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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.09.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-09-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186509032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650903
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-09
- Tag1865-09-03
- Monat1865-09
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.09.1865
- Autor
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Somrtag de« 3. September. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordnete» Mittwoch dm 6. September a. o. Abends »/,7 Uhr. ^ LageSordre««g: 1) Vorschlag de- Raths über redact. Abänderung de- LocalstatutS in Bezug auf Bicebürgermeister-Wahl. 2) Gutachten de- Au-schuffe- zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über: ») die Reparatur der UferwLnde am Avgrrmühlgrabev; d) ein mit den Bmedixschm Erben wegen der Flußverlegung am Hermannschm Grundstück verhandelte- Abkommm und die Licitation einiger Bauplätze diese- Grundstück-; «) die Verpachtung von Lagerhofareal an die Direktion der Staatsbahn; ck) der Verkauf de- Hause- Nr. 16 der Gchloßgassr; «) die Eingabe Herrn Mehnert- u. Gen. wegen Abbruch eine- Flügel- de- Georgenhause-; k) den Antrag Herrn vr. Heyner- wegen Erhaltung de- Poniatowsky-Denksteins; g) die Eingabe Herrn Pöhler-, einen Weg nach dm Gärten an der Gasanstalt betreffend; d) den Verkauf einer Feldpareelle in Convewitzer Flur an Herrn Geh. Rath vr. Beck; i) die Verbreiterung der Sternwartmstraße am Beckerscheu Grundstück; ü) die Einrichtung de- Parterre- der Handelsbörse zu Geschäft-localen; l) Antrag Herrn Sencke'S, die Beseitigung der Pappeln an der Dresdner Straße betreffend; m) einen wegen der Lädm au dm Bühnengewölben gestellten Antrag; u) eine Nachverwilligung zu dm Reparaturkosten de- RathhauseS. 3) Gutachten de- Ausschusses für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen über: ») die Besetzung de- Subdiakonat- an der Thoma-kirche und de- Oberdiakonat- an der Neukirche; d) Heizbarmachung der Nicolaikirche. r Bekanntmachmg. Bo» dem Königlichen Ministerium de- Iunern ist der von uns entworfene dritte Nachtrag zm hiesigen Lagerhof-Ordnung, die Verkehrsbestimmuugm bei dem Güterschuppen zur Lagerung feuergefährlicher Gegenstände betreffend, bestätigt worden, und brmgea vir denselben hierdurch zur öffentlichen Kmutniß. Vom L. September d. I. au ist dieser Güterschuppen dem Geschäftsverkehre zm Benutzung eröffnet. Leipzig, am 21. August 1865. De» Math de» Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner. Dritte* Nachtrag zu« Lagerhof - Ordnung der Stadt Leipzig. Da- Ministerium de- Innern hat im Einverständnisse mit dem Finanzministerium dm anliegendm dritten Nachtrag zu de unter dem 31. März 1853 Allerhöchsten Ort- covfirmirtm Laaerhof-Ordnung der Stadt Leipzig dergestalt hiermit bestätigt daß dm Bestimmungen desselben gmau nachgegaugen werden soll. Hierüber ist gegenwärtiges Deeret unter Siegel und Unterschrift de- Ministeriums de- Innern au-gefertigt worden. Dresden, dm 15. Juli 1865. Ministerium de- Innern. (V. 8.) Für dm Minister: vr. Weinlig. DemuA Verkehrsbestimmungen bei dem Güterschuppen zur Lagerung feuergefährlicher Gegenstände. H. 1. Im Allgemeinen gelten für die Benutzung diese- Güterschuppens die Bestimmungen der Lagerhof-Ordnung vom 23. März 1853. ß. 2. Außer Anwendung kommen hierbei §. 1 de- ersten Nachttage- und die §§. 1 und 2 de- zweiten Nachtrages der Lagerhof- Ordnung, die Versicherung der niedergelegten Güter betreffend, sowie die §§. 11,17 und IS, die zu stellenden Arbeitskräfte und Gewichts- Ermittelung betreffend, da die Verwaltung bei diesem Lager keine Gewähr gegen Feuer-gefahr leistet, keine Arbeitskräfte stellt, und die Gewicht- - Ermittelung bei der Auflagerung nur in dm §. 6 bestimmten Fällen übernimmt. §. 3. Die Lagerung beschränkt sich auf nichtzollpflichtige feuergefährliche Güter und solche Maaren, die von dm Feuer-Versicherungs- Gesellschaften von der Lagerung am städtische» Lagerhofe au-geschloffm find. Schießpulver ist unbedingt ausgeschlossen. z. 4. Da- Lager ist an jedem Werkeltage zm Aufnahme und Auslieferung der Güter geöffnet. Die Expeditionszeit ist Vormittag- von 8 bi- 12 Uhr, Nachmittag- von 2—6 Uhr. In dm Herbst- und Wintermonaten jedoch nur bi- zum Eintritt der Dämmerung. §. 5. Die Anmeldung ist neben der Waare an dm fuvgirmdm Bodeumeister eiuzulieferu, der Lagerschein hierüber aber Nach mittag-, wm« die Aamelduvg Vormittag-, am darauf folgenden Tage Vormittag-, wmn die Anmeldung Nachmittag- erfolgte, in der Lagerhof-.Expedition in der Stadt in Empfang zu nehme». E- liegt dem Lagernehmer ob, die geliefert« Waarm sofort auf Lager zu bringen und ist hierbei der Anweisung de- Bodea- meister- gmau nachzukommm. Anmeldung und Berichtigung der Lagerspesen ist bei dem am Lagerschuppen angestelltm Beamten zu bewirken, wo auch die Abschreibung» vom Laaerscheiu erfolat. H. 6. Da- Lagergeld beträgt für dm Bruttocentner monatlich L0 Pfennige, wobei der Monat der Auflagerung für voll gerechnet, der Monat der Abnahme unberechaet bleibt. Der beizubringmde Origmalfrachlbrief gilt als Unterlage de- zu votirendeu Gewicht«. Rar bei unterlassener Beibringung de- Frachtbriefes), oder auf ausdrückliche- Verlangen, oder im Zweifelsfalle übernimmt die Ver waltung die GewichtS-Ermittelung und erhebt dafür ein Waagegeld von zwei Pfennige« für jede« Leutuer. Die Waare ist vom Lagernehmer von und zm Waage zu schaff«. Leipzig, am 22. Juni 1865. Der -Rat- der Stadt Leipzig. (V. 8.)vr. Koch. Schlmßner. Bekanntmachung. Die Errichtung eine- Güterschuppen für feuergefährliche Waarm giebt «u- Anlaß, unter Hinweis auf unsere Bekanntmachung vom 14. August 1847 diejenigen Waarm zu berechnen, der« Lagerung in größer« Quantitäten innerhalb der Stadt gemeinschädlich erscheint, «ud rücksichtlich derselbe» nachstehende Anorduung zm KmutmH und Nachachtuvg zu bring«: . Zar Lagern»- i» obgedachtm Güterschuppen, »uter dm vom KSui-liche» Ministers« de- Inner» bestätigt« «ud von uns
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