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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-03-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186403072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640307
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640307
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-03
- Tag1864-03-07
- Monat1864-03
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.03.1864
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WMer Anzeiger. AmMatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 67. Montag den 7. März. Bekanntmachung. 1864. Zum Behuf der gegen das Ende jedes akademischen Halbjahres der bestehenden Vorschrift gemäß zu haltenden Revision der Universitätsbibliothek werden die Herren Studirenden, welche Bücher aus derselben entliehen haben, aufgefordert, diese an den drei letzten Tagen dieser Woche, alle übrigen Herren Entleiher aber an den drei ersten Tagen der nächsten Woche, am 7., 8. oder 9. März gegen Zurücknahme der Empfangsbescheinigungen abzuliefern. Leipzig, am 1. März 1864. Die Verwaltung der Universitätsbibliothek. Bekanntmachung. Zum Besten der Theater-Pensions-Anstalt wird als diesjährige erste Benefiz-Vorstellung Dienstaq den 8. März d. I. HanS Heiling. Romantische Oper in drei Acten und einem Vorspiel von Eduard Devrient. Musik von Heinrich Marschner. — Hans Helling — Herr Degele, königl. sächs. Hofopernsänger als Gast, aufgeführt werden. Wenn schon die Wahl dieser Oper, welche seit längerer Zeit nicht über die hiesige Bühne gegangen ist, eine zahlreiche Theilnahme aller Theaterfreunde erwarten läßt, so glaubt der Unterzeichnete Ausschuß um so mehr seine Erwartungen bestätigt zu sehen, als es ihm gelungen ist. Herrn Degele vom königlichen Hoftheater zu Dresden zur Mitwirkung in dieser Vorstellung zu gewinnen. — Leipzig, den 2. März 1864. Der BerwaltrrngSausfchuft der Theater - PensLons - Arrstalt. Verhandlungen der Stadtverordneten am 2. März 1864. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung wurde zu der vom Rath be schlossenen Erweiterung des Gesangunterrichts an der Freischule Zustimmung ertheilt. Danach soll der Gesangunterricht, welcher dermalen auf die vier obersten Claffen, und zwar in der vierten MLdcheuelaffe auf eine Stunde wöchentlich beschränkt ist, dergestalt erweitert werden, daß in letzigedachter Elaste künftig, wie dies bereits in den übrigen Claffen der Fall ist, noch eine zweite Stunde, in der fünften Knaben- und MLdchenclaste aber, wo jetzt kein Gesangunterricht stattfindet, je eine Stunde hinzugefügt wird. Herr Vr. Schildbach knüpfte daran den Wunsch, daß durch die Vermehrung des Gesangunterrichts die Zahl der übrigen Uuterricht-mmden nicht erhöht werde, da verschiedene mit Stunden sehr reich oedachte Fächer eine Verminderung recht wohl vertragen dürften. Unter den sonstigen an die Ausschüsse verwiesenen Eingängen befand sich auch eine Zuschrift des Raths, worin die angeregte Verwendung des großen IohanniSgartenS zum Neubau eine- KrankenhausrS auf Grund bauamtlicher und ärztlicher Gutachten für unthuuuch erklärt wird. Weiter zeigte der Rach au, daß er wegen verweigerten Beitrags zu den Herstellungskosten der Kleinen Gaffe gegen den Besitzer eines an ihr liegenden Grundstücks Klage anzustellen beschlossen habe. Die Versammlung trat diesem Beschlüsse einstimmig bei, genehmigte auch die diesfallfige Bevollmächtigung des Herrn Adv. Hennig. Hierauf brachte Herr Vorsteher vr. Joseph folgende Zuschrift des Raths zum Bortrage: »Au- unseren früheren, auf die städtischen Wege-Abgaben (da- Damm- und Brückengeld) bezüglichen Mittheilungen ist Ihnen bekannt, daß bei der neuen Regulirung desselben vom Jahre 1862 ab mehrere Befreiungen von dieser Abgabe, wie sie bis dahin be standen. in Wegfall gebracht wurden, und zwar um