» « r ! I z U v. lagMM Anzeiger. SluMM d«S Kmgl. BeiirKgnW M> des RchS dn Stadt Schjiz. W L14. Montag den 2. August. MS. Bekanntmackuna. .. ^ lge.. , __ bescheinigungen der bestehenden Vorschrift gemäß abzuliefern. Leipzig, den 31. Juli 1869. ugust die geliehenen Bücher gegen Zurücknahme der Empfangs- Die Verwaltung der Universitäts-Bibliothek. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Michaelismefse beginnt am 27. September und endet mit dem 16. Oktober. 2) Während dieser brer Wochen können alle in- und ausländische Handelsleute, Fabrikanten unv Gewervtrndende öffentlich hier feilhalten. 3) Außer vorgedachler dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Thalern verboten. 4) Jedoch ist das Aus packen der Maaren den Inhabern der Meßlocalien in den Häusern und den in Buden aus- stehenden Fabrikanten und Grossisten in der Woche vor der Böttcherwoche gestattet, während zum Einpacken die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern auch in der Woche nach der Zahlwoche nachgesehen wird. 5) Jede frühere Eröffnung sowie spätere Schließung eines solchen BerkaufslocaleS wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern geahndet werden. k) Den Detailhändlern, welche auf Straßen und Plätzen feilhalten, ist das AuSpacken daselbst vor dem Donnerstage in der Vorwoche, also vor dem 23. September, bei einer Geldstrafe bis zu 25 Thalern verboten. 7) DaS Hausiren jeder Art bleibt auf die Meßwoche beschränkt. 8) Auswärtigen Spediteuren ist von der hauptzollamtlichen Lösung des WaarenverschtuffeS an bis mit Ende der Woche nach der Zahlwoche das Speditionsgeschäft hier gestattet. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 12. Juli 1869. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. In hiesiger Stadt bestehen für die Tages- und Nachtzeit gegenwärtig folgende Feueranmeldestellen: H i) in der Rathswache im Nachhause, 2) in der Polizei-Hauptwache, Naschmarkt Nr. 2, 3) in der I. Feuerwache, Naschmarkt Nr. 3 (Stockhaus), 4) in der IV. Feuerwache, Magazingasse Nr. 1, 5) in der II. Polizei-Bezirkswache, Windmühlenstraße Nr. 51, 6) in der V. Feuerwache, Schlettcrstraße 9tr. 15 (V. Bürgerschule), 7) in der VI. Feuerwache, Iohannishospital, 8) in der I. Polizei-Bezirkswache, Iohannishospital, 9) in der VII. Feuerwache, Fleischerplatz Nr. 8, 1V) in der III. Polizei-Bezirkswache, Frankfurter Straße Nr. 31, 11) in der VIII. Feuerwache, Brühl Nr. 42 (Georgenhalle), rer Thvrha ' nn Brritki ^ , Thorhaüjo ^ 15) im Mittelgebäude in Reichels Garten, Dorotheenftraße M. 6—8, 16) im Grundstück des Herrn Blitthner, Plagwitzerstraße Nr. 6, 17) im Grundstück des Herrn Steiv, Fregestraße M. 7. Waldstraße Nr. 12, 18) im Grundstück deS Herrn Hoffmann, Wintergartenstraße Nr. 10, 19) in der Marienapotheke, Lange Straße Nr. 10, 20) im neuen Theater, AugustuSplaß Nr. 3d, westliche Seite, 21) in der GasbereitungS-Anstalt, Eutritzscher Straße Nr. 4. Leipzig, den 30. Juli 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Stephani. Schleißner. Bekanntmachung. Die Aichordnung für den -Norddeutsche« Bund vorn 16. Juli 1866 ist bei uns eingegangen und wird dieselbe bi- zum 18. August d. I. auf dem RathhauSsaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. " " "" " * """ Der Rath der Stadt Leipzig. li. Cerutti. Leipzig, am 30. Juli 1869. —- vr. Stephani. Bekanntmachung. Die Futtermauer der neu zu erbauenden Straße am Töpfermarkte, sowie die Freitreppe daselbst, sollen mit eisernen Ge länder« versehen und diese Arbeiten in Concurrenz vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei beiheiligen wollen, ^Werden hierdurch aufgefordert, die Zeichnungen und Bedingungen im RathS- Bauamte einzusehen und ihre Preisforderungen bis Montag de« 6. August Abends 6 Uhr daselbst versiegelt einzureichen. ' Leipzig, den 30. Juli 1869. De- Rath- Bau-Deputation.