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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-07-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186507111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650711
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650711
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-07
- Tag1865-07-11
- Monat1865-07
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.07.1865
- Autor
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und Anzeiger. Amtsblatt bis KSmal, BczirlS-ettcht» mb drs Raths d« Stadt Ltipzi». M 1S2. Dienstag dm 11. Juli. 1865. Aufforderung zum Declariren der Geld- und Werthsendungen. Für Briefe mit Geld- oder Werthinhalt, deren Werth auf der Adresse nicht angegeben ist, leistet die Postverwaltung den gesetzlichen Bestimmungen zufolge im Falle des Verluste- oder der Spoliation am Inhalte keinen Schadenersatz. Im Interesse der Absender von Werchbettagen liegt e- daher, den Werth aus der Adresse anzugebe», dafern sie e- nicht vorziehen, den Bettag bei einer Postanstalt zur Wiederauszahlung an den zu bezeichnenden Empfänger einzuzahlen. Da indessen Geld- und Werthbeträge häufig noch in Briefen undeelarirt versendet werden, so wird da- Publicum auf die Zweckmäßigkeit der Werthsangabe um dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die durch die WerthSangabe oder durch die vorgedachte baare Einzahlung entstehenden Mehrkosten nicht erheblich sind und gegenüber der gebotenen Sicherheit kaum in Bettacht kommen können. Leipzig, den 8. Juli 1865. Königliche Ober-Post-Direktion. . von Zahn. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit der Verordnung de- Hohen Ministern de- CultuS und öffentliche» Unterricht- vom 26. August 1848 von den Pereipiente» nachstehender Beneficien im Couvictorio zu gedachten Prüfungen einzufinden Leipzig, den 3. Juli 1865. Die Gphoren -er Königliche« Stipendiaten. Die Bekanntmachung. Impfung -er Schutzpocken wird allen unbemittelten, in hiesiger Stadt wohnenden Personen jeden Alter- hiermit unentgeltlich angeboten und soll dieselbe während der Zeit vom 7. Iunr bi- zum IS. Juli diese- Jahre- je-e- Mal Mittwochs Nachmittags von S Nhr an in den hierzu bestimmten Localitäten der alte» Waage Nr. 29 der Kathariuenstraße stattfinden. — Sechzig, den 30. Mai 1865. < Der -Tat- -er Stadt Leipzig. vr. Koch. H. Bekanntmachung. Vom 1. August d. I. an wird da- städtische Bauamt Drnunenar-eite« für Privaten nicht mehr übernehme». Sechzig, am 6. Juli 1865. Der Math -er Stadt Leipzig. vr. Koch. Gchleißner. Schuttfuhren werden am Lheaterba« angenommen und da- volle zweispännige Fuder mit acht Neugroschen bezahlt. Leipzig, dm 6. Juli 1865. Des STathS Ban-Deputation. Holz-Auktion. Mittwoch den LS. Juli -. I. sollen Vormittags von S Uhr an aus dem diesjährigen Gehau im Kuhthurmer Revier mehrere Hundert Stockholzhaufe« gegen 10 Ngr. Anzahlung für jeden Haus« und unter den übrigen im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig, den 8. Juli 1865. DeS NathS Forst- Deputation. Die Aufhebung -es Damm - u. Brückengeldes. Dem Aufsatze vom 3. Juli folgten schon Tag- darauf Ent gegnungen, die, so weit fie Irrthümer und Mißverständnisse be richtigt«, Dank verdienen. Der Einsender de- ersten Aufsatze- bemühte sich, daß man «ach seiner Meinung im Interesse der größten Mehrzahl der Bürgerschaft eine bisherige Einnahmequelle nicht zu leicht aufgeben *olle, um nicht vielleicht nur zu geschwind mit einer noch unlieb sameren Steuer belastet zu werden. Den rechtlichen Bestand de- eit vielen Jahren bestehenden, früher viel ertragreicheren Ein nahmeposten-, auf Grund ihm nicht bekannter Gesetze mit Ver fassung und Zollverein-Verträgen zu prüfen, fiel ihm nicht ein. Der Einsender konnte sich nicht zu dem Gedanken erheb«: daß unser Magistrat fett 31 Jahren im Widerspruche mit Gesetz und Verfassung diese Steuer erhoben hätte, und der beregte mittag der Stadtverordneten nicht die Bedeutung einer einfach« Auf hebung der bisherig« Abgabe habe, sondern ein Versag« der Ge nehmigung, fie ferner zu erheb«, enthalte. Irrthum und Miß- verstäudniß gmg noch Wetter, indem er ein« knapp« Mehrheits beschluß de- Stadtverordneten-Collegium- noch nicht als ein end- Mrgeß Urtheil ansah. Einer Berichtigung Vieser Verstöße be scheret er sich in Demuth. Er meinte: mögen doch die Abgabe pflichtigen , falls sie die Gesetzmäßigkeit der Steuer nicht anerkenn«, dieselbe verweigern, wie in Preußen mit der Miethsteuer geschehen, wir würden dann — vielleicht durch Richterspruch — eine- Besinn belehrt wndm. Alle die sich hinan knüpfenden Frag«, ob und wem denn Entschädigung in Thalnn zuzuerkennm, wn die Ver antwortlichkeit für d« verursachten Schaden tragen müßte, beun ruhigt« ihn nicht; ihm fehlte da- Verständlich und im gut« Glaub« fürchtet wohl Niemand so Schlimmes. Ob e- zum Borwurfe gereichet, diese Angelegenheit überhaupt der Oeffeutlichkeit zu unterbreiten, nachdem die Mitteld. Volks- Zeitung sehr geflissentlich und sogar über die persönliche Bedeutung der Abstimmung eine- Einzelnen berichtet hatte? Obwohl in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt, sollte doch nicht etwa im Geheim eine Angelegenheit, die später d« Geldbeutel aller Bürger berühr« würde, abgemacht werden? Me diese Frag« veranlaßt« d« Einsender nicht zu seinem Aufsatz. Ihm lag der Wunsch zu Grunde, für feine Anschauung und im städtischen Intereffe, da- öffentliche Gewissen auch von der andern Sette an zuregen, und scheint die- durch die Entgegnungen, wenn man zwischen dm Zell« liest, geschehen zu sein. Wm» nun, wie hier mr angeregt« Falle, eine Hälfte un Collegium der Bürgerver-
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