deswillen, weil der Grund derselben, die Entrichtung von Marktrecht und Leihcafse, wegaefallen war und es sonach nicht mehr gerechtfertigt erschien, diese lvesreiuugen fortbeüeheu zu lasten. Dies umsomehy, da bei der Ordnung dieser Angelegenheit im Iäbre 1842 die Königliche Regierungsbehörde uns lediglich die Aufrechthaltung solcher Befreiungen zur Pflicht gemacht hatte, die auf Gesetze oder Privatrechtstitel beruhen, dies aber von den hier in Rede stehenden nicht gilt. Die letzteren betrafen hauptsächlich die Wagen der Landfleifcher, die Fahren mit Scheitholz, Reißholz, Torf, Braunkohlen und Sand, die Wagen rmt - sogenanntem BauerMarkt, Brod, Kohlgärtnerwaaren, Milche Hm, Stroh und Häckerling. „Die Königlichen Regierungsbehörden, insbesondere die König lichen Ministerien des Innern und der Finanzen, waren jedoch hierüber anderer Meinung, erklärten uns für nicht berechtigt, jene Befreiungen zu beseitigen, hielten vielmehr dieselben aufrecht und sind, trotz vielfacher Gegenvorstellungen unsererseits, bei dieser ihrer Austastung stehen geblieben. ES ist uns unter dem 20. Februar d. I. eine Verordnung der gedachten Ministerien zugegangen, welche die unverzügliche Wiedereinführung der gedachten Befreiungen endgiltig anordnet und jede weitere Remonstration dagegen ab schneidet. Wir haben alle uns zustehenden Mittel, diesen schweren Nachtheil von der Stadtcaste abzuwenden, im Laufe der letzten zwei Jahre erschöpft; eS blieb uns nunmehr nichts Anderes übrig, als uns in das Unvermeidliche zu fügen, und wir haben dem gemäß die Anordnung getroffen, daß die bezeichnten Befreiungen von und mit dem Monat März d. I. in'S Leben treten. „An diese Miltheilung, die wir Ihnen, in Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache, in jedem Falle zu machen hatten, knüpft sich als Consequenz eine andere. Wie bemerkt, wird die neue Ent richtung einen bedeutenden Ausfall in den Einnahmen vom Darum- und Brückengelde herbeiführen, und es drängt sich die Frage auf, wie dieser Ausfall, auf den bei Entwerfung de- diesjährigen Haus haltplaues keine Rücksicht genommen worden ist und genommen werden konnte, zu decken sein wird. In der That handelt es sich um eine Summe, die durch gewöhnliche Mittel nicht zu beschaffen ist und deren Uebertragung auch nicht au- etwaigen Steigerungen emzelner anderer Einucchmen in Aussicht gestellt werden kann. Am wenigsten würde es in jetziger schwerer Zeit, die eher alles An dere als gesteigerte Einnahmen erwarten läßt, gerechtfertigt erschei nen, wollte man etwa dm Gang der Sache ruhig abwarten: aller Wahrscheinlichkeit nach würde daraus ein Deficit hervorgehen, dem bei Zeiten vorzubeugen, die einfache Forderung eines vernünftigen Haushalte- ist. Wie hoch der erwähnte Ausfall sich belaufen wird, ißt sich zwar nicht uut voller Bestimmtheit im Voraus festsetzen; doch sind wir in der Lage, darüber eine Wahrscheinlichkeitsrechnung aufzustellm, die ihre Bmrüudung in sich selbst trägt. Bereit- vor Jahresfrist, und zwar am 10. Äanna»4863, einem Sonnabend, ließen wir, gleichsam zur Probe, in aAm Thoren die jenigen Fuhren aufzeichnen, welche nnt den jetzt wilder zur Be freiung gelangenden G^enständen beladen eiupasstrten, mit Aus nahme jedoch der Landfleischerwagen sowie der Fuhren mit Scheit holz, Reißholz, Torf, Braunkohlen und Sand. Dabei ergab sich für die übrigen, jetzt unter die Befreiungen fallenden Gegenstände eine Gesammteinnahme von 58 Thlr. 6 Ngr. Der Sonnabend und Dienstag als Hauvtmarkttage stehen einander gleich, und es liefern hiernach beide Tage einen IahreSbetrag von 6052 Thaler 24 Ngr. Stellt man die Übrigen 4 Wochentags, unter denen sich auch ein, wenn gleich geringerer Marktlag, der Donnerstag, be findet, jenen beiden Tagen gleich, so ergimt dies den Ertrag von
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