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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.03.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-03-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186903193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690319
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690319
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Img 34 : Faltblatt nicht lesbar da Reprint von Mikroform
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-03
- Tag1869-03-19
- Monat1869-03
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.03.1869
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Nathd der Stadt Leipzig. M? 78. Freitag den 19. März. 1869. Bekanntmachung. Frau Johannen Wilhelnrineu Pauline« verehel. Boerckel, geb. GeiHler, , .L - ^ ist von unS am heuigen Tage auf ihr Ansuchen Concession zur 'gewerbsmäßigen Betreibung von Agenturgeschäften, insbesondere zur Vermittelung von Kauf-, Tausch-, M elh- und Pacht-Verträgen ertheilt worden. Leipzig, den 12. März 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Jerusalem. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten heute Freitag den 19. März 1869 Abends r/s? Uhr irn Saale der l Bürgerschule. Tagesordnung: Die nicht erledigten Gegenstände der letzten Plenarsitzung. OeffeMchr Verhandlungen der Stadtverordneten vom 25. Februar d. I. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht) AuS der Registrande theilt der Vorsteher Avvocat Anschütz zuerst folgenden Antrag deS Herrn Fl. Webner mit: „In unserer Stadt, ebenso bedeutend als Meß- wie alS Handelsplatz ist die Vereinigung deS Bezirks- und Handelsgerichts in einem in der südlichen Vorstadt gelegenen Gebäude, der Haupt lage deS Verkehrs entgegengesetzt, vom HandelSflande wegen der damit verbundenen Zeitverluste schmerzlich empfunden worden. Die seit Jahren hierüber laut gewordenen Klagen und die damit verbundene Bitte: wenigstens daS Handelsgericht in die innere Stadt zu verlegen, haben seit einiger Zeit in maßgebenden Kreisen Berücksichtigung gefunden und Veranlassung gegeben, sich mit der Aufsuchung geeigneter Räumlichkeiten zur Verlegung desselben zu beschäftigen. Dem Gerücht noch haben diese Bestrebungen zu keinem genügenden Ergebnisse geführt, und in neuerer Zeit soll der Plan vorliegen, daS Bezirksgericht, Handelsgericht und GerichtS- amt l und II in einem auf dem zwischen der PeterSbrücke und der alten Sternwarte liegeneen Terrain Herzustellenten Gebäude zu vereinigen. Doch auch* dieser Plan soll der Coserrirung der militairischen Besatzung Leipzigs halber einflußreiche Gegner haben und könnte demnach leicht scheitern, wenn nicht rechtzeitig Schritte geschehen, diese Einflüsse durch Hinweis auf andere für diese Zwecke geeignetere und zu erwerbende Plätze zu paralysiren, umsomehr, da dem KriegSminisierium der hierfür in Aussicht gestellte Flächen- raum der Postremise für Unterbringung zweier Regimenter und Mangels eine« daran anzubringenden ExercierplatzeS nicht ge nügen soll. Die Bortheile, welche die Ausführung eines derartigen PlonS sowohl für den Staat als für die Stadl in sich trägt, dürfen der Aufmerksamkeit der Vertreter der Stadt nicht entgehen, da im vorliegenden Falle außer dem stlbsteigeveu Interesse noch daS weitere hinzukommt, daß Leipzig die höchst besteuertste Stadt im Lande ist. Bei Ausführung jenes PlaneS fallen die Vortheile deS Staate- mit den städtischen Interessen zusammen, und ich gestalte mir des halb dieselben wie folgt einander gegenüber zu stellen: Vortheile deS Staates a) Durch Zusammenlegung