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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186905100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-05
- Tag1869-05-10
- Monat1869-05
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1869
- Autor
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Anzeiger. AEM dck Kinigl. BqiMzmW und dis AW dir Stadt Skipm. «S 13«. Montag dm 10. Mai. 18KS. Bekanntmachung. Der ane 1. Mat d. I. fällige zweite Ter«ia der Grundsteuer ist nach der zum Gesetze vom 26. Mai be vor. Jahre- erlassenen Ausführungs-Verordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an r., Pfennigen von der Steuereinheit von diefem Lage ab bis spätestens 14 Tage nach demfelbeu au die Stadt- Ttener-Gtunahnee allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Leipzig, den 2S. ApÄ 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. ' vr. Koch. Taube. Bekanntmachung, das Verbot der Mitnahme von Hunde« in Omnibu-wagen betreffend. Der Umstand sowohl, daß im Sommer vorigen Jahre- wiederholt und auch im verflossenen Winter vereinzelt innerhalb unsere- Stadtbezirke- und dessen nächster Umgebung Fälle von Tollwuth voraekommen sind, als auch verschiedene an un- gelangte Beschwerden machen e- un- im Interesse der Fahrgäste zur Pflicht, da- Mituehmen von Hunden jeder Art in die dem öffentlichen allgemeinen Verkehre dienenden OmnibuSwagen hierdurch bei Geldstrafe bis zu Zehn Thaler oder entsprechender Gefänguißstrafe zu untersagen. Für Zuwiderhandlungen gegen vorstehende- Verbot, welche innerhalb unsere- Stadtbezirke- Vorkommen, machen wir nicht nur de» betreffenden Fahrgast, welcher den Hund mit in den Omnibu-wagen genommen, sondern auch den Covducteur de- letzteren ver antwortlich. so daß Beide der angedrohteu Strafe verfallen. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 28. April 1869. v. Koch. vr. Ref. Bekanntmachung. Au der Pfaffendorfer Straße sollen die der Stadtcommun gehörigen, zwischen dem Neumeister'scheu Grundstücke und der bi- an die Kell'sche Grundstück-grenze herzustellevden Seitenstraße gelegenen beiden Bauplätze Nr. 5 und 6 de- ParzellirungS- plane- von ea. 17SO und 2402 öEllen Flächeninhalt au die Meistbietenden versteigert werden. Die Versteigerung findet Dienstag den 11. Mat d. I. Vormittag- 11 Uhr an RathSstelle statt und wird die pünctlich zur angegebenen Stunde beginnende Licitation bezüglich eine- reden der zu versteigernden Bauplätze geschlossen werden, sobald weitere Gebote darauf nicht mehr erfolgen. Die Versteigerungsbedingungen und der ParzelliruugSplan liegen in unserem Bauamte zur Einsichtnahme au-. Leipzig, den 28. April 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Vir Verhandlungen der Stadtverordneten über de« HanSHaltplan für das Jahr 180» in de« Plenarsitzungen vom 2S. November, 2., 4., »., 11. «nd 10. December 1808. (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Conto 10. Schleusten. Bedürfnisse: 13,000 Thlr. Deckung-mittel: 1500 Thlr. Der Ausschuß bemerkte hierzu: „Unter den Deckung-mitteln find 1500 Thlr. „Beiträge von den Hausbesitzern zu Reinigung der Hauptschleußen" ver zeichn«. Dieser Beitrag ist nur von wenigen Hausbesitzern zu zahlen, indem die älteren Grundstücke, namentlich in der innern Stadt, von einem solchen befreit sind und neue Anbauer sich canoufreie Einführung der Beischleußen ausbedingen. ES liegt daher nicht in der Billigkeit, diesen Canon fortzu- erhebeu, zumal die Beitragspflichtigen pur Deckung der Kosten für Reinigung der Hauptschleußm durch die allgemeinen Abgaben mit beitragen müssen. Ein neuueuSwerther Verlust erwächst hierdurch der Stadtcasse nicht, und der Ausschuß schlägt deshalb vor, da- Collegium wolle beim Rathe beantragen, den Canon, welchen noch einige Hausbesitzer für Einführung von Beischleußen zu zahlen haben, iu Wegfall zu dringen. Uir da- Reinigen der Schleusten find in diesem Conto 5000 Thlr. «gesetzt; die hierunter für MS „Svülen der Schleußeu" mit tvo Dhtr. befindlichen Kosten, deren in dem Conto der Wasser leitung unter de» Deckung-mitteln Erwähnung geschieht, wolle da- Collegium, zufolge de- vo« demselben wiederholt an den Rath gebrachte» Anträge- auf Freigabe de- Wasser-, nicht bewilligen." Herr Jul. Müller vertheidigt im Interesse der Gerechtig keit de» erster« Arüra-, da ein großer Theit der Einwoht dieser Abgabe sich entzogen habe. der Einwohner Anderer Ansicht ist Herr Advocat Schrey, da, wenn eine olche Last auf einem Hause ruhe, der Werth desselben danach be- kmessen werde und somit eine Ungerechtigkeit nicht vorliege. Hiergegen spricht sich Herr Wehner für den AuSschußamrag au-, eben so Herr Schövberg und Herr vr. Heine, weil der artige kleinliche Abgaben in Wegfall gebracht werden müßten. Die AuSschußbcfchlüsse fanden Annahme, im Uebrigen wurde da- Conto genehmigt. Conto 11. Drücke«, Stege, Ufer. Bedürfnisse: 44,432 Thlr. Deckung-mittel: — Thlr. — Ngr. — Pf. Der Rath schreibt hierzu: Bedürfnisse. „Bei der Gerberbrücke konuteujdie früher angesetzten Kosten für verschiedene Nebenherstellungen (Uferbau re.) iu Wegfall gebracht werden, da dieselben auf die Parthenregulirung s. w. d. a. über tragen worden sind. Der Ansatz für die Rosenthalbrücke sammt Zubehör beruht auf specieller Veranschlagung. Durch diese- Project wird dem von Ihnen gestellten Anträge auf andere Einrichtung de- Wehre- und Verkürzung der Brücke entsprochen. Wir behalten un- hierüber weitere Mittheiluna vor; zur Zeit sind die durch das Unternehmen bedingten Verhandlungen mit den Adjacenten noch nicht beendet. Daß aber hier, im Conto der Brücken, zugleich der Wehrbau und die Duckerverläugerung mit vorkommt, hat seinen Grund dari», daß nach dem ganzen Plane die sämmtlichen Herstellungsarbeiten ein Ganze- bilden und nicht wohl von einander getrennt werden können. WaS die Plagwitzer Brücke betrifft, so wird ein Theil der dieS- sallstgen Arbeiten noch im Jahre 1868 zur Ausführung gelangen und hierdurch die Summe vo« 6000 Thlr. zur Verwendung kommen, so daß von den im Ganze» veranschlagten 13,162 Thlr. im Jahre 1869 nur der hier eingesetzte Rest von 7162 Thlr. noch zu verwenden ist.
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