Anzeiger. Amtsblatt dks Köaigl. BezirlSgkrichts md dcs Raths der Stadt Leipzig. Hs SV2. Freitag den 29. Oktober. 1858. Bekanntmachung. Die für die bevorstehende Neuwahl des mit dem S. Januar 1859 au-scheidenden DrittheilS der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner angefertigte Wahlliste ist von heute an auf dem Saale und im Durchgänge deS Rathbanfes zu Jedermanns Ansicht auSgehangen und im Gxpeditionsloeale der Herren Stadtverordneten in der aiten Waage auSgelegt, auch werden Abdrucke der selben nebst Stimmzetteln unter die stimmberechtigten Bürger vertheitt werden. Einsprüche gegen die Wahlliste sind sofort und längstens bis mit dem 30. Oktober d. I. zur Kenntniß und Entscheidung dks Rath-zu bringen, widrigenfalls solche bei gegenwärtiger Wahl nicht berücksichtigt werden können. Zur Abgabe der Stimmzettel Behufs der Erwählung von 228 Wahlmännern sind die Tage des 8., S. und LO November dieses Jahres Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden, und es haben sich die Abftimmenden inner halb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der ersten Etage der alten Waage bei Verlust ihres Stimmrechts für diese Wahl in Person einzufinden und ihre Stimmzettel abzugeben. Ueber das weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom 1t. Oktober d. I., welche an den oben erwähnten Orten einzusehen ist, und wovon den Stimmberechtigten Abdrücke zugesteüt werden, das Nähere. Leipzig, den 20. Oktober 1G58. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. ^ Erinnerung an Abführung des diesjährigen zweiten Termins der Gewerbe^ und Personalsteuer. 3n Folge der zu dem Finanzgesetze vom 12. August d. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage wird der diesjährige zweite Termin der Gewerbe- und Perfonalsteuer a m LS. Qetober d. I. nach einem halben Jahresbetrage fällig. Die dieSfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Schoß- und Communalgesällen, wovon jedoch nach unserer Bekanntmachung vom t8. August d. I. die Hälfte des zweiten Termins unerhoben bleibt, an obgedachts» Tage und spätestens binnen LL Tagen nach demselben bei der Etadtsteuer-Einnahme allhier pünktlich zu entrichten, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort mit erecutivischen Zwangs mitteln gegen die Restanten verfahren werden muß. ^ ^ ^ . . Leipzig, dm 13. October 1858. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung, die Sperrung der Straße an der Georgenhalle betreffend. Die Herstellung der Straße am obem Park macht den Fährverkehr auf derselben unzulässig. Wir machen daher zur allgemeinen Rachachtung bekannt, daß dieselbe zunächst vom Georgenhause bis zum Ritterplatz von Freitag de« BV. d. M an ^ , , gesperrt werden wird. Leipzig, dm 27. October l858. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig, -e« 28. October L888. » ^ . Auf Kra«rallar« rücken vom 1. November d. I. Mittag» 12 Uhr au da» I. und IV. Bataillon zum Feuerdienst au» und zwar besetzt da« IV- Bataillon di« Brun» statt«, da« I. stellt stch in der NLH« »«selben al« Rrsrrve auf. Da« II. ,nd<»I..V«»Ul»n tretäi) «I« zweite Reserve, erst dann »« Dienst^«">" Nach dem Aulrücken der beiden erstgenannten im Feuerdlenst stehenden Battzillonr Appell!geschk»gi» »erden sollte. - . i In Bezug cmf Vit ESeadrvn urid sonst DerbleNt eS bei den bisherigen Anordnungen. - . n 7 l l Das <k»m«ando der «Ommnnalgarve. . ' l' ! -lUi.ee. H. W. 'Reamststir, E-mmandant.