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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.06.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-06-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186306305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630630
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630630
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-06
- Tag1863-06-30
- Monat1863-06
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.06.1863
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Anzeiger. . , > ->>>--> .— > . .. - Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M"M. Dienstag den 30. Juni. 1863. Bekanntmachung. Für Fuhre« -er FiaereS und eoneessiorrirten Einspänner aus der Stadt nach dem Turnfeftplatze haben wir von jetzt ab und bis auf Weiteres die Taxe für 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen auf 5 Ngr. 7-,, R,r. 10 Ngr. 12 N^. der doppelte Betrag zu erheben. Leipzig den 27. Juni 1863. Der SAath -er Sta-t Leipzig. Cichoriüs. vr. Hempel. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig, -,n 23. Juni L8«3. Auf Feuerallarm rücken vom 1. Juli d. I. Mittags 12 Uhr an das I. und II. Bataillon zum Feuer-ienst aus und zwar sammelt sich das II. Bataillon an der Brandstätte, da- I. stellt sich auf dem Naschmarkte als Reserve auf. Das IH. und IV. Bataillon treten, als zweite Reserve, erst dann in Dienst, wenn nach dem AuSrücken der beiden erstgenannten im Feuerdienst stehenden Bataillone Appell geschlagen werden sollte. DaS Gomruan-o -er tkommuualgarde. G. F. Wehrhan, Oberl. v. d. Armee. Die Leipziger Hypothekenbank, von deren Generalversammlung wir in Sir. 167 berichtet haben, wurde schon im Jahre 1856 projectirt und schon im Jahre 1857 consiituirte sich ein Actienverein, welcher sich ihre Herstellung zur Ausgabe stellte. Das Project ist also älter als alle die übrigen Hypothekenbanken und HypolhekenverftcherungSanstalteu, welche seitdem ins Leben getreten oder projectirt Word« sind. Nachdem gegenwärtig mit Zuversicht der baldigen Concessiouirung und Etablirung der Leipziger Hypothekenbank eutgegengesehen werden kann, ist eS von allgemeinem und localem Interesse dieselbe näher kennen zu lernen, und dies um so mehr, da sie sich mit ihren fundamentalen Einrichtungen ganz wesentlich von allen verwandten Unternehmungen unterscheidet. Zunächst geht sie nicht darauf aus, wie die Hypothekenversicherungsanstalten, nur die richtige Zinszahlung der Hypothekenschuldner zu garantireu, sondern sie will vollkommen sichere Hypotheken erwerben und auf Grund der selben verzinsliche Hypotdekevbankscheine (Pfandbriefe) ausstellen, deren Verzinsung sie selbst übernimmt. Dann will sie weder durch Ausgabe von unverzinslichen Bankzetteln, noch durch Bewirth- schaftuna eines großen Capital- dem Grundbesitze Capital und ihren Aetionairen Gewinn zuführen, sondern sie will nur den Verkehr zwischen Capital und Grundbesitz in für beide Theile gleich vortheilhaster, alle Hemmungen und Stockungen beseitigender Weise billigst vermitteln. DaS kleine Aktienkapital (50000 bis 100000 Thlr.), auf welches sie sich stützt, hat nur die Bedeutung einer Caution für die Vorsicht und Rechtschaffenheit, mit welcher diese- Vermittlungs geschäft betrieben werden soll. Da uns der Vortrag, welchen Herr Hofrath Marbach bei Eröffnung der Generalversammlung am 15. Juni d. I. gehalten.hat, zugänglich gemacht ist, so heben . wir aus demselben in Beziehung hierauf Folgende- aus. Der Genannte sagte zu den versammelten Lctionaoeen: »Lasten Sie mich den Grundgedanken der Leipziger Hypothekenbank zu Ihrem Gedächtnisse aufftischen, denn auf ihm beruhen die Hoffnungen auf die seaenSreiche Zukunft der Leipziger Hypothekenbank, wenn sie nur ersr einmal ins Leben getreten sein wird. Dies« Grundgedanke ist: die Organisation des aus den Grund best- sich Mtzenden CreditS. Durch diesen Gedanke» werde« alle künstlichen Machinationen, um entweder das Capital zu Gunst« de- Grundbesitzes oder dm Grundbesitz zu Gunsten des Capital- ausiubeuteu, ausgeschlossen; Organisation gewährt nur ei» Institut, welche- das nallmiche Verhältniß zwischen Capital und Grund besitz von dem ihm künstlich und willkürlich angelegt« Fesseln be freit, damit es sich frei gestalten und alle die Vortheile «ach beid« Seiten hm gewähren kann, welche in seiner Veränderlichkeit liegen, während die Nachtheile, die aus dieser Veränderlichkeit resultireu, durch da- Bedürfniß nach Ausgleichung so schnell und leicht, al- überhaupt möglich, beseitigt werden. Sowohl der Werth des Capital-, als der Werth de- Grundbesitze- ist veränderlich; daher ist e« auch, und in noch höherem Maße, das Verhältniß beider zueinander, d. h. der Credit des Grundbesitzes. Der Staat hat im richtigen Erkenntniß der Wichtigkeit de- Grundbesitze- für seine eigene Existenz de» Grundbesitz in Schutz genommen, um besten Credit zu vermehren und zu befestigen; aber um ihn beschützen zu können, hat er ihn bevormunden müssen. Auf diese Weise ist die Hypothek entstanden, die Sicherheit, welche die Hypothek gewährt und die Schwerfälligkeit, welche ihr anhrftet. Die Bevormundung wurpe so lange vom Grundbesitze nicht als Last empfunden, sondern als Segen, als der Werth de- CapitalS noch von dem Werthe de- Grundbesitze- vorzugsweise abhängig war. Mit der Industrie aber entwickelte sich ein immer gewaltiger und unabhängig auf den Werth des Capital- einwirkender Factor und unter den Werth- schwankung« de- Capital- hatte nun der Grundbesitz zu leiden. Die mtt der Bevormundung unvermeidlich verbundene Schwer fälligkeit der Hypothek wurde verderblich für den Grundbesitz, indem er trotz seiner Solidität und selbst bei anhaltender Steigerung seines eigen« WertheS in die rasch wechselnden Schwankungen de- CapidalwertheS hiueiugeriffeu wurde, welche er nicht ohne Gefahr nutz Schaden auSzuhalt« vermag. Das Störende an der Hypothek ist für den Grundbesitzer die Kündbarkeit de- creditirten Capital-, eS macht ihn zu« Gegenstände und häufig zum Opfer de- Wucher-.; und für den Capitalisten hat die Hypothek die ab schreckende Unannehmlichkeit, daß sie nur durch langweilige und kost- splchge Cosston verkauft, nicht in jedem Augenblicke zu Gelde ge macht werd« kann. Man hebe diese beiden Uebelstände auf, welche die »othwendigß Folge der Bevormundung de- Grundbesitze- durch den Staat sind, und der Credit de- Grundbesitze- ist organisirt, d. h. er kan» sich selbstständig naturgemäß gestalten. Die Leipziger Hypothekenbank löst da- so schwierig erscheineude Problem in der allereinfachsten Weise; indem sie sich als allge mein« Gläubiger und zugleich als allgemein« Schuldner hiustellt, hebt sie zugleich die störende Kündigung uud da- schwerfällige EesstouSverfahreu auf. Welcher Grundbesitzer wird die Leipziger Hypothekenbank übergeh«, wenn er durch sie Geld bekomm« tann, da- ihm niemals gekündigt wird und da- er ganz »ach seiner Bequemlichkeit dann, wenn eS am wohlfeilsten zu haben ist, zurück- zahl« kann. Welcher Capitalist wird die Hypothekenbank vernach-
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