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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186905287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-05
- Tag1869-05-28
- Monat1869-05
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.05.1869
- Autor
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)er«. NW. Mehl L'L eri). uhign indnt. auifch, üele- ddlmg ollrrah ollerah S 8^, > Für e: 12r cLucaS Lilkiu- 34/50 ziem- d. M. «roagn -Juni August höher. G.; . Juli- Rüböl udenz: K. dritten st- und mende- ig und Sedürf- l: Die lU- der rzichteu le sind l, nicht mendr- »hani, -lg ihre irdj ab- Antrag en Er lern der reu. — reibende Antrag egenden m nach mspr orlc erufui -tteffei chtsteui n vor itik ird -rgt v« daß die absolut eruugS- worden.s ! au dies getret« l5' Md TagMM Anzeiger. AwiMtt dki KöM. BkziiWnchtl! md !>r» RW dir Stad! LchM M 148. Freitag den 28. Mai. Bekanntmachung, die Landtagswahl betreffend. 1869. l hat, daß die Wahl zur stimmberechtigten hierdurch Nachdem daS Königliche Ministerium d,S Innern mittelst Verordnung vom 30. vor. MonatS verfüe ll. Kammer der Stäudeversammlung am 4. Juni l. I. erfolgen soll, so wird zur Nachachtung für die e bekannt gemacht, daß die Abgabe der Stimmzettel für den erste« hiesigen Wahlkreis auf dem Rathhauie in der sogenannten Richterstube, für den zweite« hiesigen Wahlkreis im Saale der Gesellschaft Tunnel, Roßstraße Nr. 12, für den o ritten hiesigen Wahlkreis in dem Saale der Ceutralhalle ia der Zeit von 9 Uhr Vormittags ununterbrochen bis Nachmittags'punct 3 Uhr stattfindet. Als Wahldepmirte haben wir für den ersten Wahlkreis Herrn Stadtrath Alexander Schilling und als dessen Stellvertreter Herr« Stadtrath Wilhelm Hempel, für den zweite« Wahlkreis Herrn Stadtrath Rudolph Hehler und als dessen Stellvertreter Herrn Stadtrath vr. Clotar Müller, für den dritten Wahlkreis Herrn Stadtrath vr. Otto Günther und als dessen Stellvertreter Herrn Stadtraih Leopold Franke ernannt. Der erste Wahlkreis umfaßt folgende Stadtiheile: Die ganze innere Stadt und von den Vorstädten folgende Straßen: Bahnhofstraße, Berliner Straße, An der alten vurg, Emritzscher Straße, Am Exercirrplatz, Georgenstraße, Gerberstraße, Vor dem Halle'schen Thore, LöhrS Platz, Neue Straße, Packhofgaffe, Pfassendorf, Pfaffendorfer Straße, Wintergartenstraße. Der zweite Wahlkreis umfaßt folgende Stadttheile: Oestlicher Theil: Antonstraße, Blumengaffe, CarlSstraße, Dörrienstraße, Dresdner Straß«, Egelstraß«, Eis«nbahnstraße, Felixstraße, Gartenstraß«, Gellertstraße, Gerichtsweg, Grimma'scher Steinweg, Hospitalstraße, Inselstraße, IohanniSgasse, Kirchftraße, SöaigSstraße, Kreuzstraße, Kurze Straße, Lang« Straße, Marienstraße, Mittelstraße, Poststraße, Querstraße, RanftscheS Gäßchen, Reudnitzer Straße, Roßplatz, Salomonstraße, Schützenstraß«, Am Täubchenweg, Tauchaer Straß«, Thalstraße. Südlicher Theil: Bauhofstraße, Bayerscher Platz, Boscustraße, Brüderstraße, Carolinenstraße, Dösener Weg, Friedrichsstraße, Tlockenstraße, Bor dem Hospitalthore, Im Iohanuiöthal, KönigSplatz, Kohlenstraß«, Livdenstraße, LöSniger Weg, Nürnberger Straße, Roßplatz, Roßstraße, Schrötergäßchen, Steruwartenstraße, Teichstraß?, Thalstraße, Turnerstraße, UlrichSgasse, Waisenhausstraße, Weber gaffe, Windmühlengaffe, Vor dem Wiudmühlenthor«. Der dritte Wahlkreis umfaßt folgende Stadttheile: Westlicher Theil: Alexanderstraß«, Alter