief wie wir selbst. Denn was bleibt am Christentum von Hcilswahrheit, wenn das Fundament allen Christentums geleugnet wird? Professor Dr. Harnack unterscheidet zwischen Osterbot- schaff und Osterglaube. Er glaubt nicht den Berichten der Evangelien; er hält die Tatsache von der Auferstehung nicht für wahr; er will nur glauben, daß Christus im Herzen seiner Lieben, seiner Jünger „lebt". Harnack verwirft über haupt alle Wunder; daran geht sein ganzer Glaube zu grunde; er ist eitel und vergeblich. Heißt es nicht ein Ver brechen an der Menschheit begehen, wenn man sie durch die Leugnung der Auferstehung wieder überantwortet der Schreckensherrschaft des Todes, sie wieder hinausstößt auf das Meer der alten Zweifel, denen sie kaum entronnen ist? Wir aber wollen jubeln pnd uns freuen über die Sie- gesfahn. in der Hand des Heilandes und unseren Sinn zu den himmlischen Höhen emporrichten, welche die Sehnsucht unseres Glaubens sind. Melissa in uns, das Grab ist leer, Christ ist erstanden. r—r. Die Zesuiten in Preußen. Dresden, den 8. «pril 16l2. Der Erlaß der bayrisckxm Regierung mit den Vollzugs- bestiminungen des 8 1 des Jesuitengesetzes beschäftigt sehr lebhaft die liberale Presse. Das Ministerium Hertling wurde mit allen. Kosenamen der blöden Kulturkämpferei be legt. Auf einmal stellt es sich heraus, daß nicht unter dieser Regierung, sondern bereits unter seiner Vorgängerin der Erlaß fertiggestellt worden ist. Kultusminister Dr. v. Weh- uer gab den ersten Erlaß am 4. August 1911 heraus, er ließ aber auch den zweiten Erlaß vom 11. März von seinen Refe renten fertigstellen, ohne ihn jedoch zu vollziehen. Der erste Erlaß war eine Anordnung zum milden Vollzug, verbunden mit einer Reckstsbelehrung und der Darstellung der bis- her geltenden Praxis. Was der Kultusminister unter mil dem Vollzug verstand, sollte der zweite Erlaß darlegen. Die Korrespondenz Hoffmann kündigte ihn offiziell an. indem sie schrieb: „Soweit hinsichtlich der Art des Vollzuges nach den gel tenden Normen ein Spielraum gelassen ist, hat das Ministerium vorläufig dafür gesorgt, daß die weitest gehende Schonung platzgreift und daß die maßgeben den Vorschriften mit der größten Milde vollzogen werden." Der zweite Erlaß ist zweifelsohne auf die Gegenbemer kungen zurückzusühren, die die entsprechende amtliche Kund gebung bei den kirchlichen Oberbehörden hervorgerufen hat. Diese Wünsche wurden als Grundlage dem Referenten vom Kultusminister zugewiesen; auf Grund dieser wurde in 'eurem Aufträge der zweite Erlaß fertiggestellt. Der Nach folger Dr. v. Knilling übernahm das Referat und gab es mit einigen Aenderungen als Erlaß heraus. Auch iu Preußen brachte die „Nordd. Allgem. Zeitq." am Donnerstag die Auffassung, welche noch immer in der Regierung über den 8 1 deS Jesuitengesetzes herrscht. An laß bot folgende Notiz der „Germania": „Die bayrische Regierung hat die mildere Praxis der Ausführung deS Jesuitengesetzes auf dem Wege der Verord nung festgelegt. Die Bemühungen der liberalen Presse, die bayrische Regierung in Gegensatz zur preußischen zu brin gen. sind im vorhinein als mißlungen zu betrachten, denn den preußischen Oberpräsidenten ist mündlich vom Ministe rium vor langer Zeit empfohlen worden, gegenüber der Vor tragstätigkeit der Jesuiten eine versöhnliche Handhabung des Jesuitengesetzes auch für die Zukunft zu beobachten und Verschärfungen der Praxis zu vermeiden. Bayern ahmt init dem Erlaß dies Beispiel nach mit dein einzigen Unter- schiede, daß die ProvinzinlchefS in Preußen mündlich, in Bayern schriftlich verständigt worden sind." Das erregte in den liberalen Kreisen peinliches Auf sehen, so daß die Regierung in der „Nordd. Allgem. Zcktg." sofort offiziös eine Erklärung erließ, die den Verdacht be seitigen soll, als wandte Preußen in den Fußtapfen Bayerns; die Auslassung besagt: „Diese Ausführung ist unvollständig und gibt infolge dessen den Sinn der den preußiscl-eu Oberpräsideuten er teilten Weisung unrichtig wieder. Den Oberpräsidenten ist nach Aufhebung des 8 2 des Jesuitengesetzes zlvar empfoh len, die bisherige milde und versöhnliche Handhabung des Gesetzes auch für die Zukunft cintreten zu