Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186505172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650517
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650517
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-05
- Tag1865-05-17
- Monat1865-05
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1865
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«oß. -WL». t. »bau».! garui. chnrr H. Ro«. atioa deil Hotrl j.( lburg. t. Goth» Loodoa. »»p«t<»rt, » I de Küsste. I pologue. r« Sieb, uratis» dal »«, Stedt Liebschtviz. a. Lrol-e, tirung, ict. 804.-; der Erck«! rriS 43.L0;I o. d. Loai.1 Loos, 93.8t. I Ätalte»! Lrel »Gp«»i ifen». rsrss. ' fest. r. 2I00Pfl> SO Pfd. sifd. loco >co 13'/, Octbr. 1^, Frühjahr 0000«^ Illli-e 1.17' Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Mittwoch den 17. Mai. 186S. Bekanntmachung. Der diesjährige Wollrnarkt in Leipzig wird am LS. und 1«. Juni gehalten. Die Wollen können schon am 14. Juni ausgelegt werden. Leipzig am 15. Mai 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schteitzner. Bekanntmachung. Da sofort nach der jetzigen Messe am Markte und in einigen nach demselben führenden Straßen die Wasserleitungsröhren gelegt rden sollen, so haben wir beschlossen, daß der Wochenmarkt bis auf Weiteres auf dem Fleischerplatze verbleibe und dre Marktbuden dem während der Messe für die Topfwaaren bestimmten Platze ihre Aufstellung finden. Leipzig, den 11. Mai 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. —^ D*- Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Wegen einer dringenden Brückenreparatur muß die Connewitzer Linie von der Rödelbrücke bis an die Zwenkauer Chaussee bi- WeitereS für Fuhrwerk geschlossen werden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 16. Mai 1865. vr. Koch. Schleitzner. Bekanntmachung. In der städtische« Ziegelei an der Lindenauer Chaussee sollen Donnerstag den L8. dies. Mon. von Vormittags^S Uhr an a 75,000 Stück Mauersteine, 50,000 - Dachsteine, 6,000 - Wölbesteine, 4,000 - Keilsteme, 1,000 - Forstfteine, 20,000 - Dachsteinbreter, 12 - Streichtische, Ikz. in einzelnen Posten gegen haare Zahlung, bei Beträgen 2 Stück Streichtische mit Steintrog, 6 - Doppelregale, 4 - complette Plumpen mit allem Zubehör, je doch ohne Gevierte und Beleg, 10 - eiserne Fenstergitter, 1 großer gußeiserner Ofenkasten über 50 Thlr. >/« Anzahlung, an den Meistbietenden unter den m Termine bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Das specielle, die einzelnen Posten angebende Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände und die Bedingungen liegen an Rathsstelle zur Einsichtnahme aus. Leipzig den 12. Mai 1865. DeS RathS der Stadt Leipzig Oe-onomie - Deputation. Die geistliche Amtswohnung. Noch einmal wird wohl in diesen Tagen über Fortbestand oder düng einer der hiesigen geistlichen Amtswohnungen Beschluß werden, und welcher Beschluß endlich zur Geltung kommen I md, derselbe wird unzweifelhaft maßgebend für die künftige Be Handlung dieser WohnunaSangelegenheit in unserer Stadt sein; darum sei eine öffentliche Besprechung derselben bestattet. Für die geistliche Wirksamkeit und deren Entfaltung scheint allerdings aus den ersten Anblick der Umstand ganz unerheblich nnd gleichgültig, ob der Geistliche eine feste bestimmte Amtswohnung hat, oder ob er sich eine seinen Bedürfnissen und Mitteln ent sprechende Wohnung suchen und ermiethen muß. Doch nur auf dm ersten Anblick kann es so scheinen; vielmehr müßte der Vor theil, den eine Stadt wie Leipzig durch die Einziehung einer geist lich« Amtswohnung erlangt, sehr bedeutend sein, um die Nach theile aufzuwiegen, die eine solche Einziehung nach sich zieht. Denn daß mau den Geistlichen von jeher feste Amtswohnungen nur um deswillen eingeräumt habe, um ihnen die Bequemlichkeit der Nähe ihre- Gotteshauses zu sichern, oder all die Annehmlichkeiten zu ge währen, die mit festen Wohnungen verbunden sind, das ist doch gewiß nicht anzunehmen. Wichtiger ist schon die Rücksicht, daß «an die Geistlichen vor dem Zusammentreffen mit " " lärmenden Geschäften in Einem Hause hat bewahr« ihacn die zur Sammlung und Vertiefung und zur Ausarvenung ihrer Reden erforderliche Stille zu sichern. — Die Hauptsache jedoch ist die — welche eben bei der beabsichtigten Einziehung dieser Woh- »mrgen am meisten übersehen wird —, daß die geistliche Wohnung eme AmtSstätte ist, eine öffentliche Amtsstelle, welche da Gemeindegliedern eben so bekannt, gewohnt und sicher zu fi»dm sein muß, wie nur eben >da- Gerichtsamt oder da- Rath- h«-! und die- um so mehr, weil die geistliche» Bedürfnisse zwar »icht weniger wichtig, aber doch weniger zwingend für die Mensche« zu sein pflegen, als die irdischen Rechtsbedürfnisse. Wenn Ge meindeglieder in Fällen, wo ihnen ein geistlicher Zuspruch irgend welcher Art erwünscht und heilsam wäre, sich erst nach der Woh nung eines Geistlichen erkundigen müssen, dann selbst in der Nähe seines Gotteshauses nur unsichere Auskunft erlangen können, weil die Küsterwohnung auch (demselben Geschick und Grundsatz ver fallen ist, nun im Adreßkalender nachschlagen und schließlich den Gesuchten doch nicht finden, weil er unterdeß weiter gezogen ist, — dann werden manche unter ihnen und immer mehrere sich gewöh nen, die geistlichen Bedürfnisse unbefriedigt zu lassen und sich der- elben entschlagen, — und würde denn Das etwa nur ein Schade ür die Geistlichen sein? nicht auch und zwar in höherem Grade ür die Gemeinde selbst- — Wie die geistlichen Wohnungen im Häusermeere der großen Stadt verschwömme», so würde auch die geistliche Wirksamkeit im Gewoge und Gedränge der täglichen Er eignisse für die Einzelnen mehr und mehr verschwimmen, und die leidige Unbekanntschaft, welche sich in großen Städten ohnedies so leicht zwischen geistlichem Amt und Gemeindegliedern fefisetzt. müßte mit all dem schlimmen Gefolge von Mißverstand und Verkennung noch mehr überhandnehmen. Die Anführung des Einen geistlichen Amtes, welchem hier bereits die Amtswohnung entzogen ist, spricht vielmehr wider als für die Fortsetzung dieses Anfangs; denn der Kirchendienst leidet allerdings nicht darunter; dieser darf freilich nicht leiden, selbst da wo etwa ein entlegenes Filial kirchlich zu versorgen ist, aber erschöpft denn der Kirchendienst die geistliche Wirksamkeit? Der Verkehr, der seelsorgerische Zusammenhang zwischen den Geist lichen und der Gemeinde verkümmert und verschwindet, wenn der Gemeinde die wohlbekannte feststehende geistliche AmtSstätte verloren geht, und Leipzig hat wahrhaftig kein Amt mehr für die Seelsorge einzubüßen übrig! — Ebenso wmig trifft die Berufung auf die jenigen Schuldirectoren und Beamten, welche ohne eine feste Amts wohnung inne zu haben auch vielfach von Bürgern und Gliedern
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite