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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186405285
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-05
- Tag1864-05-28
- Monat1864-05
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1864
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!holw. u. . Nürvb i. Palah. I Hamburg. I amilit, Polognt. > ttton dti l ilmbaua bürg. usfie. urg. . Bam» r. de Bsv inch. Hof le» Sieb Rom. de Pol. zer. tauratto» a. i, und e, Stsdi »wan. arnt. nberg. »onne. -ambura. ssie. dt Eöln ltion de« ttrchhaiil, türnberg. tute fort, uf 66,80 Haltung, ^/o Revre !eihe 406.25; >berschles. 100 Pft. Pfd. loce -V« matl. > ^ naä, ber., pn pr. matt. - Iuni- »/» mail. Anzeiger. Amtsblatt dtß König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Sonnabend dm 28. Mai. Bekanntmachung. M4. Wern so wie jede sonstige Entschließung Vorbehalten bleibt, sich zu gewärtige« Die Versteigerung-- und VermietbungSbedingungen können schon vor dem Termine an RathSstelle eingesehen werden. Leipzig, den 26. Mai 1864. De- Rath- der Stadt Leipzig Finanz - Deputation. Bekanntmachung. ES sollen Donnerstag den S. Juni Vormittags von S Uhr ab auf dem Gehau des Gonnewitzer Reviers im !Ttreitho1ze, — und Nachmittags um 2 Uhr auf dem am Plagwitzer Wege liegenden Gehau im Ritterwerder unter kn an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend eine — meist aus stärkeren eichenen Klötzern und Tcheitklaftern bestehende — Anzahl diverser Nutz- und Brennhölzer verkauft werden, welche bereits bei früheren Auktionen nstanden, von den Erstehern aber entweder nicht vollständig bezahlt, oder nach geleisteter Bezahlung nicht abgefahren wurden. Leipzig, den 24. Mai 1864. Des Rath- der Stadt Leipzig Forst - Deputation. Bekanntmachung. Die Inhaber der verlorenen Pfandscheine Nr. 31668, 72765 und 74727 sämmtlich 8, 4970, 13200,16390, 24476, 25183, 31366, M33, L6784, 36785, 38465, 42226, 43439, 44564, 46367, 47130, 48977, 51128, 51229, 52940, 59953, 59959, 60032, 75059, M65, 76040, 79133, 79144, 79150, 81143, 89840 und 93740 sämmtlich 1, so wie der Interimsscheine Nr. 80315 und 80316 «erden hierdurch aukgefordert, sich damit unverzüglich bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, um ihr Recht daran zu beweisen oder »«selben gegen Belohnung zurückzugeben, widrigenfalls, der Leihhausordnuug gemäß, die Pfänder den Anzeigern werden auSgeliefert «erden. — Leipzig, 27. Mai 1864. DaS Leihhaus zu Leipzig. und vor hm«.) - volle» Lanke« «n- Lank-Filiale. Leipzig im Mai 1864. Die vom königlichen Ministerium den Handelskammern des Landes zur Beantwortung vorgelegte vierte Frage, daS Bankwesen betreffend, lautet: .ist eS lm Interesse de- CreditS ralhsam alle diese (der Privat- thatigkeit hinsichtlich der Creditanstalten entgegenstehende) Hinder nisse zu beseitigen, insbesondere waS die Banknoten-Emission anlangt?* Der Ausschuß der Leipziger Handelskammer äußert sich unter Bezugnahme auf die vom volkswirthschafflichm Congreß bei seiner letzt abgehaltenen Sitzung in Dresden bedingungsweise befürwor tete Freiheit der Noten-Emission seitens der Creditinstitute wie folgt: „er rönne fick nicht entschließen "die praktische Ausführung dieser Ansicht zu befürworten. Er macht auf die Gefahren aufmerksam, die hierdurch den arbeitenden und niedern VolkSclafsen durch häufig vorkvmmende Fälschung der Noten, und selbst den gebil deten Claffen durch Unkenntniß des dm verschiedenen Noten beizmneffenden CreditS drohen und weist auf die Verluste hin, die dem Publicum ersahrungSmäßig bei jeder nothwendig wer denden Einziehung der