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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.06.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186406042
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640604
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-06
- Tag1864-06-04
- Monat1864-06
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.06.1864
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2 LlWM und Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M IS«. Sonnabend den 4. Juni. Ml. Auffordmmg. scheS unter Anderern Jahres 1861 kiu-ssterrS zwei Briefe beim Königlichen Ober-Postamte abhanden gekommen sind, in denen sich schwedisches, uorwegi- entlich dänisches Papiergeld in namhaften Beträgen befunden hat. Da sich über Ort und Zeit der Aufgabe, so wie über Namen des Adressaten der beregten Briefe zur Zeit nichts hat ermitteln lassen, so ergeht an alle Diejenigen, namentlich an geehrte hiesige Handelshäuser, denen zu irgend einer Zeit Kenutniß über das ^Abhandenkommen von Geldsendungen der obgedachten Art beigegaugen sein sollte, daS Ersuchen, nähere hieraus bezügliche Auskunft, im Interesse der Sache irgend wünschenSwerth erscheint, möglichst bald anher zu ertbeilen. Leipzig, den 1. Iun! 1864. Das Königliche Bezirks-Gericht daselbst. Der Untersuchungs-Richter: artsch. Bekanntmachung, die Girrsiihrnng des Contocorrent-Verkehrs bei der Lotterie - DarlehnSeaffe betreffend. Die Lotterie-DarlehnSeaffe beabsichtigt mit Genehmigung des Königlichen Finanz-Ministeriums für daS ihr durch Allerhöchste Verordnung vom 25. Februar 1862 zugewiesene AusleihunaSgeschäft, unter Fefthaltung der im Uebrigen dafür bestehenden Borschriften von jetzt ab, je nach Wunsch und sich zeigendem Bedürfnisse, auch die Form der Contocorrent in so weit eintreten zu lassen, als sich dieselbe in jederzeitiger Entnehmung und Zurückzahlung beliebiger Geldposten äußert. ES soll dabei das sogenannte Check-System zur Anwendung kommen, wornach dem Conto - Inhaber die Füglichkeit geboten ist, über den ihm, hier auf eingelegte Werthpapiere emgeräumten Credit nach Gefallen mittelst besonderer Conto-Anweisungen (Checks). ' ^1- » , - ^ ^ nirc .-1 -L«. ^ ^ " ^ - ang cschi ^ Die Unterzeichnete Direction ladet hierzu ergebenst ein und verweiset im Uebrigen auf das darüber aufgestellte Regulativ, wovon gedruckte Exemplare, sowie sonstige Auskunft an der betreffenden Caffenstelle — Iohannesgaffe, Lotteriegebäude parterre — zu «hatten sind. Leipzig, den 1. Juni 1864. König!. Lotterie - Direktion, in Verwaltung -er Lotterie - DarlehnSeaffe. Ludwig Müller. Verhandlungen der Stadtverordneten am 25. Mai 1864. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) DaS Gesuch de- LaternenwärterS Pöschel um Vermittelung einer Perüion ward zurückgelegt. Eine RathSzuschnft, betreffend Herrn vr. GrunertS Entlassung an- dem Coutracte wegen Uebernahme des hiesigen Stadttheaters ward voAetrqgeu. Der Rath sagt darin u. A.: .Durch die mit Herrn vr. Grunert gepflogenen münvüchen und schriftlichen Verhandlungen waren die Contract-Verhältnisse wegen Uebernahme des hiesigen Stadttheaters zum vöüiaen Abschlüsse gediehen und als uns die ofsicielle Mit- theilunz Üoer dessen Entlassung aus seiner bisherigen Stellung in Stuttgart am 4. d. Mis. zuging, warm alle Bedingungen erledigt, von denen die Vollziehung des schriftlichen Contracts abhängig «macht war. Da derselbe indessen hiermit noch immer zögerte, so erließen wir die beifolgende Zuschrift vom 17. d. MtS. an ihn, aus der die Herren Stadtverordneten die Bestätigung vorstehender Darb ^ ' '' ' ' rechtl durch . ^ Gesundheitsrücksichten — nachsucht. »So nachtheilia nun auch die Erfüllung dieses Gesuches aus unsere Theaterverhaltuisse einwirken muß, so haben wir doch solche beschlossen, da die Stadl kein Mittel in dm Händen hat, den Petenten zur ersprießlichen und rechtzeitigen Einhaltung seiner Verbindlichkeiten zu zwingen, indem die Anstellung einer Klage auf Erfüllung de- Contracts, wenn auch zur VerurtheiLung des Verklagten, doch darum »och immer nicht zur Erreichung de- beabsichtigten Zweck- führen würde, bei der unausschieblichen Dringlichkeit der Sache aber weitere Verhandlungen um so weniger rathsam erschienen, als sie keine Aussicht auf Erfolg darboten. „Bei Fassung dieses Beschlusses aber haben wir uns für pflichtet gehalten, sofort zu einer weiteren eventuellen Wahl i ver- unter den ausgetretenen Bewerbern zu verschreiten. »Dieselbe ist auf Herrn von Witte, vormals Theaterdirector in a und Pesth, gegenwärtig in Paris als Rentier lebend, gefallen. »Seiner Bereitwilligkeit zur Uebernahme des Theaters unter den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen, mit alleinigem Aus schlüsse de- dem Herrn vr. Grunert wegen des neuen Theaters gemachten Zugeständnisses, haben wir uns vorläufig auf telegra phischem Wege versichert. »Indem wir die Herren Stadtverordneten hiervon in Kmntniß setzen, ersuchen wir Sie um Ihre Zustimmung zu der beschlossenen Lösung des ContractS mit Herrn vr. Grunert.* Einstimmig ertheilte die Versammlung diese Zustimmung, ver wies aber im Uebrigen die RathSzuschrift an den Finanzausschuß. Hierauf sprach der Vorsteher Joseph: »Wir haben diese Woche eine traurige Pflicht zu erfüllen gehabt, indem wir, vertreten durch der Rechte und diesen verwandten DiSciplinen, hochgeachtet als scharfsinniger und im Rechtsprechen bewanderter Richter, nach und nach erhoben zu deu wichtigsten Aemtern und Würden und zu den Ehren, welche im Namen der Wissenschaft verliehen werden, den ^ " unserer Stadt beizuz-hlen war; nicht bloS, weil er bi- in die treu erg Hingänge uns mit gerechtem mit unserem Collegium in einer weil er selbst Beziehung
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