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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-08-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186408112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640811
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640811
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-08
- Tag1864-08-11
- Monat1864-08
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1864
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Anzeiger. >miW»tt dti Kinizl. Btjirkizcrichli wd d>» Rach« «<I SIM LlchM, M 224. Donnerstag den 11. August. 1884. lami. »dt« Prinz staur. Stadl ;er H. mg n dt< org-ll, nhofl. zarnt. öttliil, >gnt. uratin gevv. Nl8Ll estbah» 30.-; vo. 3», ; -m- ). laitr. 00 Pft- >0 Pst. >tober- ner. - bez. - d. Mi. d. Mr. Zpiriütt rtembn- 1/k. Bekanntmachung. In den Monaten Juni «nd Juli d. I. sind von uns wegen nachfolgender Contraventionen Strafen und Bedeutungen u-znsprechen gewesen. — Leipzig, am 5. August 1864. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Bollsack. H. 1) Straßenverunreinigungen, unterlassene- Kehren 4L. 2) Versperrung, Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- re 15. 3) Begehe» der Trottoir- mit umfangreichen Gegenständen 16. 4) Ordnungswidrige- Stehenlaffen von Wagen, Karren, Kisten 16. 5) Unbefugtes Standmacheu 8. 6) Contraventionen in Betress des Reiten- und Fahrens in den Straßen der Stadt und deren Umgebung 21. 7) Unterlassene Versteuerung von Hunden so wie Hermnlaufenlasscn derselben ohne Beißkörbe ... 79. 8) Feuerpolizeiliche Contraventionen 27. S) Medicinalpolizeiliche Contraventionen 5. 16) Ueberschreitnng der Tanzmusikerlaubniß 12. 11) Gesetzwidrige Verzögerung der Taufe neugeborner Kinder 1. 12) Beschädigung der Promenaden - Anlagen 25. 13) Feilhalten mit zu leichter Butter 27. 14) Hinterziehung de- Standgeldes und der Wegeabgabe 7. 15) Sabbarhstörung . 8. 16) Ciafanaen von hier heimischen Singvögeln während der Schon- und Hegezeit 2. 17) Verkauf zu leichten Brode- 5. 18) Verausgabung z» leichten Golde- 1. 19) Verkauf von grünem Fleisch auf hiesigem Marktplatze 8. 20) Verschiedene Kraßenpolizeiliche Contraventionen 30. 21) Dünaerabfabren bei Tage-zeit 25. 22) Unbefugter Gewerbebetrieb 11. 23) Baucomraventionen 9. 24) Arbeitseinstellung der GewerbSgehülfen ohne vorherige Kündigung . . 6. Summa 400. 6»L Auszug aus der Rede des Äbg. vr. Heyner »her die Petition der Leipziger Luchhändter. , E- UM mir nicht- übrig, als mich mit den LuS- lchungen des Reg.-Commiffar- Hape zu beschäftigen; zuvor lassen Sie mich constatiren, daß die Ministerbank nicht selten ein bunte- Wiverspiel der Gesinnung darbietet. Neulich noch erlebten wir rS, dsß der warme Freund der Geschworene« vom Jahre 1848 und 1849, wo er sogar zu Gunsten derselbe» begeistert Vorlesungen hielt, und jetzige Erfinder der Schöffen gegen «ne Gleichstellung der Bettheidiaung mit dem Ankläger in den Puncte» sprach, über welche er auf dem Juristentag zu Dresden günstig, ja sogar als Nes er ent sich ansgesprochen, m der Kammer dasjenige mißbilliat«, n»- er auf jene« Juristentag befürwortet hatte. Heute erleben wir e-, daß ein Eomruissar, dem einst G. Herweghs freie» Dichter nett nicht frei genug war, der unlängst noch di« Birepräsidentschaft de- Eisenacher Journalistentag- (neben seinem College«, dem .rochen" Becker, sitzend) von einem tapferen Kämpen für Preß freiheit, Prof. Biedermann, der ebenfalls wegen Preßvergehen (er hatte gegen die Napoleoniden geschrieben, die damals bei unserer Negierung in großen Gnaden standen, während einige Jahre später i> der Zeit de- italienischen Kriege- die officiSsen Organe sogar Insulten gegen dieselben straflo- sprechen konnten) Freiheits strafe erlitt und seine- Amt- und Würden entkleidet wnrde, von diesem Dulder für Preßfreiheit übertragen erhielt und in dieser Eigenschaft für bessere Schutzmittel der Preßfreiheit mitgewirkt, die aüerentgegengesetzten Ansichten seiner selbst in der anderen Eigen schaft auSzusprecheu sich entschließen muß und sich, kau« daß sich die Sonne wendet, rücksichtslos verläagnet. Fürwahr die Pflichte» eine- RegieruugS-CommissarS verlangen barbarische Opfer. Her- »egh, dem die Ehre der Gesinnung-treu« Niemand bestreiten wird, möchte nicht tauschen und wäre nicht eisern genug, fie zu bringen. Hier tritt nun noch ein Dritte- hinzu. Der RegierungS- Commiffar ist mitten in seinem Widerspruchs mit sich in Wider spruch gerathen, denn einmal hält er den Richter an da- Gesetz gebunden, dann entschuldigt er ihn durch den Spielraum, der ihm in Preßsachen gelassen; ja er hatte noch richtiger Weiler hinzusetzen können, der Richter sei vom Gesetze mm Gesetzgeber mit rückwirkender Kraft gemacht; denn ist diesem überlassen zu be finden, was .geeignet" ist (wie da- Gesetz sagt) Haß oder Ver achtung zu erregen, so findet der eine Richter geehnet. wa- der andere ungeeignet findet, und findet heute ungeeignet, was ihm gestern sehr geeignet war. Der Herr RegterungS-Commissar weiß ja da- Alle- a« Besten «rS eigener Lebenserfahrung. Der Richter hat daher mehr als Gesetzgeber zu »perire«, denn als Richter die That an- Gesetz z« passen, und damit find alle menschlichen Schwächen and Leidenschaften mit auf den Rickrerstuhl gesetzt. De« Aengstlichen ist Alle- geeignet, dem Indifferenten da- Meiste, «Nd der «nthige selbstständige Politiker eignet sich nicht zum Richter. WaS die vom Herr» Regierung-- Eommissar erwähnte milde Praxis anlangt, so datirt diese von der Schlacht bei Solferins. Was vor dieser zu schreiben nicht gewagt werven durste, was in schüchternen Tadel -eylMt, doch schon sicheren Ver folgungen begegnete, kann seitdem gedruckt werden. Der Reaction in Deutschland darf vielleicht der Muth wieder höher schwellen und die milde Praxis wird dem von GwatSvienern geübten soge nannten Rechte «eiche». Da- Wach- der Nase de- Recht- erweicht nur, wenn die Freiheit-fonne in der Politik scheint. Preßfreiheit aber herrscht nur dann, wenn de« Richter kein weiter Spielraum, in dem er mit dem Rechte spielt, gegeben ist, sondern da- Gesetz selbst da- Recht schützt. Da- Gesetz, wen* ed die Preßfreiheit, anstatt zu verfolgen, zulaffen will, muß daher vor allen Dingen den Richter von dem Gefühle de- .Geeignetsein" befreien, damit da- Gesetz und abermal- da- Gesetz und nicht die Vifion herrscht. Ein Rechtsstaat will Recht, positive- Recht. Nach dem .weiten
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