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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-06-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186506201
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650620
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650620
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-06
- Tag1865-06-20
- Monat1865-06
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1865
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viere. ilmb. viere. »de«. Fa». und »bürg. rrg. o«. garni. Notha. hweig. e «a». H-f. Hotel Snchner kleb. esdea. Roß. de Vav. ltzschau, wan. Palmb. B viere. § Hau-- Rusfie. g, gold. n. Derlto, tion ve rbürg. ßenburg, «bürg, »g, Hotel >l«bau«. TaaM all Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 171. Dienstag dm 20. Juni. IM. Bekanntmachung. Neuerdings wiederholt vorgekommene Unglücksfälle veraulaffen uns, auf das Verbot des fchnelleu und unvorsichtigen Fahren-, vorzugsweise um die Straßenecke«, mit de« Bemerken aufmerkfam zu machen, daß die Polizeiorgane zur strengsten Vigilanz angewiesen sind. Leipzig, den L7. Juni 18VS Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Metzler. Bekanntmachung. Die Impfung der Schutzpocken wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnenden Personen jeden Alter- hiermit unentgeltlich angeboten und soll dieselbe während der Zeit vom 7. Juni bis zum 19. Juli diese- Jahre- jede- Mal Mittwochs Nachmittags von 3 Uhr an in den hierzu bestimmten Localitäten der alten Waage Nr. 29 der Katharinenstraße stattfinden. — Leipzig, den 30. Mai 1865. Der Math der Stadt Leipzig. vr. Koch. H. Bekanntmachung. Die Herren Inhaber laufender Conto- werden hierdurch veranlaßt, die Declarationen ihrer Lagerbestände bis 30. Juni AbendS 6 Uhr in der Contobuchhalterei de- Unterzeichneten Haupt-Zollamt- abzugeben. Getroffener Uebereinkunst zufolg« sind diese Declarationen dießmal doppelt, sowohl nach den Sätzen der hi-her gültigen Tarife, als auch nach dem neuen allgemeinen Zolltarife abzugeben. Den Beginn der Vorbereitung ihrer Lager für die zollamtliche Revision wollen die Herren Contisten in der Zeit vom 22. bis gegen Ende Juni gleichfalls in der Contobuchhallerei anzeigen, damit die nöthige Beamtenhülfe bei der Classification der Maaren nach dem neuen Tarife gewährt und periodisch nach den Lagern entsendet werden könne. Leipzig, den 16. Juni 1865. Königliches Oaupt-Aoll-Amt. Keßler. Holz-Auktion. Mittwoch den 21. d. M. Nachm, von 3 Uhr an sollen im diesjährigen Gehau de- Connewitzer Neviere- mehrere Hundert Stockholzhaufen gegen Anzahlung von 10 Ngr. für jeden Haufen und unter den sonstigen im Termine durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, am 13.Juni 1865. Des NatheS Forst-Deputation. Verhandlungen der Stadtverordnete« am 14. Juni 1865. (Auf Arund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung theilte Vorsteher vr. Joseph mit, daß Herr Lorenz laut einer an ihn gerichteten Zuschrift seine vorläufig ablehnende Erklärung über den Ankauf de- Mickellhwate'schen Bauplatzes in der Wiesenstraße zurücknehme und für den Ankauf stimme. Da- Collegium betrachtete damit die für den Ankauf erforder liche Stimmeneinhelligkeit als hergestellt. Auf zwei kürzlich au den Rath gebrachte Anträge Iheilt der selbe mit, daß er wegen Beseitigung der Bezeichnung »Armen- schule* mit dem Armendirectorium in Verhandlung getreten sei, die Aufstellung eine- Erinnerungszeichen- an Dolz und Plato aber beschlossen habe und sich wegen der Ausführung diese- Beschlusses Weiteres Vorbehalte. ES hatte dabei zu bewenden. Hierauf ergriff Herr vr. Heyner da- Wort und bemerkte, daß in einem Artikel der Leipziger Zeitung über den von Herrn Lorenz eingebrachtett, in voriger Sitzung begründeten Antrag wegen Beseitigung der dem Einwerben von J-raeliten in Leipzig entgegen stehenden Hemmnisse die Comvetenz de- Collegiums zur Verhand lung dieser Frage nach §. Il5bb der Städte-Ordnung bezweifelt worden sei. Diese Competenz sei aber für den betreffenden Antrag in Abschnitt e de- §. 115 und da- hier einschlagende specielle Interesse der Stadt begründet. Durch die frühere bezüglich der Juden-Aufnahmen bezeigte Engherzigkeit und Kurzsichtigkeit in Beurtheilung solcher NiederlaffungSgesuche habe man der Stadt und dem Lande viel Capital und rüstige Kraft entzogen und an gesehene Handelsgeschäfte nach Berlin getrieben ; letzt solle mau endlich Schritte zur Abhilfe thnn und zwar umsomehr, al- sich wohl mit Zuversicht erwarten laste, daß die Staatsregierung dem übrigen-zunächst nur an den Rath gerichteten Anträge entsprechen werde. Er müsse anerkennen, daß die Regierung sich liberaler ge zeigt, als früher der Stadtrath und selbst die Stadtverordneten. c sage dem St.-V. Lorenz Dank für seinen Antrag, weil er von einem Christen komme; denn e- sei unchristlich, einen Mit menschen um seines Glaubens willen anders zu behandeln. Duldet Euch unter einander! Sachsen, welche- da- Land der Intelligenz und Industrie genannt werde, stehe aber gleichwohl mit seiner Gesetzgebung über die Aufnahme von Juden nicht nur nicht mit der Gerechtigkeit und Humanität, sondern auch nicht mit dem Interesse des Landes, namentlich Leipzigs im Einklänge und in ihrer Art fast, ganz allein in Deutschland. Mit der Gewerbefreiheit, die ohne Freizügigkeit keinen großen Werth habe, sei übrigen--die Furcht vor Concurrenz und dergleichen beseitigt. Vor Allem aber müsse daran erinnert wckden, daß die Gleichheit vor dem Gesetze ohne Rücksicht auf den Glauben durch da- Wort des früheren König- selbst verheißen sei. Diese- müsse erfüllt werden. Schlüßlich beantragte Herr vr. Heyner: das Collegium wolle dem Rath erklären, daß eS sich außer Stande fühle, irgend einem Menschen um deswillen, weil er der jüdischen ReligionSgesellschaft angehört, die Auf nahme als Bürger in Leipzig zu versagen. Dieser Antrag ward zahlreich unterstützt. Herr Lorenz erklärte, daß er eigentlich nicht die Absicht ge habt, auf die erwähnte Aeußerung der Leipziger Zeitung einzu gehen. Da die Sache aber einmal augeregt worden, so müsse er daran erinnern, wie er bei Begründung seines Antrag- ausdrück lich hervorgehoben, daß die Einwerbung von Israeliten zur Zeit gesetzlich nur in Leipzig und Dresden gestattet sei, daß aber bei dieser Einwerbung Leipzig hauptsächlich bevorzugt werde, letzteres also ein wesentliche- eigene- und städtische- Interesse an Beseitigung der beregten Hemmnisse, so wie im Allgemeinen auch die Erfahrung für sich habe. Dies möge zugleich Denen als Antwort gelten, welche die Competenz des Collegiums bezweifeln und die Beschrän kung des BerathungSrechtS der Stadtverordneten-Covegien bevor- Worten.
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