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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186907270
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690727
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-07
- Tag1869-07-27
- Monat1869-07
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1869
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Anzeiger. Amtsblatt des Könisil. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 208. Dienstag dm 27. Juli) ^869. Bekanntmachung. Die Herstellung des Oelfarbenanstriches der neuen Planke um das Areal deS zu errichtenden städtischen Krankenhauses soll dem Mindestfordernden übergeben werden. Die Bedingungen sind im ehemaligen Waisenbaus, südöstliches Eckzimmer, einzusehen. Offerten mit der Bezeichnung „Plankenanstrrch" sind bis zum 29. Juli d. I. Abends 6 Uhr versiegelt auf dem Raths-Bau amte abzugeben. — Leipzig, den 24. Juli 1869. Des Raths Baudeputation. Dp. Äilgust Diekmann f. Leipzig, 26. Juli. Soeben geht der Nedaction dieses Blattes die Trauerkunde zu, daß am Abend des 25. in Schloß-Chemnitz Herr vr. August Diezmann *), früherer Redactcur deS Leipziger Tageblattes, nach längeren Leiden im noch nicht vollendeten 64. Lebensjahre verstorben ist. Der Verewigte gehörte seit vier Jahrzehnten zu den bekanntesten und aeachtetsten Vertretern des deutschen Schriftthums, auf dessen verschiedensten Gebieten er sam bis zum Augenblicke, wo ihm schweres körperliche- Leiden die Fortsetzung der ihm lieb gewordenen Thätigkeit unmöglich machte. Die Redaction des Leipziger Tageblattes wurde am 1. Januar 1859 in Diezmanns Hände gelegt, und er hat fast zehn Jahre hindurch mit einem Elfer und einer Liebe, die ihm dankend nach gerühmt werden müssen, die Förderung und Hebung desselben sich angelegen sein lassen. Unter seiner Leitung machte das Tageblatt mehr als einen bedeutungsvollen Schritt nach vorwärts, und Manches, was im letzten Jahrzehnt an demselben besser geworden, ist zu einem großen Theile sein Verdienst. Bravheit und Bieder keit des Charakters und ungetrübte Reinheit eines edlen Gemüths zierte den Verewigten in reichem Maße, und sein Andenken wird nicht nur bei Denen, die ihm näher standen, sondern auch in den weitesten Kreisen noch lange ein gesegnetes bleiben. *) Die Beerdigung des verewigten vr. Diezmann wird am Mittwoch Vormittags 1t Uhr in Schloß-Chemnitz stattfinden. Steuerreform in Sachsen. Bekanntlich geht unser Steuersystem einer gründlichen Um gestaltung entgegen. Die von der Steuerrevisionscounnission gemachten Vorschläge, so wie die Beurtheilung derselben Seitens der Handels- und Gewerbekammern dürften der Negierung die nöthigen Grundlagen zu Gesetzentwürfen bieten, die unter Beseiti gung des jetzigen Steuermodus vom nächsten Landtage berathen und ins Leben gerufen würden. Es ist deshalb für das Land ge wiß von Interesse, zu hören, welche Aufnahme jene Vorschläge der SteuerrevisionScommission in den verschiedenen Handels- und Ge werbekammern finden, während schon die Unterbreitung derselben an die betreffenden Kammern Zeugniß dafür ablegt, daß die könig liche Staatsregierung sie nicht von der Hand zu weisen gedenkt. Die Dresdner Handels- und Gewerbekammer hat sich zwar noch nicht schlüssig gemacht, jedoch liegen — mit Ausnahme von Punct 12 — so einstimmige Commissionsanträge vor, daß an deren Annahme kaum zu zweifeln ist. Dieselben lauten: 1) An die Stelle der gegenwärtigen Grundsteuer, so wie der Gelverbe-, der Personal- und der Rentensteuer tritt die directe Einkommensteuer. 