Anzeiger. AmIMall dis Kimzl. Bkjirks«rich>s und des Rach« der Stadt ttchM. X? 4. tontag den 4. Iaimar. 1864. Bekanntmachung. Wir bringen in Erinnerung, daß bei Fünf Thaler Strafe für jeden Contraventtonsfall Schnee nnd Eis aus den Grundstücken auf die Straften oder öffentlichen Platze nicht gebracht werden darf, vielmehr sind zur Ablagerung von Schnee und Eis nur folgende Orte bestimmt: 1) der freie Platz hinter dem Kanonenteiche, 2) das Parthenufer vom Gerberthore an in der Richtung nach der Pfaffendorfer Brücke, 3) das erste schmale Feldstück vor dem Dresdner Thore auf der rechten Seite der Chaussee, 4) die Sauweide bis zum ehemaligen Münzthore au der Brandbrücke, 5) das tiefe Terrain an der Waldstraße beim Frankfurter Thore. Gleichzeitig werden die Grundstücksbesitzer, beziehentlich deren Stellvertreter aus ihre Verpflichtung: durch Bahnfchaufeln bei Schneefall und durch Streuen von Sand, Afche oder Sägefpähnen bei Glätte unverzüglich für .Herstellung eines sicher gangbaren FuftwegeS längs der Straften- fronte ihrer Grundstücke zu forgen. Bekanntmachuna. vr. Koch. bei verboten. Vebrigens ntuft bet hletchee (Skrikfe, so lange Pferden befpanäte Fuhrwerk mit Schellen- oder Glockengeläute versehen fein. Leipzig, den 2. Januar 1864. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Bekanntmachung, die Eisbahn betreffend. Der Obermeister der hiesigen Fischer-Innung ist von uns angewiesen worden, die Flüsse und Teiche, soweit dieselben zum Schlitt schuhfahren benutzt werden, auf die Dauer des Winters sorgfältig zu überwachen. ^ ^ ^ " haben deshalb den Anordnungen des Fischer-Obermeisters pünctlich nachzukommen, insonderheit haben >ie das Schlittschuhfahren nicht eher zu gestatten, als dies von jenem für unbedenklich erklärt worden ist, aber auf dessen Anordnung jeden Zutritt sofort zu verbieten. Etwaige eisfreie Stellen endlich sind von Inhaber von Eisbahnen sie das Betreten des Eises wie bei eintretendem Thauwetter aber auf dessen Anordnung jeden Zutritt sofort zu den Eisbahn-Inhabern in sicherstellender Weise gehörig abzusperren. Contraventionen gegen diese Vorschriften werden mit einer Geldstrafe von 5 Thalern oder entsprechender Gefängnißstrafe unnach- sichtlich geahndet werden. — Leipzig, den 31. December 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. vr. Hempel. Bekanntmachung. Vom 1. October bis 31. December dieses Jahres gingen bei hiesiger Armenanstalt ein: 1) an Bermächtniffen und an Gefchenken im Sinne Verstorbener: 100«?—«sk —Legat des am 6. Mai d. I. verstorbenen Herrn Prof. vr. Hermann Julius Clarus, 880 - — - — - Geschenk im Sinne einer Verstorbenen, bestehend in 1000 K. Sächs. 3<>/o Staatsschuldscheinen, 3000 ----- Legat des am 22. Septbr. d. I. verstorbenen Herrn Stadtältesten und Buchhändlers Georg Friedrich Fleischer, Ritter d. K. S. A. O. 2) an fonstigen außerordentlichen Einnahmen: Geschenk eines Fremden beim Wiederfinden einer Geldsumme, durch Herrn F. W. Steimnüller, Strafgelder für verausgabte zu leichte Ducaten, durch den Stadtrath, Geschenk, „antheilige Zmsen einer vor der Zeit eingegangenen Accordsmmne", durch Herrn I. S. Kloß, Geschenk, "abgetretene SachverständigengebÜyr" in einem Handelsgerichtsproceß, 10 - — - — - 10 - 7 - 1 - 1 - — - — - 26 - — - 8 - 1 - — - 8- 5- — - — - 50- — - — - --12--- 50- — - — - --15- — - --20- — - 200 - — - — - 1 - - - — - 2 - — - — - — - 18 - 7 - Ge Ge Ge enk der Herren Dulmann und Goldfarb in Berditsches, durch Herrn Jul. Fränkel, enk in S. L. in Großzschocher durch Herrn Adv. Heinze, enk von 8. 8. in einem verfallenen Sächs. Kassenschein, vom Königl. Ministerium der Finanzen nach träglich eingelöst, „den Armen, bei Gelegenheit der glücklichen Errettung des geliebten Vaters aus Todesgefahr", Geschenk aus einer Streitsache, durch das Handelsgericht, „BetrugSobject eines Kellners", Sammlung beim fröhlichen Zusammensein eines Fabrikpersonals, wegen Contraventwn gegen H. 32 der Gesindeordnung durch das Polizeiamt, Psandungsobject in S. Schatz '/. Jahn durch das Königl. GerichtSamt Leipzig II., von einem ungenannten Wohlthäter zur Veriheilung an Brennmaterial, per Post eingesandt, Chiffre ^ 8. zur Veriheilung an Holzoedürftige von C^verw. S. A. R., Holzbedürstigl gesammelt bei der Abendunterhaltung der Gesellschaft Germania. Gef "i ^ —< In dankbarster Gesinnung gegen die mildthätigen Vermächtnißstlfter und Schenkgeber bringen wir Solches hierdurch zur öffent lichen Kenntniß. — Leipzig, den 2. Januar 1864. DaS Armen-Direktorium.