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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186904108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690410
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690410
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-04
- Tag1869-04-10
- Monat1869-04
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.04.1869
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Anzeiger. AmMIall dck Kömzl. Bchikk-crichtS u»i> bkS Ralhs der Stadl LchM. !»« M. Sonnabend den 10, April. 18KS. LcM° Wegen der Messe iß unsere Erpedition morgen Sonntag Vormittag bis 12 Uhr -'öffnet. LxpeMtloi» IivIpLlxer Vsxedlnltes. Bekanntmachung. Jeder hier aukommende fremde ist am Tage seiner Ankunft und, wenn diese erst in den Abend stunden erfolgt, am andern Tage Vormittags von seinem Wirthe bei nnserm Fremden-Bureau anzu- »elden. — Fremde aber, welche länger als drei Tage hier sich aufhalten, haben Anmeldescheine zu lösen. Vernachlässigungen dieser Vorschriften werden mit einer Geldbuße bis zu S Thalern oder verhältniß- «ästigem Gefängniß geahndet. Leipzig, am S. April 1861». Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. IVr Bekanntmachung. Die Ersteher von Hölzern in den städtischen Forsten werden hierdurch aufgefordert, ungesäumt die erstandenen Hölzer nach erfolgter Bezahlung des Kaufpreise- abzufahren, widrigenfalls wir gegen die Säumigen den AuctionSbedingungen gemäß Vorgehen werden. - Leipzig, am 3. April 1869. - DeS AathS Forstdeputation. Gleichmäßige tlotirungen an den deutschen Produktenbörsen. —Leipzig, 3. April. Ueber die Berliner EommissionS- berachungeu behufS gleichmäßiger Regulirung der Usancen an den deutschen Productenbörsen hat der Abgeordnete der Handelskammer zu Leipzig Herr Paul Bas senge folgenden Bericht erstattet: „Der bleibende Ausschuß deS Deutschen HandelSiagS berieth am 16. und 17. c. in Berlin über Einführung gleicher Notirung für Producte, namentlich Getreide und Spiritus, an den Börsen deS Zollvereins. Au die einzelnen Handelskammern und Corporattonen war Einladung ergangen, sich bei dieser Beratung »och besonder- durch Abgeordnete vertreten zu lasten, und dieser Einladung war entsprochen von Berlin, Stettin, Danzig, Königsberg, Elbing, Halle, Magdeburg, Lübeck und Leipzig. Der Berathuvg zur Grunde gelegt wurden der gedruckte Bericht deS EecretairS, in welchem die Gutachten der einzelnen Plätze zusammen gestellt und mit beurtheilenden, nach Ansicht mehrerer Mitglieder de- Vorstände- nicht allenthalben zutreffenden Be merkungen begleitet waren, sowie die mündlichen Vorträge der vom bleibenden Ausschuß bestellten Berichterstatter, Herren Com- merzieurath Stephan von Königsberg, Commerzienrath Stahlberg vou Stettin und vr. Meyer von BreSlau. I. UeberMtiruug von Getreide kam nach längerer Beraihung eire Einigung zu Stande. Die Versammlung entschied sich dafür, daß vom 1. Januar 1870 ab Getreide und Hülsenflüchte aller Ln nach der Einheit vou 1000 Kilogrammen oder 2000 Zollpfund netto, feine Sämereien und Mehl aber nach der Einheit von 100 Kilogrammen oder 200 Zollpfund^uetto noürt werden möchten. Die- entspricht — waS Getreide rc. anlangt — dem Vorschläge, »ie er von Leipzig, übereinstimmend mit Berlin, gestellt war ; skr feine Sämereien und Mehl war die-seit- ein bestimmter Vor schlag nicht gestellt, sondern nur die Ansicht ausgesprochen, daß eS vorläufig bei der zeitherige» Rotirung nach 100 Zollpfund bleiben könne; danach fand e- der Unterzeichnete unbedenklich, auch für Leipzig dem Vorschläge, nach 100 Kilogrammen zu noüreu, beizu- kettn, da diese Einheit dem künftigen GewichtSsystem bester ent spricht und außerdem gegenüber der Aussicht auf allseitige Ueber einstimmung auf untergeordnete Bedenken wohl zu verzichten war- Bei dieser Verhandlung kam ein Punct zur Sprache, der in den eingelaufenen Gutachten, auch dem Leipziger, unberührt war, nämlich die Bestimmung eine- allgemeinen Qualität-Messer« für Getreide. Z-ttbrr dient dazu da- specifische Gewicht von 1 preußischen Scheffrlmaaß; man bezeichnete eS al- wünscheuS- werth, oaß vom 1. Januar 1860 ab da- Maaß von 80 LitreS, der sogenannte Neuscheffel, zu Grunde gelegt, daß jedoch — bei der großen Verschiedenheit der örtlichen Usancen in Bezug auf Festsetzung und Ermittelung de- specrfischen Gewicht- — eS auch ferner den örtlichen Verhältnissen überlasten bleibe, hierüber Be stimmungen zu treffen. II. Nicht zur Einigung kam die Versammlung in Bezug auf Notirung von Spiritus. Die Ansichten standen sich hier von Anfang scharf entgegen und wurden durch die Berathung nicht näher gebracht. < Jetzt wird, nach einer erst vor 8 Jahren getroffenen Überein kunft, Spiritu- gehandelt und notirt nicht nach Gewicht, sondern nach Maaß und nach dem reinen Alkoholgehalt, und zwar nach der Einheit von 100 Quart und dem bestimmten Gehallsatze von 80 X reinem Alkohol nach TralleS. Von denjenigen Plätzen, die am stärksten beim SpirituShandel betheiligt sind, und auch von Leipzig war eS als wünschenSwerth bezeichnet, diese Notirung nach Maaß auch ferner beizubehalten, mindestens für solange, dr ein zuverlässiges G e w i ch t S alkoholomeier, an dem eS zur Zeit noch fehlt, hergestellt sei und bi- genügende Erfahrungen darüber vorlägen, wie sich daS starke Aufsaugen de- Spiritus durch die Wandungen der Gebinde und dadurch die Veränderlichkeit der Tara sicher vermeiden laste. Andere Plätze, sowie namentlich auch zwei Landwirthe, die der bleibende Ausschuß als Sachverständige beigezogen hatte, sprachen sich für Notirung nach Gewicht und GewichtSprocemen de- Alko holgehalte- aus, und ihre Ansicht erlangte der Zahl nach die Majorität (9 gegen 7). Nach der Bedeutung der Plätze für den SpirituShandel aber möchte anzunehmen sein, daß ein Versuch, gegen die bestimmte Ansicht der Minorität eine neue Notirung einzusühren, kaum Er folg haben würde, wenn er überhaupt gemacht werden soll, und
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