2) Der zu ermittelnde durchschnittliche reine Ertrag, so wie das durchschnittlich persönlich reine Einkommen nach Abzug runa. 3) § erfolgt zunächst jedes Steuerpflichtigen auf Grund von Fragebogen, die von den Steuerbehörden mit möglichster Berücksichtigung der speciellen Er werbsbranchen zu entwerfen und den Steuerpflichtigen zu been digen sind. 4) Wer sein Einkommen, sowie die darauf bezüglichen Fragen der Behörde nicht innerhalb der zu stellenden vierwochent- lichen Frist declarirt, geht für die laufende Abschätzung-Periode deS Rechts der Reclamation verlustig. 5) Der Ertrag, beziehentlich da- Einkommen ist nach seinen verschiedenen Quellen, je nachdem eS a) auS Geldcapitalien und Zinsberechtigungen fließt (bisherige Rentensteuer), d) au- dem Grundbesitze und dessen wirtschaftlicher Benutzung (bisherige Grundsteuer), e) aus einer vom Staate, von Gemeinden, Corporationen und öffentlichen Anstalten ge währten Besoldung mit Pension oder einer daher rührenden Pen- ion, oder auS Leibesrenten, ck) auS Löhnen und Besoldungen ohne Pensionsberechtigung (o und ä bisherige Personalsteuer), e) aus dem Gewerbe- und Handelsbetrieb (bisherige Gewerbesteuer) her rührt ^ gesondert festzustellen. 6) Das Einkommen der Steuer pflichtigen unter a und d ist nach seiner ermittelten vollen Höhe, )aS Einkommen unter e nach Abzug von zwei Zehntheilen, das Einkommen unter ä und e nach Abzug von drei Zehnteilen zur Besteuerung zu ziehen. 7) Das hierdurch gefundene Gesammt- einkommen jedes Steuerpflichtigen bildet dessen Steuercapital. Nach der Höhe des Einkommens sind Classen mit progressiver Steigerung der Beilragspflicht und zwar in der Art zu bilden: daß (vorläufig ohne Berücksichtigung der noch zu entwerfenden Zwischensätze) repräsentiren: iao Rthlr. Steuercapital ---- 1 Einheit 500 - --- 5 Einheiten 1000 - « 20 2000 - - --- 60 3000 - - --- 120 - 4000 - ----- 200 r 5000 - - ----- 300 - 6000 - 420 - 7000 - ---- 560 - 8000 - 720 » 9000 - - 900 r 10,000 - -- 1100 - Uber 10,000 - für je 100 Rthlr. --- 11 s ( Nach), ( Ifach), ( 2fach), l 3fack), ( 4fach), ( bfach), ( 6 ( 7 ( 8 ( 9 ach), ach), ach), ach). (lOfach), (llfach), (llfach), 8) Der als Steuer zu entrichtende Geldbetrag einer Einheit er- giebt sich nach Feststellung sämmtlicher Steuercapilalien und der daraus resultirenden Gesammteinheiten durch Division der Ge- sammteinheiten in den aufzubringenden Gesammtsteuerbedarf. 9) Da- Einkommen der unter a, e und ä genannten Steuer pflichtigen ist jedes Jahr, das Einkommen der unter b und e ge nannten Steuerpflichtigen aller 3 Jahre von Neuem abzuschätzen, beziehentlich einer ausgedehnteren Revision zu unterwerfen. 10) Bis zu voller Durchführung, beziehentlich Correction der neuen Steuer bleibt es dem Ermessen des königlichen Finanz ministeriums überlassen, für die Revision der unter 1, und 6 ge nannten Steuerbeträge kürzere Fristen eintreten zu lassen. 11) Dw Feststellung des Steuercapitals jedes Steuerpflichtigen erfolgt durch Abschätzungs-Commissionen, die auS je 11—15 Mitgliedern be gehen und deren Bezirke durch das königliche Finanzministerium estgestellt werden. 12 a) (Antrag der Majorität.) Die Ab- chätzungs-Commission wird zusammengesetzt auS 1 von der Re gierung zu ernennenden Steuerbeamten, 5—7 von sämmtlichen über 21 Jahre alten männlichen Steuerpflichtigen des Bezirk- mittelst directer Wahl gewählten und im Bezirk wohnhaften Mit gliedern und 5—7 von den Gemeindevertretern (in den Städten durch Stadtrath und Stadtverordnete), den Handels- und Ge werbekammern und den landwirthschaftlicken Kreisvereinen er nannten Mitgliedern deS Bezirks. 12lr) (Antrag der Minorität.) Die Abschätzungs-Commisston wird zusammengesetzt aus 10 bis 14 theils von den Gemeindevertretern (beziehentlich in den Städten durch Stadtrath und Stadtverordnete), theils von der betreffenden Handels- und .Gewerbekammer, theils von dem landwirtschaft lichen Kreisverein zu wählenden, im Bezirk wohnhaften Mitgliedern und 1 von dem k. Finanzministerium zu ernennenden Steuer-
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