AmtShof, Auenstraß«, Canalstraße, Centralstraß«, Colonnadenstraße, Dorotheen straße, Elsterstraße, ErdmannSstraß«, Färberftraße, Am Fleischerplatz, Frankfurter Straße, Fregeftraß«, Gustav-Adolph-Straße, Kleine Gaffe, Leibnizstraße, Lessingstraße. MendelSsohnstraße, Moritzstraße, Naundörfchen, Plagwitzer Straß«, An der Pleiße, PoniatowSky- straße, Promenadenstraße, Quaistraße, Ranfiädter Steinweg, Rosenthalgasse, Vor dem Rosenthalthore, Rudolphstraße, Waldstraßr, Westflraße, Wiesenstraße, Zimmerstraße. Südlicher Theil: Albertstraße, Bayersche Straße, BrandvorwerkSfiraße. Brandweg, Braustraß«, Kleine Burggasse, Elifenstraße, Emilieustraßr, Floßplatz, Vor dem Floßthor«, Hohe Straße, Körnerstraße, Lützowstraßr, Mahlmannstraße, Mühlgasse, Münzgasse, Obstmarkt, PetrrSsteinweg, Pleißengasse, Schletierftraße, Schleußiger Weg, Sidonienstraße, Sophienstraße, An der Wasserkunst, Wind- «ühlenpraße, Zeitzer Straß«, Vor dem Zeitzer Thore. Leipzig, den 24. Mai 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schletßner. Bekanntmachung. In Zusammenhang und in Folge der neuerdings in einer Cigarrenfabrik deS hiesigen Amtsbezirks vorgekommenen ArbeitS- ltinstelluvg Seiten einer größer« Anzahl Arbeiter sind Versuche gemacht worden, durch Drohungen das treugebliebeve Arbeiterpersonal gleichfalls zur Einstellung der Arbeit zu bewegen. Insbesondere ist in glaubhafter Weise zur Kenntniß deS GerichrSamtS gelangt, ß ein sogenanntes „ Verbot der Arbeit bei gewissen Fabrikherrea" ergangen sei. Diesen Vorgängen gegenüber macht daS GerichlS- i»1 auf §.73 deS Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 aufmerksam, worin eS heißt: Verabredungen von Arbeitern zu Erzwingung höherer Löhne, kürzerer Arbeitszeit rc. sind für die Theilnehmer nicht verbindlich. Anmaßung von Strafgewalt über die Genossen, Verrufserklärungen und jede Anwendung Physischer oder mora lischer Zwangsmittel gegen Solche, welche Beschlüssen und Verabredungen der obigen Art nicht beitreten wollen, oder von schon gefahren und getroffenen zurücktreten, werden an jedem Theilnehmer mit GefängniH bis zu vier Woche«, au den Anstiftern und Anführer» mit Gefäuguip bis zu acht Wochen bestraft — eS sei drnn, daß der Tatbestand eine- nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedrohten Verbrechens vorliege. Alle Diejenigen, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, haben Bestrafung in Gemäßheit der Gesetze, und nach dessen s Erfolg, soweit sie nicht im Amtsbezirk heimathSangehörig sind, Ausweisung zu gewärtigen. Leipzig, am 27. Mai 1869. Königliches GerichtS-Amt I. Litzkendorf. W. ^»Gewerbeordnung des Norddeutschen Sundes. I DaS erfreulichste Resultat der diesjährigen ReichStagSsesston ist IMEg die »ene Gewerbeordnung, welche an die Stelle deS iMuhasten NothgewerbegesetzeS vom vorigen Jahre tritt. Endlich Imm so Millionen Deutsche hinsichtlich ihrer ErwrrbSvrrhältnisse 'kerr gemeinsam»« LuhaltSpuuct gewonnen und die oft wunder samen, dem Geiste vergangener Jahrhunderte angehörenden Be stimmungen der Particulargesetzgebung find für immer in die Rumpelkammer geworfen. Die liberale Majorität deS Reichstags hat die bei dem Bekanntwerden der R< aierungSvorlage hier und da entstandenen schweren Befürchtungen beseitigt, fie hat energisch und unverdrossen die in derselben vorhandenen Zöpfe nach aller Möglichkeit abgeschnitten und auf ihrer freiheitlichen Umgestaltung
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