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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.06.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-06-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186506072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650607
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650607
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-06
- Tag1865-06-07
- Monat1865-06
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.06.1865
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 158. Mittwoch dm 7. Juni. I8KL. Bekanntmachung. Der diesjährige Wollmarkt in Leipzig wird am IS. nnd 16. Juni gehalten. Die Wollen können schon am 14. Juni ausgelegt werden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig am 15. Mai 1865. vr. Koch. Schleißner. Gellerl im Nosenthale. Standbild von Knaur. Frei und stattlich umher blickt Gellert im lebenden Marmor, Was nur dem Dichter gebührt, hat auch der Bildner erkannt. Frisch, in der Fülle des Mannes erglänzt die erwägende Stirne, Noch hat Siechthum nicht Nacken und Frohsinn gebeugt. Just an dem Wege des Thals, wo oft der Geliebte geritten, Hoch aus dem Frühling des Grüns schimmert das blendende Bild. Ganz so ist eS erfüllt, wie'S Austria'S Stifterin wünschte, Bis auf die Sprüche des Steins, die ihr noch sterbend getreu. Wohl verklären sie uns den Sänger der geistlichen Lieder, Aber der Fabelpoel wurzelt noch tiefer im Volk. Eine Sentenz nur des Buchs — und Erinnerung strahlt aus der Kindheit, Ja! und der Dichter — Er lebt, wie ihn der Künstler gedacht. 1. Juni 1865. - Adolf Löttger. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 26. Mai d. I. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Vorsteher vr. Joseph erwähnte ferner, daß der Rath in der Frage wegen der Bicebürgermeisterwahl Bericht an die königl. Kreis directiou habe erstatten wollen und daß er sich deshalb veranlaßt gesehen habe, die Angelegenheit zur nochmaligen Abstimmung mit telst Umlaufs an das Collegium zu bringen. Letzteres habe sich dabei — ohne daß man von irgend einer Seite gegen den Ab- stimmungSmoduS Einsprache erhoben, in welchem Falle, und wenn nur Eine Stimme sich dagegen erhoben haben würde, er eine Sitzung anberaumt haben würde — in einer Mehrheit für Vor nahme der Wahl aus den drei vom Rath vorgeschlagenen Candi- dateu ausgesprochen. Er werde nunmehr die Wahl selbst auf eine der nächsten Tagesordnungen bringen. Weiter wurde beim Registrandenvortrage die RathSzuschrift, betreffend ein von Frau verw. Limburger der Privatcaffe der Waisen hivtttlaffeneS Legat von 500 Thlr., ein Dankschreiben des RennvereinS für den auSgesetzten städtischen Ehrenpreis und die vom Rath beschlossene Ernennung des zweiten Adjunct an der Thomasschule Herrn vr. Koch'S zum ersten Adjunct mitgetheilt. Eine Eingabe hiesiger Bürger, die Beseitigung der Bordelle in der Münzgaffe betreffend, machte Herr Häckel zu der seinigen. Sie gelangte an den BerfaffungSauSschuß. Eine andere anonyme, den Wasserleitungstarif betreffende Eingabe ward ihrer Anonymität halber ohne vorgetragen zu werden zurückgelegt. Die Ausstellung eines ZustimmuvgszeugnisseS zu dem mit Herrn Bürgermeister vr. Koch abgeschlossenen Kaufe über ein Stück Areal an der Connewitzer Chaussee wurde einstimmig beschlossen und eine Anzahl neuer Eingänge an die betreffenden Ausschüsse verwiesen. Auf der Tagesordnung stand zunächst das von Herrn vr. Ste phani vorgetrageve Gutachten des