Anzeiger. 363. Freitag, den 29.. December. Bekanntmachung. Den bi-herigeü Tarif für die Benutzung des LagerhofS haben wir einer Revision unterworfen. Wir machen diesen revidirtrn Tarif hierdurch mit dem Bemerken bekannt, daß derselbe von und mit dem I. Januar 1855 in Kraft tritt. Leipzig, den 27. December 1854. Der Math der Stadt Leipzig. Koch. V » r i f. I. Stattegeld für Benutzung der Lagerhofräume, Winden und sonstigen Auf- und Ablade-Utenfilien beim Auf- und Adladen der zur Niederlage eingehenden oder von derselbe« abgehenden Waaren. Für eingehende Guter: a) von rohem Tabak, Eisen in Stangen und Bändern, Eisenbahnschienen, Soda und Talg, so wie von allen trockenen Gütern, welche nach dem Zolltarife mit dem EiugangSzolle von 15 Ngr. oder weniger für den Aoll- centner belegt sind, jedoch mit Ausnahme der unter d. besonder- genannten Artikel . . . pr. Aollcentner d) von Wolle, Hopfen, Federn, Kork und Korkpfropfen, Karden, gleichviel ob steuerfrei oder zollpflichtig, pr. Aollcentner . e) von allen andern unter a. und d. nicht genannten trockenen Gütern, welche mit mehr al- 15 Ngr. für den Aollcentner an Eingang-zoll belegt sind, , . ^ «tz) wenn sie im freiey Verkehre sich befinden . pr. Aollcentner 4>dj wenn Pe^ollpflichtl- find . . > . pr. Aollcentner r ä- van allen »aff« «Leer» ohne Unterschieb de« Zollsätze« pr. Aollcentner atz »M Getreide und Rapssaat . . . . . Hr «u-gehende Güter U. pr. Scheffel «' Bei Annahme zur Niederlage wird das Gewicht der Güter ermittelt und tritt bei der Abmeldung von der Nieder- l«-e:1a de» Regel «eine abermalige Verwiegung ein, eS sei denn, daß solche bei theilweiser Abnahme einer " r, wegen mangelnder. GewichtSaufgabe de« abgehenden TheilS, erforderlich ist, oder vom König!. Haupt- te, oder dem L eine im Aoüintereffe vom Laaernehmer selbst beansprucht wird. Kür die Verwiegung bei der Annahme, so wie für Koaigl. Haupt-Steuer-Arnte erforderte Gewichtsermittelung, ausgenommen Verwiegungen , Bchuss Erlegung de« LuSgang«zoll« oder wegen während der Lagerung vorgenommener Stürzungen . gibt jede Verwiegung, welche wegen Erlegung de« Au«-ang«zollS oder wegen während der Lagerung vorgenommener , : Mtürzmrg erfolgt» so wie für rede sonstige Gewichtsermittelung pr. Aollcentner 111. : pr. 190 Thlr. Werth für die erste« 3 Monate ohne weitere Nebenspesen monatlich p«. 100 Thlr. Werth bei längerer Lagesfrist vom 4ten Monate an ohne weitere Nebenspesen monatlich . . . Die in der Wertangabe über Hundert überschießrnden Thaler, so wie Beträge unter 100 Thlr, werden bet Bevechaung der Prämie für volle Hundert Thaler gerechnet. Sowohl der Monats in welchem die Auf lagerung erfolgt, als der Monat, in welchem die Güter vom Lager abgehen, kommen al- volle Monate ^ . r i» Ansatz. IV. SMger«tekch«e ^ . L) für kurze Lagerung bi« zur Dauer von zehn Lagen, den Tag der Auflagerung, so wie der Abnahme vom Läget voll eingerechnet, ohne Unterschied der Waarengattung, so lange e« die Raumverhältnisse gestatten 2) für längere Lagerung monatlich: a) von rohem Tabak, Eisen in Stangen und Bändern, Eisenbahnschienen, Soda und Talg, so wie von allen trockenen Gütern, welche nach dem Zolltarife mit dem E'ugangSzolle von 15 Ngr. oder weniger für denAoll- centuer belegt sind, die urtter b. genannten Artikel jedoch ausgenommen pr. Aollcentner b) vsn Wolle, Hopfen,Federa, Kork und Korkpfropfen, Karden, gleichviel ob steuerfrei oder zollpflichtig, pr. Aollcent e- von allen andern unter a. und d. nicht genannten trockenen Gütern, welche mit mehr al- 15 Ngr Aollcentner an Einaauagzoll belegt sind, na) wen» fie E WP^Lerbhr sich befinden pr dd) wenn sie zollpflichtig sind . . . p». Aollcentner ck) von all« naffen Gütern ohne Unterschied de« Zollsätze« pr. Aollcentner Colli gechisckten Inhalt« zahlen die Lagermiethe nach dem Satze der darin enthaltenen Waare. kageruna im Schuppe« oder im Freien nach Übereinkunft. Bei Erhebung der Lagerhofgefälle wird . - - Lberschießende ^ rechnet. Thra« ctngenommen 7» iollcentner k. für der 5 3 i Inhalt- zahlen die Lagermiethe nach dem Satze der darin enthaltenen höchst tarißrten eruua im Schtwpm oder im Frei« nach Uebereinkunft. der Lagerhofgefälle wirb unter einer» E-ntner für einen vollen Eentner > über den Eentner Pfunde unter Eentner gar nicht, Emtner und darüber für einen voll« Eentner ge . ran, Häringe, Getreide, Rap«saat und Hafer werden nicht verwogen und al« Gewicht!! 3 5 5 4 0 F. l coo-o-rn veo