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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186502184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-02
- Tag1865-02-18
- Monat1865-02
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1865
- Autor
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>n ae n- so re ie, er- l'm me >en rS- eil- inst aS- e ea. S »lere. furt. mffe. atton »rnt. »sie. e. at. »um. >rg. »cheaer vffe. garnt. ou dr inge« 1. 808; ttional- Ered.- 44.85; . Lomb. : 94.80. S»/.. talte«. »obil.» ier —. -bahn- SIAS. ourede 100 Pfd. pfd. loco loco —, 13»/. < » pr. pr. »/.. Mai- 12 ^ 5ept.-Oct. - von «. 5. Anzeiger Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. M 4S. Sonnabend dm 18. Februar. 1865. Bekanntmachung, die Reinhaltung der Straße» betreffend. Wiederholt bei uns angebrachte Beschwerden über Unterlassung der den Grundstücksbesitzern obliegenden Reinhaltung der Straßen veranlassen uns zu folgenden, im Wohlfahrt-- und gesundheitspolizeilichen Interesse nöthigen Anordnungen: 1) Jeder Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, daß der längs der Straßenfronte seines Grundstücks befindliche Theil der Straße, und zwar oei gepflasterten Straßen bis zu deren Mitte, bei anderen bis mit der Tagerinne an jedem Markttage in den NachmlttagSstunden von 2 bi- 4 Uhr gekehrt werde. 2) Bei trockner Witterung ist zur Verhütung de- Staubes vor dem Kchren die zu reinigende Fläche mit Master zu besprengen. 3) Der in den Tagerinnen sich sammelnde Unräth darf nicht in die Einfalllöcher der Nebenschleußen gekehrt werden, sondern ist mit dem Straßenkehricht in Haufen zusammenzubringen ; etwaige Verstopfungen der Schleußeneinfalllöcher sind entweder sofort zu beseitigen, oder in der Expedition de- Marstalls oder auf der Wache unter dem Rathhause 4) Nur an den unter 1. bemerkten Tagen und Stunden dürfen au- den Grundstücken Kehricht, Stroh, ^ dergleichen Abgänge in Körben oder zu den Kehrichthaufen auf die Straße r>e anzuzeigen. an den unter 1. bemerkten Tagen und Stunden dürfen au- den Grundstücken Kehricht, Stroh, Papier, Küchenabsälle und dergleichen aus die Straße geschüttet werden; übriyens ist e- zu empfehlen, Kübeln zur Abfuhre während der evengedachten Zeit bereit zu halten. 5) Asche, Bauschutt, Scherben, Muschelschaalen, Steine und dergleichen dürfen weder zu den Kehrichthai gebracht, noch mit dem Hauskehricht vermischt in Körben oder Küveln zur Abfuhre gegeben werden. 6) Wenn außer der regelmäßigen Kehrzeit beim Auf- und Abladen oder beim Auspacken von Waarm oder MeubleS auf der Straße Stroh, Heu und dergleichen verstreut worden, so ist Solche- sofort «ach beendigter Arbeit bei Seite zu schassen. 7) Schutt-, Gand- «nd Erdhaufen sind vor Abends zehn Uhr von der Straße wegzubringeu. 8) Bei Schueefall und Frost hat jeder Grundstücksbesitzer läng- der Straßenfronte seine- Areale- den Fußweg und die Tagerivnen von Schnee und Ei- reinigen, den Schnee auf der Fahrbahn raufen brn aber bi- zu deren Mitte und an der nach der Straße zu gelegenen Seite der Tagerinne in Haufen bringen zu lasten, auch bei Glätte den Fußweg durch Streuen von Sand, Asche oder Sägespähnen gangbar zu erhalten; da- vor den HauS-Eingängen oder Einfahrten liegende bosfirte Pflaster ist bei Frostwetter täglich mit Sand oder Asche zu bestreuen. 9) Schnee und Ei- dürfen nicht au- den Grundstücken auf die Straßen geschafft werden. Die vorstehenden Anordnungen gelten ohne Ausnahme für sämmtliche Grundstücksbesitzer, in brr-inneren Stadt sowohl als in den Borstädten, möge» die Straßen zur Unterhaltung auf städtische Kosten übernommen sein oder nicht. Nur rücksichtlich der Kehrtage bewendet e- bi- auf Weitere- bei unserer Bekanntmachung vom 30. Januar 1860 in Bezug auf die in derselben genannten Straßen. Me GrundMlckSbefitzer und deren Stellvertreter haben bei eigener Verantwortung darauf zu sehen, daß auch von ihren Mieth- Auordnungen streng befolat werden. dlungen werden mit Geldbußen bis zu 20 Thlr. oder mit verhältnißmäßiger Gesävgnißstrase geahndet werden. Leipzig, am 17. Februar 1865. Der Math Der Stabt Leipzig. Dr. Koch. vr.Hempel. Bekanntmachung, die Anmeldung zur I. und II. Armenfchule für Ostern L86S betreffend. Ungeachtet unserer dem hiesigen Taaehlatt vom 16., 24. und 30. Oktober vorigen Jahre- iuserirten Aufforderung, die Gesuche um Ausnahme in die I. und II. Armenschule bis zum 3S. November vorigen Ja-reS anzubringen, erfolgen noch fort während neue Anmeldungen. . Um weiterer Verzögerung solcher Aufnahmegesuche vorzubeugen, werden alle Leitern, Pflegeältern und Vormünder, welche für Kinder, di« zu Ostern diese- Jahres schulpflichtig werden, allhier um Armeuschulunterrtcht nachfuchen wollen, hierdurch noch mal- ausmkordert, sich nunmehr ungesäumt unter Vorstellung der Kinder ber den betreffenden Herren Armenpstegern zu melden. Die Bestimmung darüber, welche der beiden hiesigen Armenschulen jede- der aufzunehmenden Kinder zu besuchen haben werde, bleibt Vorbehalten. Leipzig, de» 9. Februar 1865. Das Armen»Direktorium. Holz-Auktion. Mittwoch de« AK. d. M. soll« von Vormittags » Vbr an in GraSdorser Nevier, und zwar im Staditz am Seegeritz-PDnitzer Wege, 29 eichene, bucherte, ahorne, rüsterne, lindene, kirschbaumene und erlene Nutzklötzer, 12«/. - - - - ' ' L »erde». StiLUHriter. Unter den bisher in dieser Winter-Saison hier aufgeführten "?al gegebene >dem der begabte Dichter, ein Meister der Novelle, nun auch aus der Bühne sich dauernd und vielversprechend Terrain erobert hat. Alle-, was er vordem schon für da- Theater schrieb, muß zurück stehe« hinter diesem jüngsten Werk, da- den Rang einer hervor ragenden und besonder- freundlichen Erscheinung innerhalb der l dramatischen Literatur unserer Zeit beansprucht. Dem Autor gelang ^ e-, aus den vergilbten und verwitterten Blättern irgend welcher — W D 'Hl ''LL
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