Finanzausschusses über den Tarif und daS Regulativ für Benutzung der neuen Wasserleitung. DaS hierauf bezügliche RathSschreiben sammt Regulativ-Entwurf ist bereit- in diesem Blatte zum Abdruck gelangt. Der Ausschuß erklärte sich zunächst unter Bezugnahme auf die eigenen Anträge » da«it einverstanden, daß da- für öffentliche Zwecke benutzte Wasser eben so zur Berechnung gebracht werde, wie das von den Privat- consumenten benutzte. DaS für den Verbrauch bei Feuersgefahr erforderliche Wasser ist allenthalben ausgeschlossen. Zu 2 und 3. Ueber den Preis des Bedarfs für gewerbliche Zwecke herrscht Einverständniß, dagegen beharrt der Rath darauf, für den Preis der Benutzung die Zahl, nicht die Größe der Wohnräume als maßgebend zu betrachten, wogegen er die Sätze des Tarifs unter 1 a, d und c auf 18 Ngr. zu ermäßigen bereit ist. In der Ueberzeugung, daß die Mehrzahl der Zimmer in der Stadt, deren Inhaber von der Wasserleitung profitiren wollen, wahrscheinlich in der Regel wenig unter 80 m Ellen halten wird, und in Anbetracht der sonstigen vom Rathe angeführtm beachtungS- werthen Momente rieth der Ausschuß einstimmig der Versamm lung an, den Rathsbeschlüssen unter 2 und 3 ihre Zustimmung zu ertheile», und eben so auch zu 4 und 5 dem RathStarifsatze für Waschküchen von 3 bis 6 Thlr., und Pissoirs von 1 bis 4 Thlr. beizutreten. Anlangend ZU 6 dev Tarif für den Wasserbedarf bei WaterclosetS, so gab der vom Rathe angenommene Satz zwar zu Erinnerungen keinen Anlaß, desto größere Bedenken aber erregten die weiteren vom Rathe dies falls getroffenen Bestimmun aen. Denn bei deren ungeänderter Annahme würde die weitere Anlage von WaterclosetS so erschwert sein, daß wohl äußerst Wenige noch die Kosten aufwenden dürften, welche eine dann fast täglich nölhig werdende Ausschöpfung und Abfuhr der aus den WaterclosetS in die Grube geführten Abflüsse nothwevdig verursachen müssen. Sonach erschien, während die vom Rathe behaupteten Nachtheile der Abführung aus den Water- closetS durch die Schleusen als erwiesen noch nicht anzusehen sind, die Bestimmung des RathS bezüglich der WaterclosetS als fast un bedingtes Verbot dieser Einrichtungen, was der Ausschuß durchau- nicht als wünschenSwerth anzusehen vermochte. Denn bereit- jetzt führen eine große Anzahl von Gruben ihre dünnen Bestandtheile in die Schleußen. Ein Nachtheil hat sich davon noch nicht bemerkbar gemacht, vielmehr steht zu erwarten, daß bei dem größeren Wasserverbrauchs, welcher als Folge der Er öffnung der Wasserleitung zu erhoffen ist. auch die Abführung des Schleutzeuunraths viel kräftiger erfolgen werde. Der Ausschuß schlug daher dem Collegium einstimmig vor: 1) dem Tarif für den Wasserverbrauch der WaterclosetS zuzu stimmen, dagegen 2) den vom Rathe beschlossenen Zusatz abzulehnen und dafür 3) zu beantragen, daß eine Bestimmung getroffen werde, wonach die Abflußlücher der Gruben in die Schleußen nur in einer solchen, von der Verwaltung zu bestimmenden Höhe und Modalität angebracht werden dürfen, daß nur die dünnen, flüssigen Grubenbestandtheile in die Schleiche ablaufen können. Zu 7 wurde dem Collegium die Genehmigung des RathSvorschlagS be treffs der Ständer empfohlen, auch vorgeschlagen zu 8 Beruhigung bei der Mittheilung des Raths zu fassen. Gleichen Beschluß empfahl der Ausschuß zu S gegen 2 Stimmen, welche an der schon früher geltend gemachten Ansicht, daß durch da- Belassen der jetzigen öffentlichen Röhrtrö-s
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