Amtsblatt des Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 24. Freitag den 24. Januar. 1862. — — Bekanntmachung. Zur Ansrechthaltung der öffentlichen Ordnung bei.Gelegenheit des am 24. d. M. im Hotel de Pologne allhier stattfindenden Maskenballes, so wie zur eigenen Bequemlichkeit der Ballgäste wird hiermit Folgendes angeordnet: 1) Alle nach dem gedächten Hotel zu gebenden Wägen fahren über den Marktplatz in die Hain- strasie und halten sich bis kurz vor dem Hotel auf der linken Seite der Straße, damit der übrige Thcil derselben für die Fuß-Passigc frei bleibe. 2) Die Wagen fahren in der Reihenfolg.' vor den Hanpteingang des Hotels, in welcher sie nach einander auf dem Marktplatze angekommen sind; cs darf daber kein Wagen den andern überholen oder ausstechen. 3) Die Abfahrt vom Hotel weg geschieht nach dem Brühl zu, wobei sich die Wagen in der Hainstraße wieder aus der linken Seite derselben zu halten haben. 4) In der Hainstraße darf nur im Schritt gefahren werden, wie denn die Polizeidiencr überhaupt Anweisung erhalten haben, in sämmtlichen Straßen mit verdoppelter Aufmerksamkeit darauf zu sehen, daß den gegen daS schnelle Fahren bestehenden Vorschriften nicht entgegengchandelt werde. 6) Für Fuhrwerk, welches nicht zum Maskenballe gehört, bleibt die Passage der Hainstraße von Abends 6^2 bis 9 Uhr gesperrt. . 7) Das Stehcnbleiben von Zuschauern vor dem Hotel oder in dessen Nähe kann wegen der daraus ent stehenden Verengung der Passage und der in dessen Folge leicht möglichen Unglückssälle schlechterdings nicht geduldet werden. Uebrigens werden die Ballgäste dringend ersucht, die Zahlung an die Fiacres, Sänftenträger u. f. w. gleich beim Einsteigen zn leisten, damit kein Aufenthalt vor oder in dem Hotel stattfinde. Leipzig, den 23. Januar 1862. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Kurzwelly. Bekanntmachung. In Gemäßheit dcS §. 10. der akademischen Gesetze, nach welchem die Wohnungskarten der Studirenden allhier alljährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden sollen, werden die Herren Studirenden hiermit unter der in dem geoachten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre WohnungSkartcn längstens bis zn Ende deS Monats Februar dieses JahreS in der Expedition dcS UnivcrsitätSgcrichtS zu produciren und sich deS Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu gewärtigen. Hierbei wird zugleich bemerklich gemacht, daß vom Ersten März dieses Jahres an die bisher anSgcfcrtigten WohnmigSkarlcn ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation irgend einer Art nicht mehr dienen. Leipzig am 20. Januar 1862. Das Universitäts-Gericht. vr. E. Morgenstern, Univ.-Richter. Bekanntmachung. DaS beteiligte HandelSpublicum wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß eine Restitution der in gegenwärtiger Neujahrmessc für im freien Verkehr cingegangcne Propre- und Transits-Spedition--Güt<;r erlegten Meßnnkosten nur dann gewahrt werden kann, wenn die hierüber unzureichenden Verzeichnisse nebst Unterlagen längstens Sonnabends den LS. Januar laufenden JahreS bis Abends U Nhr allhier zur Ablage gelangen. Leipzig, den 7. Januar 1802. Königliche- Haupt-Zoll-Amt. Lamm. Holz-Auction. LVO Äbraumhaufen sollen Montag den SV. Januar von L Uhr Nachmittag» ab im Rosenthale auf dem Gehau unweit des JacobShoSpitalS gegen Anzahlung von Iv Gr. für den Haufen und unter den übrigens an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig am 23. Januar 1882. DeS Raths Forst-Deputation.