aller dem Iustizwesen angehörenden Aemter würde eine Ersparung von Beamten möglich sein; b) die Erwerbung eine- Platz- in gleich günstiger Lage mit einem Flächenraum von 18-20.000 lH Ellen würde dem Staate mindesten- eine AuSgäbe von 200.000 Thlr. ver ursachen, da bebaute Flächen der inneren Stadt unter 40 bis 50 Thlr. pro lUElle nicht zu erlangen sind: e) eine Zersplitterung deS Bezirksgericht- durch Verlegung de- Handelsgericht- in die innere Stadt würde dem StaatSfiScuS einen bedeutenden Mehraufwand, dem verkehrenden Publicum wesentliche Nachiheile an Zeitaufwand verursachen; ä) die Casernirung de- Militair- in einer lustigen, weniger von bewohnten Gebäuden umgebenen Lage würde zweifellos der Gesundheit der casernirten Truppen zuträglicher sein. Vortheile für die Stadt. 1) Die mit Ausführung diese« PlaneS für daS verkehrende Publicum entstehende, zeitersparende günstigere Lage; 2) durch Zufüllung der Gräben und Entfernung der Caserne aus der Pleißenburg würde die Lage und Umgebung der selben eine der Gesundheit zuträglichere; 3) wenn mit dieser Herstellung eines vereinigten IustizgebäudeS eine Regelung der Niveauverhältnisse deS Areal- von der PeterSbrücke bis zur Schloßbrücke eingeleitet würde, so könnte hierbei auf die wenigst kostspieligste Weise die Regelung de- KönigSplatzeS, der Mühlgaffe und alten Wasserkunst ver bunden werden; 4) nicht minder durch Ausschüttung und Fahrbarmachung de- von der PeterSbrücke nach der Dorotheenstraße sich hin ziehenden Grabens ein der Stadt nicht unwichtiger Verkehrs weg eröffnet werden. Bei Abwägung der mit diesem Plane für den Staat wie für die Stadt sich ergebenden Bortheile stellt sich augenscheinlich her aus, daß die dem Staate zufallenden Bortheile materiell weit mehr in das Gewicht fallen, als für unsere Stadt, bei der es pch mehr um der allgemeinen Wohlfahrt dienende, zeitersparende Vortheike der Einwohnerschaft handelt, so weit solche mit den Gerichtsbehörden zu verkehren hat. Ob der Rath bereit- Schritte gethan hat, mit den betreffenden Behörden in dieser Angelegenheit in Verhandlung zu treten, ist mir unbekannt. Zweifellos aber wird eS für den Rath wichtig sein, von den Vertretern der Gemeinde über diese Angelegenheit eine Ansicht zu vernehmen. / Um eine Kundgebung derselben zu veranlassen und den Raih^-^ in die Lage zu versetzen, auf Grund dieser Ansicht verhandeln zu können, beantrage ich, da- Collegium wolle beschließen: den Rath unserer Stadt zu veranlassen, mit den Vorständen drS Königl. Ministeriums der Justiz und deS Kriege- wegen der Ausführung deS PlanS, daS Bezirksgericht, Handels gericht und daS GerichtSamt I. und II. im Areale der Pleißen- bürg in einem Gebäude zu vereinigen, zugleich aber die Caserne der Besatzung unserer Stadt außerhalb der Stadt zu verlegen, in Unterhandlung zu treten." Der Vorsteher beantragte Verweisung an den Verfassung-- auSschuß, da, wie er wisse, bereit- von Seiten de« RathS die nöthigen Schritte in dieser Angelegenheit gethan würden. Herr Dir. Näser hält die- nicht für nöthig, weil die maß gebenden Körperschaften sich in dieser Sache bereit- au-gesprochen hätten. Auch Herr Wehn er ist der Ansicht, daß die Frage bereit- hinlänglich aufgeklärt sei, und befürwortet seinen Amrag, der da- Wohl der Stadt befördern wolle. Für sofortige Beschlußfassung spricht auch Herr vr. Heine sich au«, da die jetzigen GerichtSgebäude keine Sicherheit gegen FeuerSgefahr für die Depositen, Hypothekeubücher u. s. w. vöten, und macht darauf aufmerksam, daß durch da« Casernireu im Schloß
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