lassen und jede Verschärfung des gegen wärtigen Standpunktes irach Möglichkeit zu vermeiden; dabei ist dieser aber ausdrücklich dahin festgelegt. daß durch das Gesetz vom 8. März 1904 nur 8 2 des Gesetzes vom 4. Juli 1872, d. h. die Befugnis zur Reichsverweisung aus ländischer und zur Internierung inländischer Jesuiten auf gehoben. iin übrigen aber das Gesetz, insbesondere 8 ff for mell und materiell unberührt geliehen sei. Gemäß dem zur Ausführung dieses Gesetzes ergangenen Bundesratsbeschlug vom 5. Juli 1872 sei de» Jesuiten nach wie vor die Aus übung einer Ordenstätigkeit, sowie die Abhaltung von Mis sionen untersagt. Als Ausübung der Ordenstätigkeit sei enzusehen jede priesterliche und seelsorgerische Tätigkeit, insbesondere Predigt, Beichte, Absolution, Messe und Sa- krameutSverwaltung. Nackigelassen sei den Jesuiten lediglich die sogenannte miss« solitnria, das Lesen von Primiz- messen (I!). soweit dabei der Charakter eines Familienfestes gewahrt bleibe, das Lesen stiller Messen, sowie die Austei- lung der Sterbesakramente. Als verbotene Ordenstätigkeit sei weiterhin, entsprechend der Entscheidung des Oberver- waltungsgerichtes vom 8. Mai 1900, auch das Halten voi, religiös-wissenschaftlichen Vorträgen durch Jesuiten anzu- sehen. Unter die hiernach verbotene Ordenstätigkeit fallkeft selbstverständlich auch die sogenannten .Konferenzvorträge und alle priesterlichen Handlungen, die zum Zwecke vorüber gehender Aushilfe in der Seclesorge vorgenommen werden. In Preußen ist stets daran festgehalten, daß zwischen der Ordenstätigkeit der Jesuiten und anderen priesterliche,r Funktionen derselben ein Unterschied nicht zu machen sei. Seit jener Anweisung an die Oberpräsidenten hat sich die Rechtsauffassung der preußischen Regierung nicht geändert." Die Aengstlichkeit der Regierung ist köstlich. Alles wird aufgezählt, was ein Jesuit für priesterliche Funktionen ausübcn darf. Er darf sogar eine stille heilige Messe. iogar eine „Primizmesse" lesen, wenn er das erste Meßopfer als neugeweihter Priester zum Beispiel in seinem Geburts- oite in der Pfarrkirche darbringen will, aber es muß dabei „der Charakter eines Familienfestes geivahrt bleiben". Einer glänzende Unkenntnis in kirchlichen Dingen zeigt die Auf zählung der „mmm, .mililuria" unter den erlaubten kirch lich'» Funktionen. Der preußische Kultusminister und seine Vorgänger wissen nicht einmal, daß diese Gattung der Messe, die vom Priester ohne jede Assistenz, also ohne Ministranten, gelesen wird, bereits durch das Konzil von Mainz im Jahr« 813 kirchlich verboten worden ist. Bis zur Lächerlick,keit geht die peinlich Genauigkeit. Wenn die Regierung ihre Aiisführungsbestimmiiugen zu dem Gesetze nur immer sq voller Geivisseusskrupel dekretieren würde! Bei dem Jesu- ilengesetze ist wenigstens das Netz so lückenlos ausgespannt, daß einem Jesuiten gerade noch die Austeilung der Sterbe sakramente gestattet ist; sonst wird seine priesterliche Tätig keit sorgfältig vom Volke ferngehalten, es könnte das schlei chende Gift unbemerkt die Katholiken ergreifen. Und daS nennt man eine „milde und versöhnlich Handhabung deS Gesetzes". Das ist die liberale Toleranz gegen katholisch einheimische Geistlich! Im übrigen kann nran es der preußischen Regierung nicht verbieten, ihre Ausfnhrungsbestimmungcn zu geben, Aber ebenso wenig hat die bayrisch Regierung dos Recht, als Landespolizeibehörde das Gesetz zu handhaben nach ihrem Ermesse». Sie faßt eben die Bundesratsverordmmg vom 5. Juli 1872 in einem milden und versöhnlichen Sinne auf, während Preußen noch immer in dem Wahne lebt, daß' den Kulturkampfgelüsten Zugeständnisse gemacht werden müssen. Die liberale Presse, selbst die „Kreuzzeitg." verlangt nach dem starken Arni des Reichskanzlers, damit er den Er laß des bayrischen Ministeriums rückgängig machen soll Die „Nordd. Allgem. Zeitg." geht auf dieses Verlangen ein und, bemerkt dazu: „In einem Teile der Presse wird daran die Bemerkung geknüpft, daß diese Bestimmungen mit dem Sinn de« Reich», Wegen des Osterfestes erscheint die nächste Nn«mer erst Dienstag den S. April nachmittags.
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