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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186502127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-02
- Tag1865-02-12
- Monat1865-02
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1865
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——V '— " WpMtrIagMlltt Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Sonntag den 12. Februar. 1865» M 43. Bekanntmachung. Der am 1 Februar d. I. fällige erste Termin der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 23. August v.I. erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 24. August desselben JabreS mit drei Pfennigen von der Steuer-Einheit zu entrichten und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an I, Pf. von der Steuer-Einheit unverweilt an die Stadt-Steuereinnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf der gesetzl'chen Frist executivische Maßregeln gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den 11. Februar 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Koch. Taube. Holz - Auction. Montag den 13. Februar d. I. sollen auf dem diesjährigen Gehau im Kuhthurmer Revier Vormittags von S Uhr an 160 eichene, buchene, rüfterne, erlene und aSpene Klötzer und 2»/, Klafter eichene Rutzfcheite, so wie Nach mittags von 2 Uhr an ca. 160 buchene, eichene, rüfterne, erlene und aspene Scheitklaftern Brennholz unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig, den 31. Januar 1865. Des Raths Forst-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordneten am 8. Februar 1865. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) In dem Borberichte über obige Sitzung (Tageblatt vom 10. dies. Mon. Nr. 41). auf dessen Angaben, um Wiederholungen zu vermeiden, Bezug genommen wird), ist des von Herrn vr. Heyner und Gen. angebrachten Antrags gedacht. Dieser Antrag lautet: Auf den von den Stadtverordneten gestellten Antrag vom I.Mai 1862, in Ankunft vor jeder Predigerwahl öffentliches AuS- schrelben zur Bewerbung um das erledigte Amt und Ein ladung an Mehrere der Bewerber zur Abhaltung einer Probepredigt ergehen zu lassen, hat der Rath unter dem 17. Mai dess. Jahres die Zusicherung abgegeben: „daß wir, vorbehaltlich der Entschließung im einzelnen Falle, dem Anträge in der Regel stattzugeben beschlossen haben." Der Fall, den der Rath ausgenommen wissen will, ist der jenige, in welchem hervorragende Männer geistlichen Standes be rufen werden sollen. DaS Stadtverordneten-Collegium wird gewiß stets bereit sein, auf eine Probepredigt zu verzichten, wo es sich um solche Männer, wie der Rath sie im Auge hat, handelt, — und wenn einmal Kanzelredner wie z. B. Tschirner, Rosenmüller waren, oder wie z: B. der Generalsuperintendent vr. Schwarz in Gotha, Zittel in Baden sinv, sich an unsere Kirchen berufen ließen, dann wird ihr Ruf und Ruhm ihre Probepredigt gewesen sein. In jetzigem Falle aber liegt durchaus kein Anlaß zu einer Ausnahme vom öffentlichen Ausschreiben vor, da der Rath selbst af ervorragender noch nicht auf die Absicht der ärmer berufen und den Namen eines solchen noch nicht genannt hat. ES steht daher fest, daß öffentliches Ausschreiben zur Anmel dung zu Probepredigten stattfindet, wobei es dem Rathe nicht zu verdenken ist, daß ec mit zwei hiesigen Predigern den Anfang der Probepredigten gemacht hat. Ein längerer Verzug jedoch würde nicht gerechtfertigt sein, da die Vacanzen schon feit lange bestehen und die baldige Besetzung der Stelle an der PeterSkirche insbe sondere wegen der Sprechstunde mit den Katecheten geboten erscheint. Wir beantragen daher beim Collegium der Stadtverordnelm: dasselbe wolle den Rath ersuchen, das nach dem früher ge- als möglich zu erlassen. Leipzig, den 6. Februar 1865. vr. Heyner, Haugk, Häckel, H. B. Heß, Carl August Barch, R. Lehmann, Wrl^Sie^ismund ,Joh. Sam. Garbe, F. E. Näser, A. Krell Bernh. Schlicke, William Lö E. Wen gl er igust Schulze, Herm »sch, W.L. Heine, L. , Adv. Helfer. Joh. Sam , Herm. Wanckel, Märten-, Herr vr. Heyner bemerkte zur Unterstützung des Antrags, daß derselbe durchaus auf den früheren Verhandlungen mit dem Rathe und auf dessen Zugeständnissen bastre und gegenwärtig von besonderer Wichtigkeit werde, weil jetzt drei geistliche Aemter erle digt seien. Der Umfang des Antrags sei allerdings sehr bescheiden, er gehe nicht auf das christliche Urrecht zurück, nach welchem die Christen selbst nach ihrem Vertrauen und ihrer Werthschätzung den Geistlichen wählen. Hoffentlich bringe die Zukunft auch in Sachsen der Kirchengemeinde ein wirkliches Wahlrecht bei Besetzung ihrer geistlichen Aemter und eine PreSbyterialverfaffung. In einer Zeit, wo die starre orthodoxe Richtung gehätschelt werde und zur Modesache geworden, sei daran zu erinnern, daß der Rath in den Jahren 1848 und 1849 dem Collegium be reits ein Wahlrecht zurückgegeben oder doch ein größeres Mitwir- kungSrecht eingeräumt habe. Damals seien die Herren vr. Wille und vr. Meißner durch die Wahl der Gemeindevertretung in ihre Aemter berufen worden. Seitdem aber die schwarze Reaction und die Nacht des HyperorthodoxiSmuS wieder hereingebrochen, so seidaS angezündete Licht wieder ausgelöscht und der Gemeindevertretung ihr Recht wieder entwunden worden. Jetzt sei eS Zeit, auf das Recht wieder zurückzukommen. Mit schmerzlicher Empfindung müsse man hören, daß größere Rechte als bei uns noch in kleineren voigtlän dischen Dörfern von der Gemeinde ausgeübt würden, und kaum lasse es sich glauben, daß man dasselbe Recht, wie es Dörfern dort eingeräumt worden, der Stadt Leipzig, einem Brennpuncte der Intelligenz, dem Wohnsitze der Universität versagen wolle und könne. ES sei tief zu beklagen, daß seit längerer Zeit, seit der Berufung von Harleß, welche, wie damals auch der verehrte Prof, vr. Theile erklärte, eine Calamität für Leipzig war, der Stadtrath mit wenigen Ausnahmen die hyperorthodore Richtung bei Anstel lung der städtischen Geistlichen bevorzuge; höchste Zeit sei eS, daß der Stadtrath im Geiste der evangelischen Freiheit unv im Ein klänge mit der Culturentwickelung unserer Zeit sich einer andern Richtung zuwende. Herr vr. Stephani, im Princip mit dem Anträge einver standen, gab doch zu erwägen, daß, wenn derselbe auf die beiden schon seit längerer Zeit erledigten Stellen sich auSdehnen solle, die Vacanzen länger als wünschenSwerth beibehalten werden müßten. Wolle man dagegen den Antrag nur auf die in den letzten Tagen eingetretene Bacanz beschränken, so schließe er sich demselben an. Nachdem Herr SiegiSmund den Antrag bevorwortet hatte, entgegnete Herr vr. Heyner Herrn vr. Stephani, daß selbst eine längere Bacanz hier leichter zu übertragen sei, zumal da durch die Katecheten Aushülfe geboten sei; daß man auch mit Ge wißheit vsn dem Ausschreiben günAge Erfolge erwarten könne, da die hiesigen Stellen sicher viele Bewerber finden würden. Borsteher vr. Joseph fügte noch hinzu, daß der Rath in seiner, die jetzigen Probepredigten betreffenden Zuschrift ausdrück lich darauf hingewiesen habe, daß er „zunächst" hiesige Prediger
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