im Umlauf befindlichen Roten, durch Unkunde und Sorglosigkeit erwachsen. -In Sachsen sei em Bedürfmß zur Gewährung größerer Freiheit der Noten-Emission für Zettelbanken oder Credittnstitute nicht vorhanden. ES wird auf das Gesetz vom 18. Mai 1857 hingewiefen, was bereits die Noten - Emission sehr erleichtere, und schließt mit der allerdings begründeten Klage, daß die Leipziger Bank viel schwereren Bedingungen unterliege als fremde mit AuSwechslungScafsen in Sachsen versehene Creditinstitute." Mit dem hierüber vom Ausschüsse der Handelskammer formu- litten Anträge stimmen wir überein, nur halten wir die im Gut achten zur Motivirung desselben vorgebrachten Gründe in einer so wichtigen Angelegenheit nicht für ausreichend. Befürwortet vom volkswirthschastlichen Congreß find dessen Gründe für bedingte Freigebung der Noten - Emission, durch einige ausgestellte Befürch tungen von Rachtheilen, die den Einzelnm aus unkenntniß und Sorg losigkeit treffen können, um so weniger widerlegt, als die Zahl der in Sachsen courstrenden Papiernoten schon jetzt eine sehr umfang reiche ist, gefälschte Noten im eigenen Interesse vom betreffenden Creditinstitute in der Regel, wenn auch mit Widerstreben, eingelöst werden, und fick für gebildetere Claffen der Bevölkerung durch die Notirung der Noten in einem regelmäßig erscheinenden und für diesen Zweck besonders bestimmten Courszettel, wie dies feit lange in den Vereinigten Staaten geschieht, leicht ein Mittel schaffen ließe, sich von dem dm verschimmelt Noten beizmneffenden Credit in Kenntuiß zu erhalten. Die arbeitenden Claffen, die nur geringe Summen vereinnahmen, würden sich einfach dm Borbesttzer der Note zu bemerken habm. — Die Gründe, weshalb die bedingungs weise vom volkswirthschastlichen Congreffe befürwortete Freigebung der Notm-Emission von uns übereinstimmend mit dem Ausschüsse der Handelskammer zur praktischen Ausführung nicht empfohlen werden könne, sind tiefer aufzufassen und müssen dm Beweis liefern, daß nicht der Einzelne, sondern das große Ganze hierdurch bmachtheiliat würde. Zu besserer Begründung und bei der Menge unrichtiger Ansichten, welche noch über die Eigenschaften des Gelde- im Allgemeinen und des Papiergeldes im Besonderen, sowie dessen Vortheile und Nachtheile bei einem größeren Theile der Bevöl kerung vorherrschend sind, gestatten wir un- die von der Wissen schaft festgesteutm Satze über Entstehung und Wesm des Geldes !m Allgemeinen, sowie über die Eiamschaffen deS Metall- und Papiergeldes im Besonderen unter Benutzung von Rau, Roscher und NebeniuS, verbunden mit einigen au- der Praxis entnommenen Anschauungen zusammenrustellen, die Vortheile und Nachtheile de- Papiergelde- in seinen BerkehrSverhältnisim und volkswirthschaft- licher Beziehung abzuwägm und hieraus dm vom Ausschüsse der Leimiger Handelskammer formulirtm Antrag zu unterstützen. Aus jeder größeren Vereinigung von Menschen geht m natür licher Folge eine Theilung der Arbeit, aus dieser das Bedürfmß des Tausches hervor. Zwischen Gruppen der menschlichen Gesell- , schaff, d!e gesondert und entfernter von einander wohnen, erzmgt I das Bedürfmß deS Tausches dm Tauschverkehr. Die mit der » Entfernung der sich im ÄuStausch ihrer Erzeugnisse befindenden > GefellschastSgruppm wachsende Schwierigkeit des TauschverkehrS * würde gehoben werden, wmn es eine Waare gäbe, die Jedermann und zu jeder Zeit angenehm wäre, da eine solche Waare als daS gemeinsame Maß aller Tauschwerthe dienen könnte. Durch die Erfindung des Geldes ward diese Schwierigkeit gelöst. — Aus dm
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