Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ A5tz. Freitag den 22. December. 1854. Bekanntmachung, das Oeffnen der Verkaufslocalien am dieStährigen Weihnachtsheiligenabend betreffend. Mit Genehmigung der Königlichen KreiSdirection wird hierdurch für Sonntag den 24. dieses Monats, als dem Weihnachttheiligennbend, für diesmal und ohne Conseauenz für ähnliche Fälle, daS Oeffnen der Verkaufslocalien und der Handelsbetrieb, jedoch nur erst nach beendigtem BormittagSgotteSdienste gestattet Leipzig, den 21. December 18Ä1. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Eerutti. Bekanntmachung. Der wegen des zweiten Weihnachtsfriertags den 26. dieses Monats ausfallende Markttag wird hierdurch auf Mittwoch den N. dieses Monats verlegt. Leipzig, den 2V. December 1854. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Cerutti. Bekanntmachung. Die Erholung der Marken für Hunde auf daS künftige Jahr, gegen Erlegung von S Lhlr. für die Marke, als den jährlichen Betrag der Steuer, ist bis Ende dieses Monats zu bewirken, was hierdurch mit dem Bemerken, daß vom 2. Januar k I. an der Caviller täglich die Straßen begehen und Hunde ohne Marken einfangen werde, in Erinnerung gebracht wird. Leipzig, dep 10. December 1854. Dev Rath dev Stadt Leipzig. Berger. Landrag-mittheiLungen. Dreißigste Sitzung der ersten Kammer und fünfund- drelstgPe Sitzung der zweiten Kammer am 20. Dec. DH erste Kammer hat gestern Abend und heute Vormittag die Berachuug de- speciellm TheileS des Organisationsgesetzes fort gesetzt. Bei der Abstimmung über tz. 1 des Entwurfs, die Ab tretung der Patrimonialgerichtsbarkeit a« den Staat betreffend, ist der Antrag der Minorität der Deputation mit 23 gegen 17 Dämmen angenommen worden. In der heutigen Sitzung hat .«bann hie Kammer noch das k. Decret über dir Zoll Steuer-, Handels- und Schifffahrt-Verhältnisse erledigt und zwar durch ein stimmige» Beitritt zu den Beschlüssen der jenseitigen Kammer. — Die zweite Kammer beschäftigte sich heute mit mehreren eingegan- g«e» Petitionen. Die wichtigste unter denselben war eine Petition -Ws dem Gebirge, um Revision de- Grundsteuerkataster- behuf- der Erpelung einer gleichmäßigeren Besteuerung der Grundstücke PS Landes. Die Kammer beschloß, dieselbe, al- nicht an der Seil, auf sich beruhe« zu lassen. Verhandlungen der Stadtverordneten am 13. December 1854. (Fortsetzung und Schluß.) Auf her Lagesordnung stand zunächst ein Gutachten des Markt- über sine Eiagade des Adv. Vr. Kormann, die Verlegung der in dm Messen auf dem Roßplatze aufgestellten Schau- und Schankbuden betreffend. (Berichterstatter vr. Haubold.) Der Ausschuß empfahl: Die Eingabe dem Stadtrathe zur möglichsten Berücksichtigung zu überweisen und demselben zugleich zur Erwägung zu geben, ob jene Buden nicht auf einem Theile des Holzhofe-, dem Glockenplatze und der dritten Abtheilung de- JohannisthaleS aufgestellt werden könnten, dafern dadurch nicht die polizeiliche Überwachung behindert und der Commun besondere Kosten verursacht würden. Gt.-B. Felix fand eS zweckmäßiger, jene Bude» ganz in Weg fall zu bringen oder wenigstens wesentlich zu beschränken, worauf der Berichterstatter mtgegnete, daß das Gesuch darauf nicht gerichtet werden, daß die Entscheidung dieser Frage Sache der Verwaltung sei und -aß dabei jedenfalls auch auf bi« Meßprivilegien Rücksicht genommen «erden müsse. St -L. Bering erklärte sich im Allgemeinen mit Felix ein verstanden, wünschte aber, wmn die aänzliche Beseitigung nicht thunlich, die Budm lieber am jetzigen Platze erhalten,. als in die vorgeschlagrne Gegend verlegt zu sehe». St.-B. Backhaus brachte den Marienplah in Vorschlag und vr. Hauschild erin nerte daran, daß man bei der Wahl eines anderen Platzes vor Allem darauf Bedacht nehmen müsse, daß beide Arten von Budm nicht getrennt würden, da sie, nach festgewurzelter Gewohnheit, gewissermaßen zusammen gehörten. Gt.-V. Wigand sonnte weder dm von Backhaus, noch dm vom Ausschuß vora,schla gmen Platz für zweckmäßig erachten und schlug vor, die Eingabe