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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186905083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690508
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690508
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-05
- Tag1869-05-08
- Monat1869-05
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1869
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lebet lttter. i dem leglri- lU. drack. Pruffe. ^ Stadt Nrmrl, Eöln. -ff. H. Stadt »schau, -ahn. onprinz. Eöln. goldnr« Nürni. laum. Prinz, trl M Silber, if Paris crt a/M. e 69.75. p.Inal. inier ruffvld» >5 42»/,. ckeihe pr. :chfela«f bürg röffuuvg > 1Mj«; 85 115, tl 27'/.. ct 33^. schwankte tzuug der auf eine Lrnuhenj: :m unter ebroche»; beseitigt. brS'. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. HO 128. Sonnabend den 8 Mai. 1869. «L- Zur gefälligen Beachtung. -LAl Unsere Erpedition ist morgen Sonntag den s Mai nur Bormittags bis I,» Uhr geöffnet. LxpvillN«» Ne« LvIpLlxer Vnxeblntte«. Bekanntmachung. Der am LS. April d. I. fällige erste Termin der Gewerbe- und Personalsteuer ist nach der zum Gesetze vom 26. Mai vor. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage nach einem halben JahreSbetrage, sowie einem Fünftbeile deS ganzen JahreSbetragS der ordentlichen Steuer als Zuschlag zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefallen an LL Ngr. auf jeden Steuerthaler der ordentlichen Gewerbe- und Personalsteuer bei den Bürgern, und an L2 Ngr. auf jeden Steuerthaler dergl. bei den Schutzverwaudten binnen LL Lagen au die Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Gleichzeitig wird jeder Comribuent, dessen Steuerzettel von dem Hausbesitzer resp. dessen Stellvertreter wegen Wegzugs deS Abmiethers nicht zurückgegeben worden, und somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, zur KenntniHnahrne seines Steuersatzes und Empfangnahme eines anderweiten SteuerauSweifeS an obgedachte.Hebestelle (Rath- hauS, II. Etage, Zimmer Nr. 13) verwiesen. Leipzig, am 14. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Bekanntmachung. DaS Eindringen in die eingefriedigten und verschlossenen Plätze der städtischen Waldungen ist bei Gefängnißstrafe verboten. Leipzig, den 7. Mai 1869. Das König!. GerichtSamt II. Das Polizeiamt der Stadt Leipzig. von PetrikowSky. vr. Rüder. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 17. März 1869. (Auf Grund deS Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) ES wurde hierauf zur Tagesordnung übergegangen und be» richtete Herr Director Näser NamenS der Ausschüsse zum Bau wesen und für Stiftungen über denNeu-beziehentlichUmbau deS Krankenhauses. (RathSschreiben und Ausschußbeschlüsse find im Wesentlichen bereit- in Nr. 76 d. Bl. veröffentlicht.) Herr Wehner: Ueber die gegenwärtige Vorlage deS RathS haben zwei Ausschüsse berathen und uns ihre Gutachten, in der Hauptsache dem RathSbeschluffe beifällig, mitgetheilt. Mit dem Zweck der Vorlage im großen Ganzen einverstanden, vermisse ich aber die Erörterung einiger wesentlichen Puncte in diesen Gut achten, die mich bei eingehender Betrachtung derselben auf eigene Hemd zu einer den Gutachten der Ausschüsse ganz entgegengesetzten Schlußfolgerung geführt haben. Diese völlig unerörtert gebliebenen wesentlichen Fragen sind folgende: 1) inwieweit unser Collegium durch gefaßte frühere Beschlüsse in dieser Frage gebunden ist oder nicht; 2) ob die Stadt verpflichtet ist, ein so große-, den vorliegenden Plänen entsprechende- Krankenhaus herzustellen; und 3) wie stellt sich klar der Kostenpunkt und die finanzielle Seite de- Neubaues al- Krankenhaus. Was den ersten Punct aulaugt, so beantwortet sich solcher durch die unterm 8. März 1867 von unserem Collegium gefaßten Be schlüsse, di« wie folgt lauten: einstimmig wurde beschlossen: die Unzulänglichkeit de- IacobS- hospitalS al- eine- städtischen Krankenhauses in seiner jetzigen Beschaffenheit auznerkennen; mit 45 gegen 7 Stimmen: an sich mit der Verlegung de- Krankenhauses in das Waisenhausgebäude sich einverstanden u erklären, jedoch die Beschlußfassung darüber, ob diese Ver- egung zur Ausführung kommen solle, so lange auSzusetzen, bis der Rath die beabsichtigten Pläne vorgelegt hat. AuS diesen Beschlüssen geht zur Genüge hervor, daß da- Collegium noch völlig freie Hand hat, den in der Hauptsache der RathSvor- lage beifälligen Gutachten unserer Ausschüsse beizutreten oder nickt. WaS daö Krankenhaus und die zweite Frage selbst anbetrifft, so kann man billiger Weise von der Stadt alö solcher nicht mehr verlangen, als daß sie für ihre eigenen hülflosen Kranken Sorge trägt, und dann, daß sie in das Krankenhaus solche Personen auf nimmt, denen gegenüber sie dazu keine Verbindlichkeit haben würde, welche aber für die Aufnahme eine angemessene Entschädigung gewähren; nicht aber ist die Stadt verpflichtet, eine große Muster anstalt zu errichten, die mehr den Zwecken der Universität und der Landes Wohlfahrt dient, alS den Zwecken unserer Stadt. Die Ver legung der Universitätsklinik in unser städtische- Krankenhaus hat erst gegen Ende de- vorigen Jahrhundert- stattgefunden, also zu einer Zeit, wo man über Staat und Gemeinde ganz andere An sichten gehegt hat, alS heutzutage, wo beide sich als streng ab- gegreuzte Gebiete gegenüberfteheu. Jetzt aber dient seit mehr alS einem Menschenalter daö Krankenhaus den Bildungszwecken der Universität, und mau hat sich nach und nach daran gewöhnt, das Krankenhaus in diesem Sinne zu betrachten. Ich will damit der damaligen Stadtverwaltung keinen Vorwurf machen. In dem privatrechtlichen Berhältniß, in dem sich zu jener Zeit daS Land befand, lag eS nicht fern, daß sich Leistung und Gegenleistung ' einander gegenüberstanden. Wenn wir in diesem Jahrzehnt ver schiedene große Anstalten hergestellt haben, wie daS neue Theater, die Wasserleitung, so waren wir alS Bürger dieser Stadt von einem wohlthueuden Bewußtsein und dem Gedanken erfüllt, daß solche Einrichtungen unser Etgenthum verbleiben, über welche uu-
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