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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186202087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-02
- Tag1862-02-08
- Monat1862-02
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1862
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onn ' Amtsblatt des Königs. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M AH, Sonnabend den 8. Februar. 1862. Hotel Rom e. garni. ration affe. »urg. furt. l. lom. sonne. >n. ckaum. »z- ne. Stadt , Hotel Gotha. Sotha. b. rf, St. >nne. -aus. eb. äsabeth- :alt —; rankfurt Münz- Mexic. 71,35; Staats- mobilier o 63 bi« April- ld, Febr. b, Febr. Feld. - tai 23-/8- und von hme.) — ollen. vo« u. 5. Bekanntmachung. DaS Ministerium des Innern hat, da in Böhmen seit mehreren Wochen neue Erkrankungen an der Rinderpest nicht vorgekommen sind und die in den k. k. österreichischen Staaten wegen der ViehtranSporte getroffenen Vorkehrungen die Befürchtung beseitigen, daß daS Contagium durch Mitteltrager in Sachsen Eingang finden könne, nunmehr für thunlich befunden, die in dieser Beziehung verfügttn Beschränkungen rücksichtlich der Einfuhr und des Eintriebs ungarischer Schweine nach Sachsen von jetzt ab wieder aufzuheben. ES werden daher insoweit die Verordnungen vom 7. November, 23. November, 4. Dceember, ingleichen Punct l der Verordnung vom 16. Decembcr vorigen Jahres hierdurch wieder außer Kraft gesetzt. Dagegen bleiben die in diesen Verordnungen enthaltenen Beschränkungen in Betreff deS Einbringens von Rindern und frischen Häuten auö den k. k. österreichischen Staaten nach Sachsen bis auf Weiteres noch ferner in Wirksamkeit. Sämnnliche Zeitschriften der §. 21 deS PreßgesetzeS vom 14. März 1851 gedachten Art, haben die vorstehende Verordnung ungesäumt in ihren Blättern zum Abdruck zu bringen. Dresden am 4. Februar 1862. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Schmiedel, S. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Der am L. Februar d. I. fällige erste Termin der Grundsteuer ist nach der zu dem Finanzgesetze vom 25. Sep tember 1861 erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit drei Pfennige« vo« jeder Steuereinheit zu entrichten. Die hiesigen Steuerpflichtigen werben daher hierdurch aufgcfordert, ihre Steuerbeittäge von diesem Tage an und spätestens binnen R4 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allluer pünctlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist gesetzlicher Vorschrift gemäss ereeutivische ZwangSm.ißregeln gegen die Rest »nten eimreten müssen. Leipzig den 3V. Januar 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. Ur. K o ch. Taube. Universität. —Am 6. d. M. Abends gegen 8 Uhr hat die zweite „allgemeine Studentenversammlung" in der Flotten angel egen heil stattgefunden. Erschienen waren, wie sich aus der Abstimmung ergab, weniger als das erste Mal, nämlich etwas über hundert Studirende. Beschlossen wurde, wie wir hören, im Wesentlichen Folgendes. Das studentische Flottencomite stellte die Anfrage, ob die Versammlung wolle, daß die zu sammelnden Beiträge (die Corps sammeln unter einander und verfügen selbstständig) an das königl. preußische Marincministcrium direct, oder ob sie beschließe, daß selbige durch den Nanonalvercin zu Coburg an jene Stelle ab- gesührt werden sollen. Die Versammlung beschloß das Letztere, und zwar nach der Einrede eines Verbindungsstudenten, der mit dieser Versendung nur unter Vorbehalt zufrieden war, mit der ausdrücklichen Erklärung, dadurch dem beregten Verein eine Art moralische Unterstützung zu geben. Von den 109 Anwesenden waren 66 für diese Erklärung, 43 aber gegen diesen Zusatz. Zur Tageschrontk. Leipzig, den 7. Februar 1862. Der Maurergeselle Nau mann hat sich heute Nackmittag in seiner auf dem Brühte Hierselbst befindlichen Schlafstelle erhängt. -7- Verschiedenes. In eine Vttkaufshaüe zu Berlin trat in diesen Tagen ein großer, elegant gekleideter Herr, dem ein großer Neufundländer folgte, und verlangte die Vorlegung einer großen Menge von Maaren. Seinem Verlangen wurde genügt. Mit Kennermiene prüfte der Herr die Waaren, suchte sich eine hübsche Anzahl der selben aus und ordnete an, daß ihm dieselben zu einer bestimmten Zeit in seine auf einer übergebenen Visitenkarte benannte Wohnung gebracht werden sollten. Das sichere und elegante Auftreten des Herrn ließ gegen ihn bei dem Verkäufer keinen Argwohn aufkommen; er sendete vielmehr um die bestimmte Zeit seinen Laufburschen mit den ausgesuchten Sachen zu dem Herrn Baron. Dieser war noch nicht wert gegangen, als chm der Käufer auf der Straße entgegen trat und ihm mit starker Hand, ohne ein Wort zu sagen, das Packet aus der Hand nahm. Der Junge schrie auf und griff nach seinem Packet. In demselben Augenblick erhielt er von dem Be steller jedoch eine solche Ohrfeige, daß er sich ringsum drehte. Zugleich sprang der Hund auf den Knaben zu, warf ihn zu Boden und knurrte ihn so entsetzlich an, daß der arme Bursche sich nicht zu rühren wagte. Wenige Augenblicke darauf ertönte ein Pfiff, mit Blitzesschnelle jagte der Hund davon und verschwunden waren Räuber und Hund, als der Junge sich aufgerappelt hatte. Die Ermittelung des eleganten Hundevesttzers ist bisher nicht möglich gewesen. In Berlin l-at sich eine Versicherungsanstalt gegen Nattenschaden gebildet, die gleich dem berühmten Rattenfänger von Hameln die Plage aus den Häusern schassen oder wenigstens den Schaden ver güten will. Das königl. preußische Handelsministerium Hut einen amtlichen Bericht über die Tödtungen und Verletzungen auf den preußischen Eisenbahnen erstattet, dem Folgendes entnommen ist: Im Jahre 1860 wurden 22,043,4 76 Reisende befördert, 115,647,359 „ Personen "- Meilen znrückaelegt und es waren 44,842 Beamte und Arbeiter beschäftigt. Von den Reisenden wurden zwei unverschuldet bei einem Unfälle des Zuges während der Fahrt und zwei in Folge eigener Unvorsichtigkeit beim Benutzen, Besteigen oder Verlassen der Züge, im Ganzen also fünf und noch dazu unbedeutend verletzt; getödtet wurde kein Reisender. Von je 4,3 Mill. Reisenden ist also erfreulicker Weise nur einer verletzt. Die Gesammtsumme der 1860 vorgekommenen Verletzungen der Arbeiter und Beamten der Bahnen ist, trotz der größeren Zahl beförderter- Reisenden, geringer geworden als in den drei Vorjahren. Es verunglückten nämlich veim eigentlichen Betriebe überhaupt 147 Beamte und Arbeiter,
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