Sonnabend den 4. Januar Bekanntmachung. Mit Schluß des Jahres 1861 find Herr Gustav Gottfried Weyand und Herr Wilhelm Felfche au- unserm Collegium au-geschieden. Dagegen find heute die zu Stadträthen auf Zeit erwählten Herr Franz Joseph Noerpel, Tischlerobermeister, und Herr Carl Friedrich Wilhelm Geibet, Buchhändler, hieHU verpflichtet und feierlich eingewiesen worben. Zugleich wurden die Stadträthe Herr Raymund Härtel, Herr vr. me6 Luowig Lippert-Dähue und Herr Florentin Wehuer, welche ebenfalls mit Ende vorigen Jahres auszuscheiden hatten, jedoch wieder gewählt worden find, von Neuem in unser Collegium angeführt. Sechzig am 2. Januar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Aufforderung. Um die durch das Gesetz vom 24. December 1845 und ErgänzungS-Gesetz vom 23. April 1866 anaeordnete Aus stellung der Gew erde- und Personalsteuex-Cataster für daS Jahr 18Sd bewirken zu rönnen, bedürfen wir zur Vervollständigung der bereits eingegangenen HauSIisten genaue Verzeichnisse über daS Einkommen der angestellten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, überhaupt aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. ES werden daher die sämmtlichen hiesigen Königlichen, UniversitätS- und andern Behörden veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen 1) die neue Brandcataster-Nummer der Wohnungen der Angestellten, 2) die vollständigen Tauf- und Geschlechtsnamen derselben, 3) deren festes Einkommen nach dem Betrage, welchen eS am Schluffe diefeS Jahres erreichen wird, 4) die steigenden und fallenden Emolumente nach dem Betrage, wie solche in den AnstellungSdecreten oder sonst Seiten der Anstellungsbehörden berechnet find, in Ermangelung derartiger Angaben nach Höhe der Summe des letzten JahreS genau aufzuzeichnen, insbesondere auch 5) die darunter befindlichen Ortszulagen und der etwa bewilligte Dienstaufwand bemerklich zu machen, an die Stadt-Steuer-Ginnahme allhier spätestens bis zum S Januar L8V2 abyeben zu lassen. Spätere Ginaaben können bei der diesjährigen Catastration nicht berücksichtigt werden, und die betreffenden Behörden haben daher die durch verzögerte Ginreichung derselben Ln den Catastern herbeigeführten Unrichtigkeiten zu vertreten. Leipzig, den 2l. December I86l. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. Von dem Königlichen Fin nz-Minifterium ist dem DiftrictScommissar Herrn BezirkS-Steuerinspector Langbein in Leipzig für die bevorstehende Gewerbe- und Personalsteuerkatastration auf daS Jahr 1862 der Finanz-Rechnung--Eanzlist Herr Badstübner aus Dresden als HülfScommissar in der Maße beigegeben worden, daß derselbe, mit Ausnahme der Stadt Leipzig und der Dörfer Reudnitz und Neuschönefeld, die Katastration in sämmtlichen Ortschaften deS Leipziger Steuer- bezirkS zu besorgen hat. Den betreffenden Behörden und Betheiligten wird solches zur Nachricht und Nachachtung andurch bekannt gemacht. Leivzig, am 28. December 1861. Königlicher Kreis - Steuer - Rath. Schulze. Bekanntmachung. An der Lindenauer Gasthofbrücke sollen Mittwoch den 8. Januar dieses JahreS früh von d Uhr an die einzelnen Theile der daselbst befindlich gewesenen JnterimSbrücke, alS: 1 Partie Stämme L 25^2 Ellen lang, an der Spitze 12 Zoll stark, 1 Partie Rundholz, 4 bis 13 Ellen lang, 6 bis 12 Zoll stark, 1 Partie eichene Pfähle, 3^/r Ellen lang, ^ Zoll stark, I Partie kantige- Holz, in kleineren Partien gegen entsprechende Anzahlung und unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig den 2. Januar 1862. De- Rath- Bau-Deputation. .