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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185810162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18581016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18581016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1858
- Monat1858-10
- Tag1858-10-16
- Monat1858-10
- Jahr1858
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1858
- Autor
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Anzeiger. Amtsblatt dkS Sinigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 28». — ------ Sonnabend den 16. Oktober. 1858. Bekanntmachung. Der bevorstehende Umzug des Leihhauses und der Sparcaffe in das ehemalige Packkammergebäude nöthigt uns, die gedachten beiden städtischen Anstalten vom 1. November d. I. an auf die Dauer der Umräumung gänzlich zu schließen. ES werden daher vom I. November d. I. an bis auf Weiteres bei dem Leihhaus weder Pfänder angenommen noch zurückgegeben, und ebenso bei der Sparcaffe weder Einzahlungen in Empfang genommen noch Rückzahlungen gemacht. Indem wir die Betheiligten hiervon in Kenntniß setzen, erklären wir zugleich, daß bei dem Leihhaus sämmtliche für den Verfall der Pfänder statutengemäß bestimmte Fristen um'so lange verlängert werden, als die Anstalt geschlossen bleibt, und daß denjenigen Inhabern von Pfandscheinen, welche ihre Pfänder innerhalb des Zeitraums von 14 Tagen nach der Wiedereröffnung einlösen, für die Dauer der Schließung keine Zinsen berechnet werden. Dagegen haben sich alle Personen, deren Pfandscheine während der Schließung zur Auction verfallen würden, ebenfalls binnen 14 Tagen nach der Wiedereröffnung zum Zweck der Prolongation zu melden, welche dann ohne Berechnung von AuctionSgebühren erfolgen soll. Mit dem 15. Tage nach der Wiedereröffnung tritt die statutenmäßige Berechnung der Fristen wieder ein. Bei der Sparcaffe laufen selbstverständlich die Zinsen der eingelegten Capitale auch während der Schließung fort: für die Annahme von Kündigungen wird an den üblichen ErpeditionStagen ein Beamter auf dem Rathhause anwesend sein. Der Tag, an welchem beide Anstalten der Wiederbenutzung des PublicumS übergeben werden, soll besonders bekannt gemacht werden. Leipzig, den 15. Oktober 1858. Der Nkath -er Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber von Meß- und laufenden Conten werden andurch darauf aufmerksam gemacht, daß die Duplicat- Certificate oder, an deren Statt die Certificatverzeichniffe über die in der gegenwärtigen MichaeliSmeffe nach dem BereinSaus- lande abgesetzten Warenposten längstens den LL. Oetober dieses JahreS bis Abends S Uhr bei der hiesigen Contobuchhalterei einzureichen sind. Leipzig, den 7. Oktober 1858. Königliches Haupt - Zoll - Amt. Lam m. - . — Der 16. Oktober 1813 und -er Denkstein in Möckern. Die ErinnerungStage der Leipziger October-Schlacht des Jahres 1818 fallen in gegenwärtigem Jahre auf die nämlichen Wochen tage wie damals, und Diejenigen, die einst jene Tage in der Wirk lichkeit selbst durchlebt oder die den Verlauf der Schlacht auS Schilderungen und Berichten kennen gelernt haben, können diese Tage in ihrer Erinnerung um so leichter wieder durchleben. Der Sonnabend (der 16. Oktober) ist der Schlachttag von Möckern, und er bezeichnet, auch wenn der damalige Sieg bei Möckern den des achtzehnten Oktobers nicht überflüssig machen konnte, doch einen der entscheidendsten Acte deS blutigen Trauerspiel- und einen der wichtigsten Punkte de- großen Schlachtfeld-. Derselbe war daher auch bereit- früher durch einen im Felde stehenden Denk stein, jedoch in einer der Wichtigkeit de- Gegenstandes selbst nicht ganz angemessenen und in einer, für Andere weniger sichtbaren Weise bezeichnet worden. Die- veranlaßt den in Leipzig be stehenden „Verein zur Feier de- IS. Ottober", sothanem Mangel und Uebelstand abzuhelfen, und so erhebt sich denn nunmehr der neue Gedenkstein von Möckern, al- Erinnerungszeichen an die Schlacht de- 16. Ottober 181S, im Dorfe selbst, unmittelbar an der nach Halle führenden Chaussee. Es ist der frühere Stein, der hier auf hohem Unterbaue, nur in veränderter Lage, ruht, und er trägt auf seiner oberen Fläche einige in der Nahe gefundene Kanonmkugeln. Da- Monument hat noch eine größere Höhe, als der Napoleonsstein beim Thonberge, und ist übrigens bereits mit einem eisernen Gitter umgeben. Auf der Vorderseite steht: v. 16. Oeloder 1813. Dagegen auf der Rückseite: Oal. s, 1. Da- Ganze macht den Eindruck edler Einfachheit und Würde. Eine besondere Feier zur Einweihung desselben ist, wie wir hören, vom Vereine darum nicht veranstaltet worden, weil es sich bei diesem Denksteine eigentlich nur um eine Versetzung des früheren handelt; aber auch so danken wir jenem Vereine warm und auf richtig für dieses neue Denkmal, das in Verbindung mit den übrigen, durch ihn bereit- auf dem Schlachtfelde von Leipzig er richteten Gedenksteinen dazu beittagen wird, da- Andenken an jmm Sieg de- deutschen Volk- und an die vorausgeaangene Schmach der Knechtschaft wach zu erhalten und auftufrischen. E- ist gut und löblich, weil e- patriotisch ist, in Zeiten dafür zu sorgen, daß, wenn die Menschen schweigen und wenn sie Vergangenes veraessen, die Steine statt ihrer redm und sie we nigst«- an dm Ruhm der Vergangenheit erinnern können! .. . ' - -—
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